EU-Waffenrecht - Verschärfung droht

Der BDS hat die Mitglieder über folgendes Informiert:


EU-Waffenrecht - Verschärfung droht
Als angebliche Reaktion auf die terroristischen Untaten vom 13. November in Paris hat die EU-Kommission längst vorbereitet Pläne zur europaweiten Verschärfung des Waffenrechts auf den Tisch gelegt.


In völliger Verkennung oder bewussten Außerachtlassung der Tatsache, dass bei den Terrorangriffen in Paris ausschließlich illegal in die EU verbrachte und für EU-Bürger längst verbotene vollautomatische Kriegswaffen verwendet wurden und nicht eine einzige legale halbautomatische Sportschützenwaffe, enthält der Vorschlag zum Teil gravierende und ungerechtfertigte Verschärfungen für den legalen Waffenbesitz:

  • Die Erteilung und Erneuerung waffenrechtlicher Erlaubnisse soll von einer verpflichtenden medizinischen Untersuchung abhängig gemacht werden (amendment 6 article 5 no. 2).
  • Waffenrechtliche Erlaubnisse sollen auf maximal fünf Jahre befristet werden (amendment 7).
  • Der Handel von Waffen über das Internet soll eingeschränkt und ausschließlich Händlern erlaubt werden (proposal 12).
  • Halbautomatische Schusswaffen, die vollautomatischen Waffen ähnlich sehen (Waffen der Kategorie B 7 im Sinne der Richtlinie 91/477/EWG), sollen verboten werden (proposal 9).
  • Halbautomatische Schusswaffen mit einer "hohen" Magazinkapazität sollen verboten werden (proposal 9).
  • Die Regelungen zur Konstruktion von Gas- und Schreckschusswaffen sollen europaweit harmonisiert werden, um deren Umbau in schießfähige Waffen zu verhindern und Gas- und Schreckschusswaffen sollen meldepflichtig werden (proposal 13).
  • Regelungen zur Unbrauchbarmachung von Schusswaffen sollen europaweit harmonisiert werden, um deren Rückbau in schießfähige Waffen zu verhindern und alle unbrauchbar gemachten Waffen sollen ebenfalls meldepflichtig werden, sofern sie nicht gleich vollständig verboten werden (proposal 7).
  • Alle Verschärfungen sollen auch für Sammler gelten (proposal 5).
  • Alle verbotenen Waffen sollen zerstört werden (amendment 6 article 6).

Pressemitteilung der Europäischen Kommission
Ausführliche Vorschläge in englischer Sprache (.pdf)



Die Vorschläge sind in weiten Teilen für die rechtstreuen Sportschützen
unakzeptabel, deren Sportausübung mit halbautomatischen Waffen und
Eigentum an den Waffen akut gefährdet wäre, würden die Pläne realisiert.
Es handelt sich bei dem vorgelegten Papier zunächst "nur" um einen Vorschlag der Kommission, der erst noch in den Gremien der Europäischen Union behandelt werden muss. Noch ist also Zeit zu reagieren. Was Sie tun können finden Sie sogleich unter "Petition zeichnen!", "Abgeordnetenanschreiben" und "Forum Waffenrecht".


Falk, 25.11.2015


Gruß
erndi

Gruß
Karl-Heinz

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