Was wird nun verboten?

Was wird nun verboten?
Kategorie A6

Demilitarisierte Schusswaffen sind leider für immer verloren – Foto von Oleg Volk
Das sind die entmilitarisierten Schusswaffen: jene Waffen, die ursprünglich automatisch waren und von Militär- und Polizeiorganisationen benutzt wurden, dann von den Regierungen verkauft, von Verteilern gekauft, auf halbautomatisch umgebaut und auf dem zivilen Markt verkauft wurden.
Keine neue entmilitarisierte Schusswaffe wird auf dem zivilen Markt landen, nachdem jeder Mitgliedstaat die Richtlinie akzeptiert und umgesetzt hat. Allerdings enthält der vom Europäischen Parlament genehmigte Text eine “Altbesitz-Klausel“, die es ermöglicht, dass entmilitarisierte Schusswaffen in ihrer aktuellen Kategorie bleiben: Die aktuellen Besitzer werden in der Lage sein, sie zu behalten, sie zu benutzen, sie zu verkaufen und sie sogar als Erbstück zu vermitteln.
Moderne Repliken dieser Schusswaffen, auch solche, die mit einer kleinen Anzahl von Komponenten aus den ursprünglichen Schusswaffen gebaut wurden, gelten nicht als entmilitarisierte Schusswaffen und sind daher nicht von diesem Verbot abgedeckt.
Kategorie A7

B7 Gewehre werden in Magazinkapazität begrenzt, aber nicht verboten – Foto von olegvolk@gmail.com
Diese Kategorie deckt alle halbautomatischen Zentralfeuer-Kurzwaffen und -Langwaffen ab, wenn sie mit einem Magazin ausgestattet sind, das über 10 Patronen für Langwaffen oder über 20 Patronen für Kurzwaffen aufnehmen kann.
Die vom Europäischen Parlament genehmigte Richtlinie legt eindeutig fest, dass die Möglichkeit einer Schusswaffen, solche “High Capacity Magazin” aufnehmen zu können, nicht ausreicht, um diese Schusswaffe zu verbieten.
Dies bedeutet, dass eine Waffe in dem Moment zu einer verbotenen A7-Waffe wird, wenn ein “High Capacity Magazin” eingesetzt ist, und wieder in die ursprüngliche Kategorie zurückkehrt, wenn das Magazin entfernt wird.
Es handelt sich also eher um ein Verbot von “High Capacity Magazinen” in Bezug auf Eigentum und Verwendung und nicht von Schusswaffen. Um dieses Verbot durchzusetzen, müsste auf jedem Schießstand Europas dauerhaft ein Polizist im Einsatz sein.

Die obligatorische Teilnahme an offiziellen Schießwettbewerben scheint unwahrscheinlich – Foto von olegvolk@gmail.com
Tatsächlich erlaubt der von dem Europäischen Parlament genehmigte Text den Mitgliedstaaten, “Sportschützen” von diesem Verbot zu befreien, was auch einen weiteren Fehler aufweist, der es noch unzuverlässiger macht: Die meisten Mitgliedstaaten wissen nicht, wie viele Magazine ihre Bürger besitzen und welche Kapazitäten diese haben. In vielen Ländern verstößt solch ein rückwirkendes Verbot gegen deren Verfassung.
Während ursprünglich die Befreiung nur jene Schützen abdecken sollte, die sich aktiv am Wettkampfschießen engagieren, ist dies nun nur einer der vielen Gründe, warum die Mitgliedstaaten eine Ausnahme von dem erwähnten Verbot gewähren können.
Abhängig von der Umsetzung und dem Willen jeder nationalen Regierung könnten diese Magazine von einigen Mitgliedstaaten insgesamt verboten werden oder auch allen Waffenlizenzinhabern in anderen Staaten zur Verfügung stehen. Es liegt an Waffenbesitzern jedes einzelnen europäischen Landes, sich für eine permissive Umsetzung zu engagieren. Aber dennoch ist es ein Schritt in die falsche Richtung – ein weiterer Schritt weg von der Harmonisierung der Waffengesetze in den Mitgliedstaaten.
Kategorie A8

Kategorie A8 wird besonders schwierig umzusetzen sein – Foto von olegvolk@gmail.com
Eine neue Kategorie von verbotenen Schusswaffen umfasst jene Langwaffen, deren Gesamtlänge durch die Verwendung eines Faltschafts, Teleskopschafts oder leicht zu entfernenden Schafts auf unter 60 cm reduziert werden kann.
Während die Autoren dieser Norm eindeutig darauf abzielten, alle Kriegswaffen zu verbieten, wird die Umsetzung in den 28 (27, nach Brexit) Mitgliedstaaten viel schwieriger sein, als es scheint – und wieder ein Schritt weg von der Harmonisierung.
In einigen Mitgliedstaaten werden die Schusswaffen, die jetzt in die Kategorie A8 wandern sollen, einfach als Kurzwaffen statt Langwaffen eingeordnet werden. Manche Länder deklarieren jede Waffe mit einem Schaft als Langwaffen, andere nur solche, deren Lauflänge 30 cm übersteigt oder/und deren Gesamtlänge unter 60 cm liegt.
Es ist also klar, dass diese Norm auf die Bedürfnisse einiger Mitgliedstaaten abgestimmt sein könnte, die seit langem versucht haben, kurze Langwaffen zu verbieten – nämlich Frankreich und Deutschland.

Gruß
Karl-Heinz

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