Für alle, die den Newsletter von prolegal nicht bekommen haben.

Für alle, die den Newsletter von prolegal nicht bekommen haben.


Sehr geehrter Herr ,


heute schreiben wir Sie an, um ihnen die Adressdaten unserer deutschen EU-Parlamentarier bekannt
zu geben (siehe Anhang).



Wir möchten Sie bitte:
Kontaktieren Sie ihre EU-Abgeordneten Ihres Wahlkreises und teilen Sie diesen auf höfliche und sachliche
Weise Ihre Meinung zu den geplanten Waffenrechtsverschärfungen durch die EU mit.



Es ist geplant, dass am 07.12.2015 im EU-Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz die umfassende
Änderung der Richtlinie 91/477/EWG in nur 20 Minuten vorgestellt werden soll.
Link zur Tagesordnung



Im Folgenden noch einmal die Punkte der Verschärfung des Waffenrechts.




  • Verbot von halbautomatischen Feuerwaffen der Kat B7,
    Besitz soll auch als deaktivierte Dekowaffe verboten werden
  • Waffenrechtliche Erlaubnisse sollen auf max. 5 Jahre befristet werden.
  • Bei Erteilung und Erneuerung von waffenrechtlichen Erlaubnissen soll eine verpflichtende
    medizinische Untersuchung Pflicht werden.
  • Verbot des Online-Handel von Feuerwaffen
    Online-Handel soll ausschließlich Händlern vorbehalten bleiben
  • Strengere Auflagen für Waffensammler
  • Strengere Auflagen für die Verbreitung deaktivierter Feuerwaffen
    Dekowaffen sollen registrierpflichtig werden
  • Schaffung einer EU-weiten Datenbank mit Informationen aller Waffenbesitzer
  • Harmonisierung der Vorschriften zur sicheren Deaktivierung von Feuerwaffen
  • Harmonisierung der Vorschriften zur Herstellung von Schreckschuss-, Alarm- und Signalwaffen zur Vermeidung
    eines Umbau in eine scharfe Schusswaffe
    Schreckschuss-, Alarm und Signalwaffen sollen registrier- und erlaubnispflichtig werden

Die letzten beiden Punkte sind von der EU schon lange in Planung.
Im besonderen ist hier die Harmonisierung der Vorschriften zur Deaktivierung von Feuerwaffen zu nennen,
da es in Deutschland und der EU keine verbindlichen Vorschriften dazu gibt.
Auch die Harmonisierung der Vorschriften zur Herstellung von Schreckschusswaffen ist längst überfällig und zu begrüßen.
Die Erlaubnis- und Registrierpflicht ist aber abzulehnen.


Die übrigen Punkte aber, und da ist sich sogar die EU im klaren darin, sind nicht dazu geeignet die Terrorgefahr innerhalb
der EU zu reduzieren oder den Schwarzmarkt für Schusswaffen effektiv zu bekämpfen.
Hier wird nur eine Anti-Waffen-Agenda innerhalb der EU-Kommissionen verfolgt, die auf dem Rücken der
unschuldigen Opfer der Terroranschläge in Frankreich der letzten Monate voran getrieben wird.



Das Direktorium von prolegal e.V. wird ab Morgen an allen Messetagen auf der Waffenbörse in Kassel vertreten sein.
Sie werden uns im Innovationszentrum Schießsport finden, Halle 2, Stand T11.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.



Mit Grüßen



Das prolegal-Team

Gruß
Karl-Heinz

Ich tue Recht und scheue keinen Feind.


Jeder Wiederlader handelt eigenverantwotlich, alle Ladedaten ohne Gewähr


Am Crimp hat es nicht gelegen....war keiner drauf.


Egal was ich tue, für irgendjemand auf diesem Planeten ist es das Falsche.


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