Frage zu Reduzierhülsen für Schreckschußwaffen, welche mit 209 Schrotzündern funktionieren

  • Hallo Forum,

    ich habe immer noch einige 9mm-Rand-Knall-Schreckschußwaffen und sehe auf eGun immer wieder die Angebote von Reduzierhülsen, um Schrotzünder als "Platzpatrone" abzufeuern.
    Ich habe jetzt Hinweise gefunden, dass Reduzierhülsen für scharfe Munition zu waffenrechtlichen Problemen führen können, weil diese wohl als Patronenlager und damit waffentechnisch relevante Teile angesehen werden.

    Kann hier jmd sagen, ob das auch für Schreckschußwaffen eine Relevanz hat?

    Hat jmd Erfahrungen mit dieser Hülse/Zünder-Kombination?

    Da Schrotzünder ja größer als Large Rifle/Pistol-Zünder sind und ich mir nicht ggf eine weitere Presse kaufen möchte, frage ich mich, wie man die Reduzierhülsen ggf lädt bzw leert - wobei das Leeren wohl mittels Dorn und Hammer funktionieren könnte.

  • goose969 25. März 2026 um 15:40

    Hat den Titel des Themas von „Frage zu Reduzierhülsen für Schreckschußwaffen, welche mit 209 Schrotzündern“ zu „Frage zu Reduzierhülsen für Schreckschußwaffen, welche mit 209 Schrotzündern funktionieren“ geändert.
  • Also ich habe mal eine Zeit lang Reduzierhülsen um Diabolo aus .22 Hornet zu verschießen , verwendet.

    Schrotzünder mit dem Daumen setzen und mit dem Dorn rausdrücken. Kannst Du auch mit dem normalen Setzequipment setzen. Aber Achtung, die Schrotzünder sind maßlich nicht gleich. Bei Samereier musst Du angeben, von welchem Hersteller Du die ZH verwendest, sonst passen die nicht oder fallen raus.


    Den Anfang der Frage ist mir suspekt. Da halte ich mich mal raus.

    Ich garantier für nix.

    Jeder ist sich selbst der Nächste.

  • Ähhh ... also nur zur weiteren Klarstellung: Ich schreibe hier von Schreckschußwaffen mit PTB-Nummer, Laufsperre, versetzten Trommelbohrungen und gefertigt aus Zinkdruckguss. Es geht mir also nicht darum Dinge zu verschießen, sondern mit kleinem Waffenschein ggf die Knallpatronen von zB Umarex etc gegen besagte Reduzierhülsen zu tauschen, welche den Knall eben mittels Schrotzünder erzeugen.

  • Dafür sind die nicht gem(d)acht! Reduzierhülsen dienen entweder dazu, eine kaliberkleinere scharfe Patrone aus einer scharfen Waffe abzufeuern (etwa wie ein sehr kurzer Einstecklauf), z.B. 357 Mag aus einem 12er Flintenlauf für einen Fangschuss. Dann sind sie zwar nicht eintragungspflichtig, müssen aber wie ein relevantes Waffenteil gelagert werden oder sie dienen dazu, in einer scharfen Waffe mittels Zündhütchen (Schrot) ein inertes Geschoss (meist 4,5 mm oder 5,56 mm Kaliber) aus einer kalibergrößeren (-gleichen) scharfen Waffe abzufeuern, um mit einer Energie um 30-50 Joule herum auf kurze Entfernung zu üben. Ein Abschuss aus Deko- oder Schreckschusswaffen kann gefährlich werden und sollte unterbleiben! Also kein Schrotzündhütchen in Reduzierhülse aus einer Schreckschusswaffe abfeuern!

    Alle Ladedaten ohne Gewähr, jeder lädt eigenverantwortlich!

  • Also meine Frage bezieht sich auf zB diese eGun-Auktion.

    Und danke für die Antworten - ich glaube inzwischen auch, dass ich es bleiben lassen werde.

  • Ich kenne mich hier auch nicht im Detail aus. Aber es wird ja wesentliche Teile einer Waffe und höchstbeanspruchte Teile eine Waffe. Zweiteres unterliegen einer Beschusspflicht.

    Eine PTB Schreckschusswaffe hat kein Patronenlager, sondern ein Kartuschenlager. Das Reduzierstück würde ich fast als solches bezeichnen. Mir wäre das zu heiss.

    Sicherlich funktioniert das ohne Probleme, aber ich würde mir an sowas nicht die Finger verbrennen wollen in Sachen Waffenrecht. Und ob es wirklich wirtschaftlich ist? Wieviel Schuss muss man denn machen, damit sich das rechnet?

  • Ich bin zwar kein Jurist aber ich verstehe nicht wo da ein Problem sein soll.
    Für mich sind das leere Hülsen die jeder haben darf und Zündhütchen die man ab 18 Jahren haben darf.
    Solange du kein Geschoss drauf setzt ist das Meiner Meinung nach keine Munition für die man eine EWB braucht.
    Sollte das anders sein hätte ich große Probleme -
    Ich habe viele Rohre in den unterschiedlichsten Abmessungen, sogar für Minderjärige zugänglich, zu Hause rumliegen.

    MP

  • Also meine Frage bezieht sich auf zB diese eGun-Auktion.

    Das sind doch einfach nur Platzpatronen, die den Hülsenboden aufgebohrt bzw. ausgedreht haben.

    Also zünderst du Platzpatronen neu. Wo soll da das Problem drin liegen!?

  • Das was in der Egun Auktion verkauft wird, sind keine Reduzierhülsen im eigentlichen Sinne sondern eher "Zündhütchenträger" für Schreckschusswaffen. Da es keine verengende Bohrung zu geben scheint und Originalhülsen genutzt werden (sieht für mich zumindest so aus) und der Gasdruck eines Schrotzünders unter dem einer PAK liegt, sollte das gefahrlos gehen.

    Alle Ladedaten ohne Gewähr, jeder lädt eigenverantwortlich!

  • Dieses Thema enthält 10 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind, bitte registrieren Sie sich oder melden Sie sich an um diese lesen zu können.