Verkauf von einer Waffe, was ist mit der Wiedergeladenen Munition?

  • Hi Leute


    Wenn ich eine Waffe aus meinen Bestand verkaufe (hätte dann ja kein Bedürfnis für die Munition mehr, da keine andere Waffe im meinen Besitz das Kaliber hat), was ist mit der wieder geladenen Munition?


    Im WaffG §10 Abs3 steht:


    (3) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte
    für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt
    . In den übrigen Fällen wird die Erlaubnis durch einen
    Munitionserwerbsschein für eine bestimmte Munitionsart erteilt; sie ist für den Erwerb der Munition auf die
    Dauer von sechs Jahren zu befristen und gilt für den Besitz der Munition unbefristet. Die Erlaubnis zum nicht
    gewerblichen Laden von Munition im Sinne des Sprengstoffgesetzes gilt auch als Erlaubnis zum Erwerb und
    Besitz dieser Munition. Nach Ablauf der Gültigkeit des Erlaubnisdokuments gilt die Erlaubnis für den Besitz dieser
    Munition für die Dauer von sechs Monaten fort.


    was bedeutet der markierte Absatz.

    Bedeutet er das, wenn die Waffe verkauft ist, ich meine Wiedergeladene Munition 6 Monate behalten darf


    oder


    bedeutet es, dass wenn die Erlaubnis §27 des SprengG abgelaufen ist, dass ich die wieder geladene Munition behalten darf?


    :krat::krat::krat::krat:


    Entweder übersehe ich was oder ich check den Inhalt des Abs. 3 gerade nicht :we:

    • Hilfreichste Antwort

    Lt. Abs.3 gilt der 27er Schein als Munitions Erwerbsberechtigung für selber geladene Munition.

    Dh. Du darfst das Kaliber auch Besitzen obwohl du keine Waffe in den Kaliber hast.

    Alsbald die Erlaubnis nach 27 SprenG abgelaufen ist, nicht verlängert wurde und 6 Monate vergangen sind seit dem Ablauf darfst du die Munition nicht mehr besitzen.

    Kurz gefasst, hast du einen gültigen 27er Schein, wenn ja? Dann kannst du alles an nicht verbotener Munition besitzen, verbringen und Umgehen solange sie selbst gebaut ist.

  • Lt. Abs.3 gilt der 27er Schein als Munitions Erwerbsberechtigung für selber geladene Munition.

    Dh. Du darfst das Kaliber auch Besitzen obwohl du keine Waffe in den Kaliber hast.

    Alsbald die Erlaubnis nach 27 SprenG abgelaufen ist, nicht verlängert wurde und 6 Monate vergangen sind seit dem Ablauf darfst du die Munition nicht mehr besitzen.

    Kurz gefasst, hast du einen gültigen 27er Schein, wenn ja? Dann kannst du alles an nicht verbotener Munition besitzen, verbringen und Umgehen solange sie selbst gebaut ist.

    Dankeschön :thumbsu:


    Meine Erlaubnis ist gültig :arab: