Umzug Behörden Kontrolle richtig oder falsch

  • Hallo zusammen,


    ein Vereinskollege ist umgezogen, gleiches Ordnungsamt , bekommt einen Brief darin steht das Sie die Aufbewahrunge der Waffen, und der Wiederladeausrüstung Kontrollieren wollen ( letzteres wird vom Gewerbeaufsichtsamt kontrolliert )


    also die Dame und der Herr kamen an und jetzt" Achtung die wollten nur den Pulverschein, Aufbewahrung von Pulver und einen Feuerlöscher sehen" , aber die Aufbewahrung der Waffen wollten Sie überhaupt nicht sehen.



    Pulver und Wiederlade sachen sind Sachen des Gewerbeaufsichtamtes, korriegiert mich wenn ich falsch liege. :?:



    Die Personen kamen aber vom Ordnungsamt der Stadt wo er gemeldet ist, hier frage ich mich was darf den die Behörde mit einen Aussage wir sind vom Amt und dürfen das ( Die Dame hat einen Wiederlade Kurs gemacht ) hat doch aber mit ihrer eigentlichen Aufgaben nichts zu tun.



    Oder hängt das damit zusammen weil das Ordnungsamt uns auch den Pulverschein verlängert ?


    Also kurz um der Kollege wendet sich jetzt an den BDS und erkundigt sich über dieses vorgehen des Ordnungsamtes.



    Da wir im Verein 15 Wiederlader sind im gleichen Landkreis wohnen und das selbe Ordnungsamt haben ,war er der einzige der so kontrolliert wurde ( ich möchte es gerne Verstehen ) :krat:




    viele grüße fletschman :wdl_blue:

    grüße fletschman :wdl_blue:




    Der wo frühs aufsteht und in den Spiegel schaut ist für sich Verantwortlich :thumbup:


    pro Legal Interessengemeinschaft für Waffenbesitzer

    Firearms United

    Comes a Sound you will not Hear From a Place you will not See,

    Keines Menschens Geist hält, Sonne und Mond auf

    • Offizieller Beitrag

    ( letzteres wird vom Gewerbeaufsichtsamt kontrolliert )

    Bei uns in Bonn nicht.
    Da ist das Ordnungsamt Für Sprengstoff und Jagdrecht zuständig.
    Für Waffen die Polizei.

    Gruß
    Karl-Heinz

    Ich tue Recht und scheue keinen Feind.


    Jeder Wiederlader handelt eigenverantwotlich, alle Ladedaten ohne Gewähr


    Am Crimp hat es nicht gelegen....war keiner drauf.


    Egal was ich tue, für irgendjemand auf diesem Planeten ist es das Falsche.


    Neue Frage -------> Neues Thema.

  • Pulver und Wiederlade sachen sind Sachen des Gewerbeaufsichtamtes, korriegiert mich wenn ich falsch liege. :?:

    ...gerne :D : wie kommst Du auf den Gedankengang? Es geht doch hier gar nicht um gewerbliches Wiederladen?


    Gemäß SprengG können die Landesregierungen oder die von ihnen durch Rechtsverordnung bestimmten Stellen die für die Ausführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden bestimmen. Die Zuständigkeit wird sich also je nach Bundesland unterscheiden.


    Bei uns in Niedersachsen ist z.B. in der Tat die Gewerbeaufsicht für weite Teile des SprengG zuständig, aber z.B. explizit nicht für die ganzen nichtgewerblichen Dinge rund um den 27er. Dafür sind hier Landkreise/kreisfreie Städte/große selbstständige Städte und selbstständige Gemeinden zuständig (eben die Behörden, die auch die Erlaubnisse erteilen).

    Angegebene Ladedaten sind immer ohne Gewähr, jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich!

  • Zuständigkeiten in Dortmund/NRW:


    Waffen und Munition sowie deren Aufbewahrung: Polizei [Waffengesetz]
    Pulverschein und Pulveraufbewahrung: Ordnungsamt [Sprengstoffgesetz]

    Gruß
    Markus


    :wdl_rot:wdl_rot:prli::wdl_rot:wdl_rot ..... :wdl_rot



    Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.
    Gustav Heinemann, Bundespräsident 1969–1974

  • Gab es denn Beanstandungen bei der Begehung?


    Ist doch auch schön das die lieben Leute per Brief Ihren Wunsch angekündigt haben, scheinen ja durchaus Augenmaß zu haben, nicht überall gibt es derartige Bürgernähe.


    Möglicherweise gab es die Begehung weil nach Umzug nicht zeitnah die §27 Pappe vorgelegt wurde, könnte ich mir denken

  • dass die nach einem Umzug (in neue Räumlichkeiten) kontrollieren wollen, ist doch normal. Es wird dabei die Unterbringung und Sicherung des Pulvers gebrüft.
    Was an der alten Lagerstätte ok war, muß ja logischerweise an der neuen Lagerstätte nicht mehr zutreffen, z. B. Sicherung des Zugangs zu den Räumen/Raum.
    Also wo soll da das Problem liegen.


    In Hagen helfen die sogar bei der Auswahl der Räumlichkeiten, sollte es mal nicht auf Anhieb passen.

  • Main Taunus Kreis / Hessen:
    Untere Jagdbehörde ist zuständig.
    Umzug zeigt man am Besten dort selber an.
    Fotodoku über die Unterbringung hat gereicht.
    Als ich die Verlegung der Unterbringung innerhalb meines Eigenheimes anzeigen wollte, haben die mich ausgelacht "nee nee neee...soweit isses noch nicht in Deutschland!"

    Bis ich in Anschlag gehe, ist Schießen pure Wissenschaft.
    Liege ich hinter meinem Gewehr, ist Schießen reines Gefühl.