Schritt-für-Schritt-Aufklärung der Aufbewahrungsregeln, alt und neu mit der Bitte, die deutschen MdBs anzuschreiben - mit eigenen Worten, z.B. Was ist sicherer? Der Nuller im Keller oder der S2 in der Wohnung?
++ Die Protagonisten:++
DIN EN 1143-1 mit Klassen 0 und 1
Aktuelle Norm: Schwere Schränke mit 150kg+, erlauben gemeinsames Aufbewahren von Waffen und Munition
VDMA 24992 mit Klassen A und B
Norm von 1995, seit 2003 abgelaufen: Bekannte Schränke für Lang- bzw. Kurzwaffen, Munitionslagerung im Extrafach oder überkreuz. Abgelaufen bedeutet, dass niemand mehr die Einhaltung der Norm prüft. Ein Hersteller kann also praktisch eine Keksdose mit Sicherheitsstufe B verkaufen, ohne dass die Einhaltung der Norm überprüft wird.
EN14450 mit Klassen S1 und S2
Aktuelle Norm: Schränke technisch nahezu identisch zu VDMA A/B.
++ Der Plot: ++
§36 (2) WaffG lautet:
"Schusswaffen, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, und verbotene Waffen sind mindestens in einem der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) entsprechenden oder gleichwertigen Behältnis aufzubewahren; als gleichwertig gilt insbesondere ein Behältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA 2) 3) 24992 (Stand Mai 1995). Für bis zu zehn Langwaffen gilt die sichere Aufbewahrung auch in einem Behältnis als gewährleistet, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWR-Mitgliedstaates entspricht."
Das heißt, dass scharfe Waffen nur in Schränken der Klasse 0 aufwärts (DIN/EN 1143-1) aufbewahrt werden dürfen. Für Schränke mit VDMA 24992 der Klassen A/B galt nur eine AUSNAHME. Diese Ausnahme wird mit der WaffG ersatzlos gestrichen.
Ziel des Ganzen ist es, schrittweise die alten Schränke aus dem Verkehr zu ziehen: Es gilt ein BESTANDSCHUTZ für aktuell genutzte Schränke, sofern diese im Nationalen Waffenregister geführt sind (Nachweis über Rechnung und Plakettenfoto) mit Bindung an den aktuellen Besitzer. Wer seine WBK nach der Novelle macht, braucht einen 0er. Wird ein VDMA-A/B-Schrank nach der Novelle ver-/gekauft, dürfen keine Waffen mehr darin gelagert werden.
++ Der Antagonist:++
Der Vorschlag dazu stammt von Thomas De Mazière und seinem Innenministerium im Zuge des Maßnahmenpakets zur Terrorbekämpfung. Das ganze ist im Bundeskabinett am 25.01.17 positiv beschlossen worden und wird demnächst zur Lesung in den Bundestag eingehen (Termin noch unbekannt).
++ Das Drama: ++
Die Deliktrelevanz von geklauten Privatwaffen ist sehr fraglich. Die Bundestag Drucksache 14/8340 vom 25. 02. 2002 (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/14/083/1408340.pdf) listet für die Jahre 1999/2000 explizit 287 bzw. 326 Fälle von gestohlenen privaten Legalwaffen auf (Bestohlene: Jäger 20,2 bzw. 16,0%, Sportschützen 16,4/17,5%, Waffenhändler/-hersteller 7,0/6,1%, Waffensammler1 ,7/0,6%, sonstige Waffenbesitzer 54,7/59,8%. Man sieht, dass Jäger/Sportschützen/Sammler an der sowieso schon niedrigen Gesamtzahl nur einen Bruchteil an Diebstählen vorweisen.
Finanziell sind Schränke der DIN/EN 1143-1 erst ab 400€ für Würfel und ab 600€ für Schränke zu haben, also das Doppelte bis Dreifache der bisherigen VDMA-24992-A/B-Schränke. Desweiteren wiegen diese Schränke deutlich mehr (150kg aufwärts) bei einer Aufstandfläche von 0,2-0,5 m2, was bei älteren Gebäuden die erlaubte Deckenlast deutlich überschreitet (200kg/m2).
++ Der Held: ++
Die Norm EN 14450 mit den Klassen S1/S2 sind Schränke, die nahezu baugleich mit den gewohnten A/B Schränken nach VDMA 24992 sind. Diese Norm ist aber nach wie vor gültig und wird auch Einhaltung überprüft. Schränke mit EN 14450-Zertifizierung sind somit auch wirklich einbruchssicher gemäß der Vorgaben. Diese Schränke wurden zum Teil schon seit Jahren als Kombinierte A/S1- oder B/S2- Schränke verkauft. Für den Anwender würde sich preislich und praktisch nichts ändern, außer dass auf der Plakette an der Türinnenseite nun S1 statt A und S2 statt B steht.
++ Epilog: ++
Was kann man tun? Sinnvollerweise als politisch aktiver Waffenbesitzer sowohl auf die Politik als auch die Verbände (DSB, BDS, DSU, BdMP, VDB und DJV) Druck machen und auf eine Einbindung der EN 14450 als Ersatz für die veraltetete VDMA 24992 werben.
Warum?
Weil es eine große Scheibe von der Salami ist. Klar werden die meisten evtl. mit den vorhandenen A/B-Schränken auskommen. Unser Hobby lebt aber von Nachwuchs. Es macht einen massiven Unterschied für einen Jungschützen oder Jungjäger, ob er je 150€ für seine Schränke ausgeben muss, oder ob er den Tausender (oder mehr) blechen muss.
Ich selber habe mir in meiner Studentebude damals einen schmalen A-Schrank unter das Bett gekippt. Auch heute habe ich noch einen identischen Schrank am Zweitwohnsitz, wenn ich dort im Verein schieße.
Schritt-für-Schritt-Aufklärung der Aufbewahrungsregeln, alt und neu ...
- .400Corbon
- Erledigt
-
-
Die Novelle ist mal wieder mal absoluter Aktionismus und genauso idiotisch wie die Vorschläge der EU-Kommission oder die der Bremer SPD.
Link zum Gesetzesentwurf: http://www.bmi.bund.de/…/Entwuerfe/entwurf-aenderung-waffen…
Hier deshalb nochmal die E-Mailadresse der MdBs der Union:
Stephan.Albani@bundestag.de
Katrin.Albsteiger@bundestag.de
Peter.Altmaier@bundestag.de
Artur.Auernhammer@bundestag.de
Dorothee.Baer@bundestag.de
Thomas.Bareiss@bundestag.de
Norbert.Barthle@bundestag.de
guenter.baumann@bundestag.de
Maik.Beermann@bundestag.de
Manfred.Behrens@bundestag.de
Veronika.Bellmann@bundestag.de
Sybille.Benning@bundestag.de
Christoph.Bergner@bundestag.de
Ute.Bertram@bundestag.de
Peter.Beyer@bundestag.de
Steffen.Bilger@bundestag.de
Clemens.Binninger@bundestag.de
Peter.Bleser@bundestag.de
Maria.Boehmer@bundestag.de
Wolfgang.Bosbach@bundestag.de
Norbert.Brackmann@bundestag.de
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helge.braun@bundestag.de
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Jens.Zimmermann@bundestag.de
Manfred.Zoellmer@bundestag.de
Brigitte.Zypries@bundestag.de
Gesetzentwurf zur Änderung des Waffengesetzes -
Hier ein Auszug aus dem prolegal Newsletter vom 15.2.17
prolegal e.V.
Interessenvertretung für WaffenbesitzÄnderung zum WaffG
Veröffentlicht am 7. Februar 2017 von prolegalBundesregierung beschließt Waffenrechtsreform, die wichtigsten Änderungen:
Am 25.01.2017 hat die Bunderegierung eine Reform des Waffenrechts beschlossen. Nach den Reformen 2003 und 2009 ist das die Dritte Reform des Waffenrechts. Ob diese Reform des Waffenrechts notwendig oder eine politische Antwort auf die Häufung von Attentaten und Terroranschlägen der letzten Tage ist, bleibt dahingestellt.Was ändert sich: Die Waffenrechtsreform bringt hauptsächlich Änderungen in der Waffenaufbewahrung. Statt der bisherigen Regelung in § 13 AWaffV, die noch die Sicherheitsstufen A und B nach VDMA neben den Widerstandsklassen 0 und 1 nach DIN/EN 1143-1 enthielt, wird nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung die Aufbewahrung erwerbs- und besitzerlaubnispflichtiger Waffen zukünftig nur noch in Behältnissen mit den Widerstandsgraden 0 und 1 nach DIN/EN 1143-1 zulässig sein.
Begründet wird dies damit, dass der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) diese Norm bereits zum Jahresende 2003 zurückgezogen hat und seitdem insoweit keine Marktüberwachung mehr stattfinde. Überdies halte die die Gleichwertigkeitsfiktion des § 36 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz WaffG (mit der Behältnisse der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 mit Stand Mai 1995 für gleichwertig mit Behältnissen der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 erklärt wurde) nicht der Realität stand, wie Experten mit Hinweis auf Experimente zur Öffnungs- und Aufbruchssicherheit geltend gemacht hätten. Mit der Neuregelung entfällt aber auch die Verpflichtung zur getrennten Aufbewahrung von Waffen und Munition.
Was in dieser Reform des Waffenrechts als positiv zu sehen ist, dass der Gesetzgeber eine Besitzstandsregelung für bisher legal in den zukünftig nicht mehr zugelassenen Behältnissen aufbewahrte Waffen vorgesehen hat. Dabei dürfen nicht nur bereits vorhandene Waffen in den bereits vorhandenen Behältnissen weiterhin aufbewahrt werden, sondern auch neu erworbene, sofern das Behältnis nicht seinen Besitzer gewechselt hat.
Lediglich im Falle des Neuerwerbs eines Waffenschranks gilt die neue Vorschrift; dies gilt aber auch für Erbfälle. Das heißt für Waffenbesitzer, die im Besitz eines A- oder B-Schranks nach VDMA sind, ist der Neuerwerb eines Waffenschranks des Widerstandsgrades 0 oder 1 nicht erforderlich, sofern die Anzahl der dort aufzubewahrenden Waffen nicht den Umfang der nach der bisherigen maximal zulässigen Anzahl gemäß der bisherigen Regelung überschreitet. Die Bundesregierung geht davon aus, dass aufgrund natürlicher Fluktuation trotz der Besitzstandswahrung ein vollständiger Austausch der Waffenschränke auf den neuen Standard innerhalb der nächsten 65 Jahre (sic!) stattfinden wird.
Die Reform des Waffenrechts beinhaltet die Neuregelung in § 58 WaffG eine Amnestie für bis dato nicht registrierte erlaubnispflichtige Altwaffen. Sie können bis zu ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes bei der zuständigen Behörde oder auch Polizeidienststelle abgegeben werden, ohne dass eine straf- oder ordnungsrechtliche Verfolgung eintritt.
Neuerungen gibt es auch im Beschußgesetz: Hier wurde die neue EU-Deaktivierungsdurchführungsverordnung umgesetzt; diese schreibt aktualisierte Standards für die Unbrauchbarmachung von Schusswaffen sowie die Einzelprüfung jeder deaktivierten Schusswaffe vor.
Weitere Regelungen greifen Anregungen der Waffenbehörden in den Bundesländern auf. Dadurch soll der Vollzug des Waffenrechts effektiver werden. Das soll positive Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit haben.
Der Gesetzesentwurf steht hier:
http://www.bmi.bund.de/SharedD…enderung-waffengesetz.pdf -
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Richtig das es nichts kostet, aber die Begründung ist ja wohl wieder was fürn A...."Der Landrat: „Das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung ist größer geworden.“ –
Als würde die Bevölkerung das fordern.
Und ein Problem stellen wir Waffenbesitzer ja nicht da also alles wieder Volksverarsche. Schaut her wir tun was die Welt ist wieder ein Stück sicherer.
Es ist genau so mit dem Zwang 0er Schränke kaufen zu müssen.