Prolegal Newsletter vom 4.5.2017

Prolegal Newsletter vom 4.5.2017

Sehr geehrter Herr....

Bei den Legalwaffen-Besitzern (LWB) herrscht Unsicherheit wegen verschiedener angekündigter oder angeblich schon beschlossener Änderungen im Bereich der Waffengesetze und Vorschriften.
prolegal-Newsletter bringt eine kurze Zusammenfassung, was bisher geplant ist:
Offensichtlich sollen die LWB von zwei Flanken aus in die Zange genommen werden: zum einen durch die Änderung der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie, zum anderen durch den Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zur Reform des Waffengesetzes, der eine drastische Verschärfung der Aufbewahrungsvorschriften enthält. Hierzu die bewusst schwammige Presseverlautbarung der Bundesregierung vom Januar 2017: bundesregierung.de/Content/DE/…5-reform-waffenrecht.html
Zunächst die EU-Fakten: Im März 2017 hat das EU-Parlament dem Kompromiss-Vorschlag der Kommission zugestimmt, und der Europarat hat im April 2017 den Entwurf gebilligt. Diese Richtlinie muss nach 15 Monaten von den EU-Mitgliedern ins jeweilige nationale Waffenrecht umgesetzt werden. Für Deutschland bedeutet dies konkret, dass bis Juli 2018 der dann neu gewählte Bundestag diese Europäische Richtlinie mit einer (erneuten) Änderung des Waffengesetzes umgesetzt haben muss. Wie sich dieses Umsetzen der Richtlinie für den einzelnen, vom Waffengesetz Betroffenen auswirken wird, ist nicht seriös vorherzusehen. Klar sind allerdings die Inhalte der Richtlinie. Sollten diese zu 100% als nationales Recht in Kraft treten, so sähe die Realität wie folgt, aus:

  • Selbstlade-Langwaffen, die als vollautomatische Büchsen hergestellt und auf halbautomatische umgebaut wurden, werden in die Kategorie „A“ eingestuft und können nur noch mit Ausnahmegenehmigung legal besessen werden. Zudem dürfen Langwaffen nur mit Magazinen mit max. 10 Patronen verwendet werden. Schon der reine Besitz größerer Magazine soll den Entzug der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und damit aller Erlaubnisse zur Folge haben können.
  • Kurzwaffen sind nur noch mit Magazinen für maximal 20 Patronen zugelassen.
  • Die jeweiligen Waffenerlaubnisse werden auf fünf Jahre befristet und eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) im selben Zeitraum wird zur Pflicht.
  • Replikas von Vorderlader-Waffen aller Art werden WBK-pflichtig.
  • Einschränkung des „elektronischen“ oder Online-Waffenhandels, z.B. eGun.
  • Kennzeichnungspflicht für alle wesentlichen Waffenteile.

Inwieweit der deutsche Gesetzgeber die o.g. Punkte umzusetzen versucht, ist derzeit noch offen. Denn: Obwohl die EU-Richtlinie von den jeweils strengsten Vorgaben aus den verschiedensten europäischen Waffengesetze inspiriert wurde und dessen Normen eigentlich „nur“ auf europäisches Recht und für alle Länder Europas übertragen werden sollen, werden sich die Waffengegner in Deutschland wie bisher die Gelegenheit nicht entgehen lassen, über Brüssel hinausgehende Verschärfungen des deutschen Waffengesetzes zu fordern. Deshalb steht schon heute fest, dass ohne aktive Einflussnahme ALLER Betroffenen die Politik den von Brüssel ausgehenden Verschärfungen keinen Widerstand entgegenstellen wird. Wir müssen wieder und nachhaltig aktiv auf Politiker und Abgeordnete zugehen.
Aufbewahrungsvorschriften:
Der Bundestag hat in einer ersten Lesung grünes Licht für die Kabinettsvorlage mit der Änderung der Aufbewahrungsvorschriften erteilt und die Arbeit an die Fachausschüsse delegiert. Eine Terminierung ist noch nicht veröffentlicht. Arbeitsstand ist, dass die alte Norm, die sich auf die A- und B-Schränke bezieht, durch eine neue ersetzt werden soll, die gleich auf die Sicherheitsstufen 0 und 1 springt und die dazwischen liegende S1/S2-Klasse außen vor lässt. Ausführliche Informationen dazu stehen unter prolegal.de/2017/05/02/drastis…fung-statische-argumente/.
Dazu haben wir von prolegal e.V. einen Handzettel vorbereitet, den wir sie Herr Glaeske bitten in ihrem Verein und Schützenkreis zu verteilen. Den Handzettel finden Sie als PDF im Anhang dieser Mail oder können ihn alternativ von unserer Homepage unter folgenden Link herunterladen: www.prolegal.de/downloads
Hier gilt das Gleiche, wie für Europa: Wir müssen nachhaltig aktiv auf Politiker und Abgeordnete zugehen, auch und gerade im Hinblick auf die bevorstehenden Landtags- und Bundestagswahlen.
prolegal e.V. ist aktiv im Geschehen und wird u.a. im Juli dieses Jahres ein Wochenende rund um das Waffenrecht veranstalten. Nähere Information werden wir in Kürze veröffentlichen.

Gruß
Karl-Heinz

Ich tue Recht und scheue keinen Feind.


Jeder Wiederlader handelt eigenverantwotlich, alle Ladedaten ohne Gewähr


Am Crimp hat es nicht gelegen....war keiner drauf.


Egal was ich tue, für irgendjemand auf diesem Planeten ist es das Falsche.


Neue Frage -------> Neues Thema.