Anforderung für die Verlängerung

  • So habe gerade in der Post einen Schrieb von der Behörde zwecks Verlängerung gefordert wird:



    Punkt 2 stößt mir auf. Ich glaube nicht das es dafür eine rechtliche Grundlage gibt. Und bei sowas werde ich immer ein wenig störrisch.

    • Offizieller Beitrag

    Würde mir auch aufstoßen.
    Bei mir reicht es wenn ich in den letzten 5Jahren SP gekauft habe.
    Würde das Bedürfnis ja nachweisen.

    Gruß
    Karl-Heinz

    Ich tue Recht und scheue keinen Feind.


    Jeder Wiederlader handelt eigenverantwotlich, alle Ladedaten ohne Gewähr


    Am Crimp hat es nicht gelegen....war keiner drauf.


    Egal was ich tue, für irgendjemand auf diesem Planeten ist es das Falsche.


    Neue Frage -------> Neues Thema.

    • Offizieller Beitrag

    Zuerst mal das Positive bevor man nur alles negativ...


    Deine zuständige Behörde meldet sich bei DIR vor dem Ablauf der Erlaubnis. Das ist mir neu. Ich kenne das nur so "wer die Frist zur Verlängerung verpasst, hat Pech gehabt und kann den Schein neu machen..."


    Somit ist das doch nett.


    Ich sehe das als Standartanschreiben das nicht so recht ausgegoren ist.


    Zudem bist Du doch auch Jäger!?


    Bei mir sollte in der Laufzeit der Berechtigung Pulver erworben worden sein um nachzuweisen, dass man WL ist. Natürlich kann man das auch anders begründen aber ohne jeglichen Eintrag des Pulvers muss man sich schon etwas einfallen lassen.


    Das kenne ich auch von anderen Kollegen so bei anderen Ämtern.


    Was konkret verlangt wird ist aus meiner Sicht ganz großer Blödsinn und das muss man natürlich nicht so formulieren...


    Ein Bedürfnis für das NC Pulver ist mit dem Erwerb bereits belegt. Bei SP sehe ich eine Begründung als noch einfacher auch ohne SP selbst gekauft zu haben. Aber da sage ich dir nichts neues - das wirst Du sicher entsprechend begründen können.


    Was ich wie gesagt positiv sehe ist, dein Amt meldet sich vor dem Ablauf - das ist mir neu.

  • Vielleicht hast Du ja auch mit SP im Verein trainiert....
    Und vielleicht hast Du dort ja auch jemanden der Dir das bescheinigt...


    Das wäre die einfachste Lösung...


    Und ja. Mir würde das auch aufstoßen.


    Ansonsten kauf SP und sag das es dafür keine Bescheinigungen vom Verein gibt, weil dort nur Trainingsteilname aber nicht SP explizit im Schiessbuch notiert wird.
    (Was wohl auch defacto so ist.)


    Weiter würde ich sagen, das sie ja genau wissen das und in welchem Verein Du bist, weil die Vereine einen Austritt seit einigen Jahren umgehend beim Amt melden müssen.


    Ein Elend sonders gleichen...

    Ich übernehme keine Verantwortung oder Garantie für irgendwas. Jeder handelt eigenverantwortlich mit sämtlichen Informationen.

  • Moin,
    Das hatte ich auch. Ich habe den Vorsitzenden der SLG geben mir ein Schreiben aufzusetzen wo drin steht das ich regelmäßig am Training teilnehme. Denn mit Unterschrift und Stempel vom Verein.... und gut ist
    Das ist alles.
    Schreibe nicht zuviel rein.... immer nur so viel wie nötig, so wenig wie möglich

    Ps: Jeder Wiederlader handelt eingenverantwortlich, keine Gewähr auf Richtigkeit.


    Wer nicht vom Weg abgekommt,
    bleibt auf der Strecke.

  • Sonst gucke hier mal:
    http://www.kreis-ahrweiler.de/…_27_Sprengstoffgesetz.pdf
    Oder gebe ( antrag auf verlängerung einer erlaubnis nach § 27 sprengG ) in einer Suchmaschine ein...
    Da wirst Du was finden!
    Grüße aus der Schweiz

    Ps: Jeder Wiederlader handelt eingenverantwortlich, keine Gewähr auf Richtigkeit.


    Wer nicht vom Weg abgekommt,
    bleibt auf der Strecke.

    • Offizieller Beitrag

    Da möchte ich auch noch etwas anmerken:


    Ich musste auch noch einen Nachweis beibringen dass ich regelmäßig mit erlaubnispflichtigen Waffen schieße (Bedürfnis).


    Obwohl mir das im Verein vorab gesagt wurde habe ich das nicht gemacht und gedacht, dass die Latte an Pulver Käufen ausreichen würde.


    Weit gefehlt.


    Ich musst mit der Bescheinigung erneut anrücken...


    Dann bekam ich die Verlängerung umgehend.

  • Hallo,
    ich habe vor 3 Jahren vor dem Problem gestanden, dass mein Pulverschein fast 10 Jahre abgelaufen war.
    Der SB wollte von mir einen neuen Lehrgang und alles was dazu gehört, ich habe dann etwas im Internet gefunden und mich darauf berufen.


    Sprengstoffgesetz § 9 Absatz 2 / 1


    Nach 3 Tagen kam ein Anruf des SB und ich hatte meinen neuen Schein, aber ich werde mein Glück nicht wieder herausfordern.Deshalb hab ich jetzt bei der


    Erweiterung der Pulvermenge auf 20 Kg gleich eine Vereinsbestätigung gleich mitgebracht.




    Gruß


    RaptorOne

    • Offizieller Beitrag

    Nur zum besseren Verständnis:


    § 9 2 -1 besagt:


    (2) Den Nachweis der Fachkunde hat ferner erbracht, wer



    1. eine mindestens dreijährige praktische Tätigkeit ausgeübt hat oder
    2. eine Ausbildung an einer Hochschule, einer Fachhochschuleoder einer Technikerschule abgeschlossen und eine mindestens einjährigepraktische Tätigkeit ausgeübt hat,


    sofern die Tätigkeit und die Ausbildung geeignet waren, dieerforderliche Fachkunde zu vermitteln. Satz 1 gilt nicht für den Nachweisder Fachkunde zur Ausführung von Sprengarbeiten und für den Umgang mitExplosivstoffen im Rahmen der Kampfmittelbeseitigung.



    Ich verstehe das so, dass Du eine entsprechende berufliche Ausbildung hattest. Kann das gerade nicht so recht zuordnen ob das nun ein Fehler vom Amt war oder ich das nur falsch verstehe.


    Kannst Du das bitte näher erläutern?


    Gruß


    Zacapa :winke:

    • Offizieller Beitrag

    Zudem schaut mir der §9 -3 so aus, dass es sich um entsprechende Personen die das beruflich machen gemeint sind. Ich hatte auch so einen im Kurs der alle paar Jahre seinen Schein mit einer Prüfung erneuern muss. Allerdings nicht für NC oder SP sondern für die Dinger bei denen es sich wirklich um Sprengstoff handelt und nicht nur aufgrund der gesetzlichen Definition.

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