Ich habe meinen Wiederladeschein gemacht jetzt habe ich eine Frage dazu weil ich es nicht ganz verstehe
Darf ich mit dem Zeugnis auch Schwarzpulver und ähnliche Stoffe kaufen?
den einen wo ich frag sagt nein der andere ja von meinen kameraden
Ich habe meinen Wiederladeschein gemacht jetzt habe ich eine Frage dazu weil ich es nicht ganz verstehe
Darf ich mit dem Zeugnis auch Schwarzpulver und ähnliche Stoffe kaufen?
den einen wo ich frag sagt nein der andere ja von meinen kameraden
nein! du brauchst eine Erlaubnis nach $ 27 SprengG (kein Paragraph auf der Tastatur). Das Zeugnis reicht nicht!
Mit dem Zeugnis beantragst Du erst die Erlaubnis bei Deinem Amt. Und ja, Du darfst auch Umgang mit Schwarzpulver (für Munition) beantragen. Nur Laden von Vorderladerwaffen wird Dir nicht mit genehmigt werden, da es nicht zum Kurs gehörte und entsprechend auch nicht auf dem Zeugnis steht.
Den hab ich
Aber er hat dann ja vergessen schwarzpulver mit einzutragen
Wenn Du es explizit beantragt hast, solltest Du nochmal mit Deinem Sachbearbeiter drüber reden.
Dann werde ich nochmal zur Behörde gehen und sagen das er mir auch Schwarzpulver eintragen soll da es ja auch im Zeugniss steht das ich Patronen auch mit Schwarzpulver Wiederladen darf
Da ist nichts vergessen.
Treibladungspulver kann NC- oder Schwarzpulver sein. Du darfst damit alles kaufen was Du in Patronen stopfen kannst. Bei mir sind NC- und Schwarzpulver getrennt aufgeführt, der Begriff Treibladungspulver nutzt mein SB nicht. Begründung: wenn eins wegfällt kann er es mir nicht einzeln raus streichen.
Ich hab meinen Schein auf "Treibladungspulver" ändern lassen, damit ich auf der sicheren Seite bin. Hab aber auch den Schwapu-Schein für Vorderlader, da war das kein Problem.
die Eintragung ist eine sehr großzügige, da sie ausser „Herstellen“ alles erlaubt.
Prinzipiell ist Schwarzpulver auch nur ein Treibladungspulver und darf als solches verladen werden. Allerdings brauchst man zum Erwerb eine zumeist mengenmäßig limitierte Erwerbsberechtigung getrennt nach NC und Schwarzpulver. Das liegt einfach an den Unterschieden bei der Gefährdungsklasse, Lagerung und Umgang. Da wird wohl ein erneuter Gang zur Behörde fällig werden. Kein Händler wird ohne Eintrag Schwarzpulver verkaufen.
Wenn Das ganze auch noch in Vorderlader geschüttet werden soll ist das wieder eine andere Geschichte und bedarf einer weiteren Ausbildung und Genehmigung.