Wiederladeschein

  • Mit dem Zeugnis beantragst Du erst die Erlaubnis bei Deinem Amt. Und ja, Du darfst auch Umgang mit Schwarzpulver (für Munition) beantragen. Nur Laden von Vorderladerwaffen wird Dir nicht mit genehmigt werden, da es nicht zum Kurs gehörte und entsprechend auch nicht auf dem Zeugnis steht.

    Keine Gewährleistung für veröffentlichte Tipps.
    Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich.

  • Wenn Du es explizit beantragt hast, solltest Du nochmal mit Deinem Sachbearbeiter drüber reden.

    Keine Gewährleistung für veröffentlichte Tipps.
    Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich.

  • Dann werde ich nochmal zur Behörde gehen und sagen das er mir auch Schwarzpulver eintragen soll da es ja auch im Zeugniss steht das ich Patronen auch mit Schwarzpulver Wiederladen darf

  • Da ist nichts vergessen.

    Treibladungspulver kann NC- oder Schwarzpulver sein. Du darfst damit alles kaufen was Du in Patronen stopfen kannst. Bei mir sind NC- und Schwarzpulver getrennt aufgeführt, der Begriff Treibladungspulver nutzt mein SB nicht. Begründung: wenn eins wegfällt kann er es mir nicht einzeln raus streichen.

    Du bist anderer Meinung als ich und ich werde Dein Recht dazu bis in den Tod verteidigen.

    - Beatrice Hall (fälschlich Voltaire zugesprochen)

  • Ich hab meinen Schein auf "Treibladungspulver" ändern lassen, damit ich auf der sicheren Seite bin. Hab aber auch den Schwapu-Schein für Vorderlader, da war das kein Problem.

  • Prinzipiell ist Schwarzpulver auch nur ein Treibladungspulver und darf als solches verladen werden. Allerdings brauchst man zum Erwerb eine zumeist mengenmäßig limitierte Erwerbsberechtigung getrennt nach NC und Schwarzpulver. Das liegt einfach an den Unterschieden bei der Gefährdungsklasse, Lagerung und Umgang. Da wird wohl ein erneuter Gang zur Behörde fällig werden. Kein Händler wird ohne Eintrag Schwarzpulver verkaufen.

    Wenn Das ganze auch noch in Vorderlader geschüttet werden soll ist das wieder eine andere Geschichte und bedarf einer weiteren Ausbildung und Genehmigung.

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