Pulver von Berechtigten erwerben.

  • Hallo zusammen,

    ich hätte eine Frage und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.

    Ich habe vor Kurzem meinen Wiederlader-Lehrgang erfolgreich abgeschlossen und eine Erlaubnis nach § 27 SprengG beantragt bzw. erhalten. In meiner Erlaubnis sind die entsprechenden Erwerbsberechtigungen für Nitropulver eingetragen.

    Ein Kollege von mir besitzt ebenfalls eine entsprechende Erlaubnis und möchte mir etwas von seinem Nitropulver schenken.

    Für mich ist klar, dass ich den Erwerb in meiner Erlaubnis eintragen lassen muss.

    Meine Frage ist nun: Wie muss mein Kollege die Abgabe bzw. die Schenkung dokumentieren? Da in der Erlaubnis nur Erwerb und kein eigener Abschnitt für die Abgabe vorgesehen ist, bin ich mir nicht sicher, wie er den Vorgang korrekt nachweisen muss.

    Reicht dafür eine schriftliche Übergabebestätigung oder gibt es dafür bestimmte Vorschriften bzw. Eintragungen?

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe und eure Erfahrungen!

    Viele Grüße

    Shudy

  • Hi Shudy,

    ich schließe mich den Worten von Mühlenbracher an.

    Du solltest aber auch unbedingt darauf achten, dass das Pulver im Originalgebinde überreicht wird und vorher darüber nachdenken, ob Du das Pulver, welches auch immer, tatsächlich gebrauchen kannst. Ansonsten belegst Du Dir evtl. damit "wertvolles" Kontingent für die max. Vorratsmenge und musst es dann selbst irgendwann loswerden.

    Pulver, welches evtl. nichtmehr hergestellt wird, will ich z. B. auch garnicht mehr haben, weil ich dann alsbald wieder von vorne anfangen muss.

    Viele Grüße und frohes Laden.

  • Bei sich austragen, und bei dir eintragen. Es muss nicht für alles eine extra Zeile geben.

    Er muss garnix austragen. Nur der Erwerb wird eingetragen. Oder schreibst du jede einzelne Patrone auf, in die du dein Pulver füllst?

    Wichtig wäre nur, dass in seiner Erlaubnis auch das "Überlassen" genehmigt ist und du bei dir den Erweb entsprechend einträgst.

    Fürs Gewissen und zur eigenen Absicherung, kann er dir eine Bestätigung darüber ausstellen, dass er dir Menge XY Überlassen hat, die du gegenzeichnest. Das ist aber nirgends gefordert, macht aber u.U. Sinn, da die Nachverfolgungskette bei ihm Endet. Sollte also die halb Gefüllte Pulverflasche doch mal irgendwo gefunden werden, klingelt es bei ihm an der Türe und nicht bei dir.

  • Danke Jungs, die hat die Pulver gekauft. Hat er nicht benutzt ist noch original verpackt. Er hat dafür noch keine Zeit. Ich muss arbeiten😂


    Ich hab selber noch nicht gesehen der vier Jahren gekauft. Ich noch in Produktion sein.
    noch mal für Hilfe

    Einmal editiert, zuletzt von Shudy (1. Oktober 2026 um 17:14) aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Shudy mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Kleine Anmerkung dazu.........alle neueren Gebinde haben eine nachvollziehbare Seriennummer, keine Ahnung wie das im Missbrauchsfall ausschaut und wie die Nummer registriert wird, ggf. gerät aber der letzte Erwerbsberechtige im Falle eines Falles in Erklärungsnot.

  • 1. Austragen darf man nicht!!!

    2. Bei dir eintrag muss man

    3. Schriftlich dokumentieren Pulver Art, Marke, Menge und die Codenummer

    Nur so seid ihr beide auf der sicheren Seite, alles andere ist undurchsichtig und wird wie immer im Zweifel gegen euch verwendet. Mal eben ein Dokument aufsetzen tut ja nicht weh

  • Danke Jungs, die hat die Pulver gekauft. Hat er nicht benutzt ist noch original verpackt. Er hat dafür noch keine Zeit. Ich muss arbeiten😂

    Ich hab selber noch nicht gesehen der vier Jahren gekauft. Ich noch in Produktion sein.
    noch mal für Hilfe

    Du schreiben in Rätseln.

    Besser Rechtschreibverschlimmbesserung aus- und persönlichen Texte-Gegencheck einschalten. Und, ganz wichtig: Nasenfahrad mit geeigneten Dioptrien tragen.

  • Nicht immer Alles zu kompliziert machen.

    Danke Mühlenbracher

    Damit ist eigentlich schon alles gesagt, oder ? :grueb:

    :prli: :wdl_blue: :granate:

    :zieh: .38 Long Colt, .357 Magnum, 9mm Luger, .45 Long Colt, .454 Casull, .223 Rem, .308 Win, .22lfB, 12/76, .44-40 Win :ballern:

    Jeder Wiederlader handelt auf eigene Verantwortung. Ladedaten vor Verwendung überprüfen !!! :ja:

  • Dieses Thema enthält einen weiteren Beitrag, der nur für registrierte Benutzer sichtbar ist, bitte registrieren Sie sich oder melden Sie sich an um diesen lesen zu können.