Ge­setz­ent­wurf zur Än­de­rung des Waf­fen­ge­set­zes


Ge­setz­ent­wurf zur Än­de­rung des Waf­fen­ge­set­zes
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften

25.01.2017




Aufbewahrungsvorschrift soll verschärft werden, bringt zwar keinen Sicherheitsgewinn aber vermiest dem Nachwuchs das Hobby.




"Für Bürgerinnen und Bürger entsteht insbesondere durch die Anpassung der Aufbewahrungsvorschriften (§ 36 WaffGi.V.m. § 13 AWaffV) ein zeitlicher und finanzieller Aufwand. Für den Erwerb neuer Sicherheitsbehältnisse, die nicht der Besitzstandsregelung unterfallen, werden Anschaffungskosten von jährlich 4,5 Millionen Euro
veranschlagt."

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