Gerichtsurteil für Wiederlader interessant! !

  • Hallo zusammen,


    Ich bin da auf ein interessantes Gerichtsurteil gestoßen, für den der es noch nicht kennt......
    Außer es war schon mal Aktuell, es ist zwar immer noch aktuell,
    Ist sehr Interessant !
    Oder auch nicht, der Staat schützt uns ja nur....

  • ich habe es gelesen, ABER nicht verstanden. Was nun? Erlaubt oder nicht? (Betrifft zum Glück noch nicht Ö wir können laden was immer wir woilen)

    Alle Ladeempfehlungen ohne Gewähr, jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich

  • Es ist erlaubt! Dies ist auch das allgemein gebräuchliche Verständnis des Sachverhaltes, warum sich die Behörde dagegen gestellt hat ist mir auch nicht klar. Vermutlich wollte jemand hier sein eigenes Verständnis durchdrücken und ist eben gescheitert.


    Wer solche Fragen hat, hier eine super gute Adresse: "Forum Waffenrecht" (echt empfehlenswert!)


    Gruß
    Honaw

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  • ..und leider kein Urteil von Bundesverwaltungsgericht; dieses wäre dann wenigstens bindend für alle unteren Instanzen.
    So ist es leider nur ein Einzelurteil <X

  • Die Begründungen der Kammer sind durchaus interessant, allerdings ist dieses Urteil aus 2004 in der Form nicht mehr wirklich relevant.


    Wie dem Urteils-Tenor zu entnehmen:


    "Es wird festgestellt, dass im Zusammenhang mit dem Wiederladen von
    Patronenhülsen der Kläger für die Herstellung von Munition, für den
    durch die Herstellung erlangten Besitz und für das Überlassen dieser
    Munition keiner Erlaubnis nach dem Waffengesetz bedarf."



    ging es der Behörde seinerzeit um eine fehlende waffenrechtliche Erlaubnis.


    Seit der Waffenrechtsänderung zum 01.04.2008 und dem dort (u.a.) neu aufgenommenen § 10 Abs. 3 Satz 3 WaffG hat jeder Wiederlader nun auch die waffenrechtliche Erlaubnis für den Besitz der selbstgeladenen Munition.
    Vorher befand sich dieser Satz ja nur im SprengG, und genau das war Argumentation der Behörde im o.g. Urteil (fehlende waffenrechtliche Erlaubnis).

    Angegebene Ladedaten sind immer ohne Gewähr, jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich!