Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Ich habe vor Kurzem meinen Wiederlader-Lehrgang erfolgreich abgeschlossen und eine Erlaubnis nach § 27 SprengG beantragt bzw. erhalten. In meiner Erlaubnis sind die entsprechenden Erwerbsberechtigungen für Nitropulver eingetragen.
Ein Kollege von mir besitzt ebenfalls eine entsprechende Erlaubnis und möchte mir etwas von seinem Nitropulver schenken.
Für mich ist klar, dass ich den Erwerb in meiner Erlaubnis eintragen lassen muss.
Meine Frage ist nun: Wie muss mein Kollege die Abgabe bzw. die Schenkung dokumentieren? Da in der Erlaubnis nur Erwerb und kein eigener Abschnitt für die Abgabe vorgesehen ist, bin ich mir nicht sicher, wie er den Vorgang korrekt nachweisen muss.
Reicht dafür eine schriftliche Übergabebestätigung oder gibt es dafür bestimmte Vorschriften bzw. Eintragungen?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe und eure Erfahrungen!
Viele Grüße
Shudy