Hall zusammen,
habe dazu die Info, dass ein Leihschein ausgefüllt werden muss. Außerdem kursiert die Meinung beim Transport zum Schiessstand oder Büchsenmacher müsse ein Berechtigter nichts weiter tun.
Was ist richtig nach dem geltenden Waffenrecht?
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Neues Benutzerkonto erstellenHall zusammen,
habe dazu die Info, dass ein Leihschein ausgefüllt werden muss. Außerdem kursiert die Meinung beim Transport zum Schiessstand oder Büchsenmacher müsse ein Berechtigter nichts weiter tun.
Was ist richtig nach dem geltenden Waffenrecht?
dass ein Leihschein ausgefüllt werden muss.
Stimmt. Am besten Diesen von der Webseite der Behörde runter laden.
Außerdem kursiert die Meinung beim Transport zum Schiessstand oder Büchsenmacher müsse ein Berechtigter nichts weiter tun.
Verstehe das die Frage leider nicht.
Geht es da um die Waffe eines anderen, oder die Eigene?
Geht es um die Waffe eines anderen, ist die Bescheinigung zwingend erforderlich.
Richtig, Leihschein ausfüllen und Waffe für max. einen Monat leihen.
Danke euch, genau so hatte ich das auch in Erinnerung.
Gruß ans Forum
Beachten musst du lediglich -wie immer- den "vom Bedürfnis umfassten Zweck". Du kannst dir also z.B. als Sportschütze auch vom Jäger eine Waffe leihen. Das darf aber natürlich z.B. keine Kanone sein, die dem Jäger erlaubt, die aber nach §6 AWaffV vom Schiesssport ausgeschlossen ist . Ansonsten alles kein Ding wie schon von den Vorschreibern erwähnt.
(Zum Lesen: Die Berechtigung der Leihe für Waffe (und dazugehöriger Munition) ergibt sich aus §12 WaffG, Erfordernis des Leihschein aus §38 Nr. 1e WaffG. Nähere Ausführungen kannst du noch in den WaffVwV nachlesen.)
Zusätzlich Kopie der WBK des Eigentümers wäre nicht schlecht.
Wir haben ständig damit zu tun, wenn wir Vereinswaffen für Kollegen ohne eigene Waffen zum Wettkampf befördern.
Gibt es in diesem Forum irgend jemanden, der schon einmal den Besitz seiner mitgeführten Waffe einer Amtsperson gegenüber in der Öffentlichkeit nachweisen musste? Ich bezweifle es.
Und wenn mich am Schiessstand jemand fragt (wer sollte das eigentlich sein) wem die Waffe gehört mit der ich schiesse, dann lache ich den höchstens aus, denn eine Berechtigung mich das zu fragen kann dort ja wohl niemand haben? Wozu also das Theater?
Gibt es in diesem Forum irgend jemanden, der schon einmal den Besitz seiner mitgeführten Waffe einer Amtsperson gegenüber in der Öffentlichkeit nachweisen musste?
Ob es hier im Forum jemand gibt kann ich nicht sagen.
Ob es schon jemand passiert ist kann ich klar mit Ja beantworten.
Ich bin Waffenverantwortlich für einen kleinen Verein hier im Dorf,
dessen WBK auf auf eine Juristische Person ausgestellt ist. (Also auf den Verein)
Drei mal im Jahr wird hier auf unserem Dorfplatz mit der Vogelbüchse geschossen.
Also fülle ich die erforderlichen Unterlagen jedesmal aus, bevor ich die Büchsen raus gebe.
In den letzten fünf Jahren sind dies Unterlagen "während" des schießen von der Behörde mehrfach eingesehen worden.
beim Transport zu den bekannten Wettkampforten ist noch nie jemand kontrolliert worden.
Mußt ja auch nicht unbedingt den Kofferraum öffnen und die mit der Nase drauf stoßen. Kurzwaffen sind im Koffer wie es sich gehört
Und der bleibt erst mal zu!
Allerdings zu den damaligen Großkontrollen wg RAF durfte ich mal den Kofferraum nachts um 23 Uhr auf einer einsamen Landstrasse öffnen
Ging aber ohne Probleme über die Bühne.
Beim Schützenfest kommt allerdings vor Beginn des Schießens die Behörde zur Kontrolle mal vorbei...
Liebe Leute,
Ihr seid doch alle Sachkundig, oder?
Es geht doch nicht um Zufälle, lediglich um Eure Zuverlässigleit.
Also dann.