Schwarzpulverersatzstoffe (Pyrodex) auf Nitrokontingent

  • Frage:

    Kollege wurde gerade von Frankonia wieder Heim geschickt, weil er Pyrodex mit seinem Sprengschein kaufen wollte, in dem "nur" Nitropulver eingetragen ist. (Obwohl vorher telefonisch abgeklärt) 200km für Nüsse nun gefahren.

    Ist das richtig??

    Dachte Pyrodex geht auf das Nitrokontingent???

  • Pyrodex hat dieselbe lagerklasse wie Nitropulver. Wird aber wie SP erworben. Manchmal schreibt der SA das sogar extra als Pyrodex in den (zum Beispiel in Chemnitz)Wiederladeschein rein.

    "Stehle einem Mann die Brieftasche und er ist eine Woche lang Arm, lehre ihn das Wiederladen und er wird sein ganzes Leben lang Arm sein."

    Konfuzius

  • Moin.

    Ersatzstoffe für SP müssen in der Erlaubnis $27 als "Schwarzpulver-Ersatzstoffe" oder aber als "Substitute" eingetragen sein, auch wenn sie in die Lagergruppe 1.3 wie das Nitropulver fallen.

    Ist ja kein NC-Pulver, sondern ein anderer Stoff ... halt Ersatz für SP

    Kann also gar nicht auf NC-(Kauf-)Kontingent angerechnet werden.

    Bei der Lagerung aber werden die Mengen miteinander aufgerechnet, da beide die gleiche Lagergruppe haben und sich die Mengen dann somit ergänzen.


    Gruß Micha

    "Wer der Herde nachläuft folgt nur Ärschen...."

    "Give respect...Get respect! "

    Übrigens:

    wer meinen Ladedaten glaubt , ist selber schuld....
    Das größte Sicherheitstool sitzt zwischen Deinen Ohren, also benutze es!


  • Übrigens ist mir kein sportlicher Dachverband bekannt, der was anderes als Schwarzpulver in den entsprechenden Disziplinen zulässt. Aus diesem Grund wurde mir vom SB die Eintragung von Ersatzstoffen verweigert.

    Keine Gewährleistung für veröffentlichte Tipps.
    Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich.

  • Übrigens ist mir kein sportlicher Dachverband bekannt, der was anderes als Schwarzpulver in den entsprechenden Disziplinen zulässt. Aus diesem Grund wurde mir vom SB die Eintragung von Ersatzstoffen verweigert.

    Wobei man hier dagegen argumentieren kann für Trainingszwecke.

    zB um Auflagen der Schießstätte zu erfüllen, wenn gleichzeitiges SP und NC Pulver nicht zulässig ist, training für internat. Wettkämpfe. ZB ist es in den USA für Sport und Jagd sehr beliebt.

    Ich hatte vor kurzem das Formular meines Landkreises in der Hand, dort muss bei der Beantragung/Verlängerung auch explizit Pyrodex und Triple 7 angegeben werden, wenn man dieses nutzen möchte. (Steht seperat als Ankreuzfeld gelistet)

    Wenn man alles beantragt, also NC, SP und Ersatzstoffe, wird lediglich "Treibladungspulver" eingedruckt, das beinhaltet wohl alles, ich habe den Eintrag auch in der Form, habe es aber noch nie hierzulande erworben.

    Lima schreibt auf seiner Seite dazu folgendes:

    Zitat

    Eintrag in den Erlaubnisscheinen


    Bei Abgabe von Pyrodex bzw. TripleSeven-Treibladungsmittel an den Endverbraucher müssen folgende Begriffe im Erlaubnisschein eingetragen sein:

    - schwarzpulverähnliche Stoffe (= offizielle Bezeichnung)
    - Schwarzpulver-Ersatzstoffe bzw. Schwarzpulver-Ersatz
    - die Begriffe „Pyrodex“ und möglichst auch „TripleSeven“.

  • Valide Argumente... Bis auf das vom SB... Denn Training und "Hobbyschiessen" muss ja nicht zwingenden Wettkampfcharakter haben.


    Danke

  • Übrigens ist mir kein sportlicher Dachverband bekannt, der was anderes als Schwarzpulver in den entsprechenden Disziplinen zulässt. Aus diesem Grund wurde mir vom SB die Eintragung von Ersatzstoffen verweigert.

    BDS Perkussion. Dort wird Pyrodex erwähnt.

    "P 1.05.1 Treibladungspulver
    Als Treibladungspulver darf nur fabrikmäßig als Treibladungsmittel hergestell-
    tes Schwarzpulver oder Pyrodex verwendet werden"

    "Stehle einem Mann die Brieftasche und er ist eine Woche lang Arm, lehre ihn das Wiederladen und er wird sein ganzes Leben lang Arm sein."

    Konfuzius

  • In meinem Pulverschein steht

    Schwarzpulver / Pyrodex

    Ich hatte Pyrodex nie beantragt, wurde einfach mit eingetragen.

    Ich habe es getestet, mach ich nicht mehr.

    Es verhält sich wesentlich aggressiever zum Laufstahl, als Schwarzpulver.

    Ich habe allerdings nur schweizer Schwarzpulver verladen.

    :la: :la: :wdl_blue: :granate:

    .38 Long Colt, .357 Magnum, .45 ACP, 9mm Luger, .45 Long Colt, .454 Casull, .223 Rem, .308 Win, .22lfB, 12/76, .44-40 Win

    Jeder Wiederlader handelt auf eigene Verantwortung. Ladedaten vor Verwendung überprüfen !! :ja:

  • Auch mein SB hatte in meinem neuen Wiederladeheft nur noch NC Pulver eingetragen.

    Bei jedem Pulverhändler steht aber auf der Webseite, dass man nur das erwerben kann, was im Wiederladeheft drin steht.

    Ich bekam dann doch noch ein neues Wiederladeheft, wo nur noch der Erwerb von Treibladungspulver eingetragen ist.

    Es ging bei mir ausschließlich um Pulver für das Laden von Patronenhülsen.


    Betreff: Wiederladeschein – NC und Schwarzpulver

    Sehr geehrter Herr…

    hiermit möchte ich noch einmal freundlich darauf hinweisen, dass ich zum Wiederladen von Patronenhülsen die Genehmigung zum Kauf von Schwarzpulver benötige. Für den jagdlichen Gebrauch oder dem sportlichen Schießen Cowboy Action Shooting historischen Waffen.

    Schließlich sind viele für die Jagd entwickelten Patronen für Schwarzpulver konstruiert worden und NC Pulver wurde erst viel später erfunden.

    Falls es einen Versagungsgrund geben sollte, so teilen Sie mir Bitte die Rechtsgrundlage

    schriftlich mit.

    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

  • Zum Glück, sind der SB in "unserer Behörde" sehr geschmeidig und zeigen durchaus auch Lösungen auf. Das muus auch mal erwähnt werden.


    Mauser

    Jede(r) ist für ihre/seine Ladung(en) selber verantwortlich...... Und immer schön negativ bleiben

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