Waffenrecht
Hinweis
zur zweiten Änderung des Waffengesetzes und der damit einhergehenden waffenrechtlichen Einstufung von Geschossen mit Leuchtspur- Brand- oder Sprengsätzen
Mit der Rechtsänderung zum 06.07.2017 wurde die Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG -Waffenliste- Abschnitt 1 Nummer 1.5.4 wie folgt gefasst:
1.5.4 Munition und Geschosse nach Anlage 1 Abschnitt 3 Nummer 1.5 sowie Munition mit Geschossen, die einen Hartkern (mindestens 400 HB 25 - Brinellhärte
- bzw. 421 HV -…
zur zweiten Änderung des Waffengesetzes und der damit einhergehenden waffenrechtlichen Einstufung von Geschossen mit Leuchtspur- Brand- oder Sprengsätzen
Mit der Rechtsänderung zum 06.07.2017 wurde die Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG -Waffenliste- Abschnitt 1 Nummer 1.5.4 wie folgt gefasst:
1.5.4 Munition und Geschosse nach Anlage 1 Abschnitt 3 Nummer 1.5 sowie Munition mit Geschossen, die einen Hartkern (mindestens 400 HB 25 - Brinellhärte
- bzw. 421 HV -…
Weiterlesen
0