Bedürfnisüberprüfung (§4 Abs. 4 Waffg) Kosten

  • Moin,

    habe gerade die Rechnung bekommen Bedürfnisüberprüfung für Überkontingent (3KW)

    32,50€

    Stadt Ludwigsburg

  • Nun, im Moment wohl noch nicht alle. Wird aber für alle kommen. Bei der letzten Reform wurde beschlossen das Fortbestehen des Bedürfnisses für Waffen im Überkontingent ( Also über dem Grundkontingent) Regelmässig alle 5 Jahre zu überprüfen. Bedeutet dein Verband muß dir bestätigen, dass du weiterhin das Bedürfnis zum Besitz dieser Waffen hast. Nachzuweisen mit entsprechenden Wettkämpfen. Ob da Vereinsmeisterschaft reicht oder es mindestens Kreismeisterschaft sein muss, da streiten sich noch die Geister. Bei mir haben die Rundenwettkämpfe und VM gereicht.

    (Nach meinem Verständnis Grundkontingent= 2 Kurzwaffen für Patronenmunition (Revolver oder Pistole ist egal und 3 halbautomatische Langwaffen).

    Und es geht dann noch weiter. Die Waffen im Grundkontingent, bzw. das Bedürfnis dafür, werden ebenfalls überprüft. Da reicht aber eine Bescheinigung vom Verein und die regelmässige Teilnahme am Schiesstraining. Ob das auch regelmässig, also wiederkehrend passiert, kann ich nicht sagen. Gerüchte und ich betone Gerüchten nach nur einmal und nach 10 Jahren reicht die Vereinszugehörigkeit.

    Die Erfahrung in meinem Umfeld (Ludwigsburg, Stuttgart und Umgebung) zeigt, dass die Ämter da ziemlich hinterher sind. Es tauchen auf einmal Menschen auf dem Schießstand auf, die seit 30 Jahren nicht da waren um wieder Schiessnachweise zu haben, bzw. wieder einem Verein beitreten müssen.

    Das führt dann zu ziemlich seltsamen Erlebnissen auf dem Stand, wenn "erfahren, langjährige" Schützen die einfachsten Sicherheitsregel nicht beherrschen und nicht wirklich mit ihrer Waffe umgehen können => Viel Arbeit für die Standaufsicht.


    Sorry, gerade erst gesehen. Das gilt für Sportschützen, nicht für Jäger

    Und um es klar zu sagen: Das hier geschriebene ist mein Verständnis dessen was da gerade passiert. Wer eine rechtsverbindliche Aussagen möchte gfragt bitte seinen Anwalt oder Sachbearbeiter. Danke

  • Das führt dann zu ziemlich seltsamen Erlebnissen auf dem Stand, wenn "erfahren, langjährige" Schützen die einfachsten Sicherheitsregel nicht beherrschen und nicht wirklich mit ihrer Waffe umgehen können => Viel Arbeit für die Standaufsicht.


    Sorry, gerade erst gesehen. Das gilt für Sportschützen, nicht für Jäger

    Ja, so ist bei uns auch auf dem Stand, wenn alte Hasen kommen, die seit mehr als 10 - 15 Jahren nicht mehr da waren.

    Ohne irgend Jemand schlecht da stehen lassen zu wollen, aber sind sind schon merkwürdige Situationen dabei, in punkto Sicherheit.

    Nicht alle sind so, aber ein paar besondere Kandidaten gibt es schon.

    Ja, die Überprüfung erfolgt nach jeweils 5 Jahren, und nach 10 Jahren reicht die Vereinszugehörigkeit, für das Besitzbedürfnis.

    Für das Erwerbsbedürfnis, ist dann wieder die Teilnahme am Schießen, mit 12 bzw. 18 Teilnahmen erforderlich.

    :la: :la: :wdl_blue: :granate:

    .38 Long Colt, .357 Magnum, .45 ACP, 9mm Luger, .45 Long Colt, .454 Casull, .223 Rem, .308 Win, .22lfB, 12/76, .44-40 Win

    Jeder Wiederlader handelt auf eigene Verantwortung. Ladedaten vor Verwendung überprüfen !! :ja:

  • Okay das ist interessant.

    Ich wohne nen Ort weiter und meine Überprüfung ist 2025 die 1. hab aber schon 3 KWs, da bin ich gespannt wie das ablaufen wird.

    Kannst du sagen, wie genau das abgelaufen ist? Schreiben die dir nen Brief, dann brauchst du vom Verband ne Bestätigung (Vorlage Schießbuch Nachweise) und diese Bescheinigung geht dann an deinen SB?

    Benutzung der Ladedaten auf eigene Gefahr! Ohne Gewähr.

    Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich.

  • Klar kann ich das sagen:

    Es war eines schönen Tages im Frühling als der Postbote frohe Kunde vom Ordnungsamt brachte. Die nette Dame teilte mir freundlich mit, dass bei der Überprüfung meiner Waffen zu Tage trat, das ich wohl einige über dem normalen Mass hinaus besitze (Grundkontingent 2KW). Damit ich es auch glaube fügte Sie einen Auszug aus dem NWR bei, aus dem genau zu entnehmen ist welche meiner Waffen im Überkontingent sind.

    Das ganze ging dann mit der Bitte einher, mir doch vom VERBAND die das Weiterbestehen des Bedürfnisses bescheinigen zu lassen und diese Bestätigung dann zum Amt zu senden. Das Ganze mit einem Termin in ca. 2 Monaten.

    Also die Liste angeschaut und gemerkt zwei KW beim BDS, eine KW beim WSV. Da wir ja in Deutschland leben, gibt es natürlich für so einen Fall Formulare :)

    Die von der jeweiligen Homepage der Verbände geladen und ausgefüllt. Dann mit den entsprechenden Unterlagen (Urkunden, Wettkampflisten, etc.) beim Vorstand abgegeben und nach der Bestätigung von den Vereinen das Ganze an die Verbände geschickt. ==> Dann heißt es warten, natürlich erst nachdem man beim Verband die Gebühren bezahlt hat. Sonst machen die nämlich nichts.

    WSV 1 Waffe 25€ Gebühren Bearbeitungszeit ca 10 Wochen

    BDS 2 Waffen 10€ Gebühren Bearbeitungszeit 2 Wochen

    Nach erhalt der Verbandsbescheinigung habe ich die dann an das Ordnungsamt gesendet . Hier hat ein Scan per Mail gereicht.

    Zum Abschluß kam dann noch eine Bestätigung vom Amt über die erfolgte Bestätigung.

    Und zum richtigen Abschluß kam dann noch die Rechnung

  • Das führt dann zu ziemlich seltsamen Erlebnissen auf dem Stand, wenn "erfahren, langjährige" Schützen die einfachsten Sicherheitsregel nicht beherrschen und nicht wirklich mit ihrer Waffe umgehen können => Viel Arbeit für die Standaufsicht.

    Die Frage, die sich das Amt stellt ist doch die: braucht jemand, der nicht schießt und nicht schießen kann 3 Kurzwaffen?

    Von mir übermittelte Ladedaten sind stets ohne Gewähr und lediglich als Vorschlag zu verstehen - keine Haftung für Ladedaten. Wer diese Ladedaten übernimmt, handelt eigenverantwortlich.

  • Freiberger Arbeitest Du für die Gegenseite?


    Wir haben ein paar ältere Herren im Verein, die nicht mehr so oft schießen, aber dennoch sicheres Verhalten an den Tag legen.

    Warum kommt mir gerade das Wort "Bestandsschutz" in den Sinn?

  • Warum kommt mir gerade das Wort "Bestandsschutz" in den Sinn?

    Weiß ich auch nicht, denn im Waffenrecht hat das erst- und einmalig Erwähnung im Zusammenhang mit der Aufbewahrung gefunden, nicht in Zusammenhang mit Besitz, da gibt es das nicht.

    Waffenbesitz ist wie der Führerschein ein Privileg und kein Recht. Das macht den entscheidenden Unterschied aus

  • Führerschein ist ein ganz schlechtes Beispiel, weder Bedürfnis noch Einzug mangels Bedürfnis.

    Es geht mir um mein Eigentum, das ich - wenn dies mein Wille ist - nur mit kalter Hand weitergebe.

    Und wenn die von mir erwähnten älteren Herren - zu den ich vielleicht auch bald zähle - eines Tages überhaupt nicht mehr schießen (können), dann sollen Sie trotzdem ihr Zeug behalten können. Die Herren waren schließlich 40 oder 50 Jahre zuverlässige Waffenbesitzer.

    Man nimmt auch einem äteren Herren, der schon lange halbblind und nicht mehr fährt, seinen Ferrari nicht weg, an dem er vielleicht hängt. Ich sehe da überhaupt keinen Unterschied zu legal erworbenen Waffen.

    Waffenbesitz ist genau wie ein Führerschein kein Privileg, sondern ein Recht, wenn es auch immer weiter eingeschränkt wird.

    Das mit dem Privileg hört man immer öfter, die stetige Gehirnwäsche beginnt zu wirken.

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