Waffenrecht
NEU
Heute wurde im Bundesgesetzblatt die Änderung des Waffengesetz vom 18.05.2017 veröffentlicht.
Damit treten die Änderungen am 06.07.2017 unverzüglich und ohne Übergangsfristen in Kraft.
Zukünftig müssen für die Aufbewahrun von Schusswaffen Behältnisse min. der Stufe 0 Din/EN1143-1 verwendet werden.
Für bereits genutzte Behältnisse der Norm VDMA 24992 gilt ein Betandschutz, der Einschränkungen unterliegt.
Außerdem tritt an dem Datum eine einjährige Amnestie in Kraft, in der man unerlaubt…
Heute wurde im Bundesgesetzblatt die Änderung des Waffengesetz vom 18.05.2017 veröffentlicht.
Damit treten die Änderungen am 06.07.2017 unverzüglich und ohne Übergangsfristen in Kraft.
Zukünftig müssen für die Aufbewahrun von Schusswaffen Behältnisse min. der Stufe 0 Din/EN1143-1 verwendet werden.
Für bereits genutzte Behältnisse der Norm VDMA 24992 gilt ein Betandschutz, der Einschränkungen unterliegt.
Außerdem tritt an dem Datum eine einjährige Amnestie in Kraft, in der man unerlaubt…
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