Menge in der Erlaubnis

  • Hallo Zusammen,


    habe jetzt 2 Wochen nach Antrag meine Erlaubnis erhalten und bin mir etwas unsicher.

    Im Antrag stand bei der Menge als Vordruck von der Behörde "Bezug nach Bedarf, jedoch nicht mehr als 3kg pro Lieferung"

    In der Erlaubnis nun wie folgt:


    Wie würdet ihr das verstehen?


    Bearbeitet durch Admin.

  • Du darfst nicht mehr als 3kg auf einmal kaufen.

    Ist echt etwas unverständlich bei dir eingetragen.

    Hast aber keine Limitierung,

    also wenn du deine 1/2 oder 3kg verladen hast, darfst wieder kaufen gehen.

    Natürlich auch nur soviel kaufen wie viel du lagern darfst !

    Benutzung der Ladedaten auf eigene Gefahr! Ohne Gewähr.

    Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich.

  • Frost

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    Gruß
    Karl-Heinz

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    Am Crimp hat es nicht gelegen....war keiner drauf.


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  • Ist glaube die "beste" Lösung für Privatpersonen. 3kg kaufen, theoretisch jeden Tag :thumbsu:

    Ist nur doof da einem dann die 3,5kg VV Kanister durch die Lappen gehen und auch nur 3kg gekauft werden dürfen, selbst wenn 5kg oder 8kg gelagert werden dürfen.

    Allerdings besser als ein Limit mit z.Bsp. 10kg/5 Jahre.

  • Danke für die Einschätzung.


    Ich denke, wenn ich ein Außenlager und damit mehr Lagermenge hätte würde die Behörde auch mehr kg auf einmal genehmigen.


    3,5kg auf einmal sind aktuell eh zu viel. Erstmal Ladungen finden.

  • Mein letzter Post war etwas doof formuliert,

    Du darfst pro Kauf 3kg holen,

    Also heute 3kg, morgen 3kg übermorgen 3kg


    Und lagern was eben machbar ist


    Edit: wieso genau 3 Kg hängt nicht von der Lagermenge ab, sondern hat sich so als Wert bei den meisten Ämtern durchgesetzt, wegen dem Transport und ADR usw.


    Kommst du aus BW?

    Bei mir stehts so drin:

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    Einmal editiert, zuletzt von Ni3mand ()

  • Ni3mand , danke. deinen Post hatte ich so verstanden. Ich war mir nur etwas unsicher, ob die 3kg so wie es drin stand eben pro Kauf oder über die 5 Jahre gelten. Das ist nun geklärt.

    Edit: bei den Auflagen steht nichts mehr von den Mengen. BW stimmt aber.

  • Danke für die Einschätzung.


    Ich denke, wenn ich ein Außenlager und damit mehr Lagermenge hätte würde die Behörde auch mehr kg auf einmal genehmigen.


    3,5kg auf einmal sind aktuell eh zu viel. Erstmal Ladungen finden.

    Hab ich probiert, wurde abgelehnt.

    Selbst 3,5 kg hätten mir gereicht für die VV-Großpackung. Aber keine Chance :arab:

  • tja, wegen ein wenig Pulver wird stress gemacht, der uralte 5 Liter Reserve Kansiter mit Benzin interessiert niemanden.


    Naja. Transport wäre aber kein Grund, weil 3kg sind ja die Freimengenregel. Bis 20kg könnte man ohne weiteres nach 1000 Punkte transportieren. Auch kein Problem. Feuerlöscher und Lieferschein ins Auto, fertig.

  • Ist glaube die "beste" Lösung für Privatpersonen. 3kg kaufen, theoretisch jeden Tag :thumbsu:

    Ist nur doof da einem dann die 3,5kg VV Kanister durch die Lappen gehen und auch nur 3kg gekauft werden dürfen, selbst wenn 5kg oder 8kg gelagert werden dürfen.

    Allerdings besser als ein Limit mit z.Bsp. 10kg/5 Jahre.

    Oder einfach zu zweit Pulver kaufen gehen. Dann sind die 3.5 kg kein Problem. Verteilt sich ja auf 2 Erlaubnisse.

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