Waffenverkauf

  • Hallo,


    Ich habe eine SLB verkauft über Egun, und der Käufer hat mir Kopien wie WBK und Personalausweis zugeschickt.

    Auf der WBK des Vereins ist der frische erforderliche Voreintrag vorhanden, nur der Personalausweis des 1.ten Vorsitzenden ist seit über 6 Jahren abgelaufen.:affe:

    Habe ihm sofort geantwortet mit dem Umstand ,dass ich es so nicht akzeptieren mit dem abgelaufenen Ausweis.

    Nur die Antwort ist seit 2 Tagen überfällig..... Und auf der Behörde meldet sich auch niemand.

    Langsam werde ich kribbelig...

    Was würdet ihr tun ?

    Einzig...Aber nicht artig !!!! :ja::ja:

    Und.. wer billig kauft, der kauft auf jeden Fall immer zweimal :tiha: :tiha:

  • Hast du schon mit deiner Behörde gesprochen ?

    MP

    Ausgerechnet meldet sich dort niemand, was aussergewöhnlich ist.

    Ist die Waffe bereits verschickt bzw. überlassen?

    Wenn nicht, hast du alle Zeit der Welt. Wenn ja, Überlassung fristgerecht melden.

    Waffe ist noch nicht verschickt, weil es ja mit dem abgelaufenen Perso nicht passt.

    Wäre ein gültiger Perso vorhanden, dann hätte er ja die Waffe schon.

    Termin für die Austragung aus meiner WBK habe ich nächste Woche Mittwoch.

    Einzig...Aber nicht artig !!!! :ja::ja:

    Und.. wer billig kauft, der kauft auf jeden Fall immer zweimal :tiha: :tiha:

  • Servus

    Ist schon mal gut wenn die Waffe noch bei Dir ist.

    Die richtige vorgehensweise wäre m.M.n. das Deine Behörde sich mit der Behörde des Käufers in Verbindung setzt. Nur so kannst Du sicher sein das alles rechtens ist. Somit bist Du komplett abgesichert.

  • Heute weiß man nie!

    Gerade bei Waffen ist höchste Vorsicht geboten.

    Kann ja alles ein Fake sein oder eine gestohlene Identität.

    Ich würde auch die Ämter agieren lassen, kassieren ja ordentlich Kohle dafür.

  • Termin für die Austragung aus meiner WBK habe ich nächste Woche Mittwoch.

    Den kannst Du verschieben. Außerdem ist der völlig unerheblich. Wichtig ist die Meldung. Die physische Austragung kann dann auch später erfolgen, wenn Deine Behörde das nicht zeitnah erledigen kann.

    Mach da kein großes Faß auf. Du hast den Käufer über den Mangel informiert, und er kann sich jetzt drum kümmern. Setze ihm eine sinnvolle Frist die richtigen Unterlagen zu liefern, da Du nur dann verkaufen darfst. Kann er das nicht, verkauf die Waffe an jemand andern. Ein echter aber zeitlich abgelaufener Perso in Verbindung mit einer gültigen EWB ist ganz schlecht, aber kein Anzeichen für Betrug. Sondern ziemlich offensichtlich ein Versehen.


    Die richtige vorgehensweise wäre m.M.n. das Deine Behörde sich mit der Behörde des Käufers in Verbindung setzt. Nur so kannst Du sicher sein das alles rechtens ist.

    Dazu reicht sich mit der Behörde des Käufers selbst in Verbindung zu setzen. die kann die Echtheit der EWB prüfen. Deine Behörde hat, bis Du die Übelassung meldest, gar nichts damit zu tun.

    Ich würde auch die Ämter agieren lassen, kassieren ja ordentlich Kohle dafür.

    Was sollen die Ämter denn "agieren"? Die Behörde des Käufers kann seine Erlaubnisse widerrufen, wenn sie Zeichen für Fehler sieht. Die Behörde des Verkäufers hat nocht gar nichts zu tun.

    Du bist anderer Meinung als ich und ich werde Dein Recht dazu bis in den Tod verteidigen.

    - Beatrice Hall (fälschlich Voltaire zugesprochen)

    Einmal editiert, zuletzt von Fyodor (19. Juni 2026 um 13:16) aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fyodor mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • ....Deine Behörde hat, bis Du die Überlassung meldest, gar nichts zu tun...

    Das ist richtig und das weiß ich auch. Wenn ich meiner Behörde bescheid gebe dann muß die sich darum kümmern. Warum sollte ich denn die Behörde des Käufers kontaktieren? Ich weiß ja gar nicht welche dafür zuständig ist und muß das auch nicht herausfinden. Der Käufer könnte ja z.B. in zwei unterschiedlichen Landkreisen wohnen. Stichwort: 2. Wohnsitz.

  • Warum sollte ich denn die Behörde des Käufers kontaktieren? Ich weiß ja gar nicht welche dafür zuständig ist

    Auf der WBK steht die ausstellende Behörde des Voreintrags drauf, und die WBK bekommst Du ja vorgelegt. da mußt du nicht viel suchen.

    Du bist anderer Meinung als ich und ich werde Dein Recht dazu bis in den Tod verteidigen.

    - Beatrice Hall (fälschlich Voltaire zugesprochen)

  • @ Fyodor

    Ich soll mich ernsthaft auf Kopien einer WBK verlassen?? Echt jetzt? Und das was da drauf steht soll ich überprüfen?? Auf seine Richtigkeit?? No way.

    Ich fahre demnächst mal wieder zu meiner Behörde und schenke der Sachbearbeiterin Blumen. Jetzt weiß ich was ich an ihr habe.

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