.357mag mit Schwarzpulver laden

  • Hallo,
    ist es möglich (natürlich nur rein theoretisch) mit einer S&W 686 in .357mag SP zu schießen?


    Also Hülse zündern - SP rein - Geschoss drauf und dann auf den Stand... :) :wdl_blue:
    Welches SP in welcher Menge würdet ihr denn da für einen Erstversuch nehmen?

    • Offizieller Beitrag

    1. Voraussetzung:
    Dein Revolver hat SP Beschuss.
    Und so wie der qualmt, wirst Du gefragt werden.

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt muss ich mal dumm auf deine Frage mit einer Frage antworten - ist es möglich auf den Mond zu fliegen?


    Aber das ist doch nicht das Thema was möglich ist - wobei da alle Komponenten auch passen müssten - Du hast ja nicht gefragt ob es zulässig ist. Warum sind die SP Hülsen so lang? Weil man viel mehr Pulver benötigt...


    Mein Rat - nie versuchen das Rad neu zu erfinden. Über die die das versucht haben wird in den Vereinen meist noch nach Jahrzehnten gesprochen selbst, wenn sie bereits gar keine Mitglieder mehr sind.


    Und das spricht sich herum und das sollte sich keiner antun denn es wird immer :arab: und die die solche Dinger bringen sind immer wieder gerne Thema wenn's im Vereinsheim nichts mehr zu palavern gibt.


    Also - Finger weg.

  • Es geht!
    Aus'm Bauch raus würde ich sagen, nimm small pistol magnum und SP mit Ladedichte 1. Allerdings ist das sehr theoretisch. Praktisch wäre eine Nutzung in einem Katastrophenszenario zum Überleben denkbar, sportliche Nutzung allerdings nicht.

  • 1. Voraussetzung:
    Dein Revolver hat SP Beschuss.

    Bist du sicher, daß SP-Beschuss nötig ist wenn er Nitro hat oder hab ich die Ironie nicht geschnallt? :rolleyes:

    • Offizieller Beitrag

    Schwarzpulver schiebt. Eine Sprengung wie beim NC Pulver sollte ausgeschlossen sein, so lange nicht unsachgemäß verdämmt wird.


    Die Sinnhaftigkeit einer solchen Ladung erschließt sich mir nicht. Es gibt auch keine Disziplin in der das vorkommt. Somit wird hier bereits "verstoßen" => vom gesetzlich definierten Bedürfnis bei Sportschützen (zumindest DSB, BDS, BDMP). Solltest Du eine genehmigte Disziplin kennen in der das so vorgesehen ist, kannst Du mich gerne aufklären.


    Aber ich mag mich mit dem Thema eigentlich nicht weiter beschäftigen bevor das nicht wenigstens belegt ist.


    Wir sollten uns alle unserer Verantwortung bewusst sein.


    Daher würde ich auch nie darüber nachdenken, mit welchen mengen ich arbeiten würde.


    Ich denke, das Thema können wir abschließen!?

  • Schwarzpulver schiebt. Eine Sprengung wie beim NC Pulver sollte ausgeschlossen sein, so lange nicht unsachgemäß verdämmt wird.


    Die Sinnhaftigkeit einer solchen Ladung erschließt sich mir nicht. Es gibt auch keine Disziplin in der das vorkommt. Somit wird hier bereits "verstoßen" => vom gesetzlich definierten Bedürfnis bei Sportschützen (zumindest DSB, BDS, BDMP). Solltest Du eine genehmigte Disziplin kennen in der das so vorgesehen ist, kannst Du mich gerne aufklären.

    Nichts einfacher als das: Standard Mehrladergewehr, Kategorie 6491 im BDS Sporthandbuch für Perkussionswaffen.
    Ich sag nur: Kaliber 45-70 Gov't

  • Nichts, aber es ist eine Patrone, die man nach BDS-Sportordnung mit Schwarzpulver laden kann bzw. muß in der entprechenden Disziplin. Und da das Thema "extra SP-Beschuss" aufkam, passt das durchaus

  • Patronen mit SP allgemein ist kein Problem, da gibt es vermutlich bei so ziemlich allen Verbänden etwas. Ich gehe daher davon aus, dass Zacapa sich hier schon auf das eigentliche Thema bezieht.
    Denn diesbezüglich ist das vielleicht schon ein Problem. Ich bin in der DSU, da ist für dieses Revolverkaliber auch kein SP zugelassen, für andere Kaliber hingegen schon. Mit BDS kenne ich mich nicht aus, weiß zwar dass es da CAS mit SP gibt, aber vermutlich nicht 357Mag?


    Die Sinnhaftigkeit ergibt sich mir jetzt auch nicht, aber dieses Thema scheint wohl regelmässig mal durch Foren zu gehen. Hier z.B. vor 3 Jahren:
    Verhalten-von-Schwarzpulver-in-Nitropatronen

    Angegebene Ladedaten sind immer ohne Gewähr, jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich!

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