4mm M20 Revolver

  • Ein freundliches Hallo zusammen,


    Ich hab mal eine Frage bezüglich von 4mm M20 Pistolen/Revolver(geborene sprich original hergestellte). Fallen diese beim Kauf unter die 2/6 Regelung oder kann ich vorausgesetzt der Tresor gibt es her diese mit entsprechenden Voreintrag kaufen. Ich würde sagen - haben wollen reicht - da ich nicht einmal einem Verein angehören müsste - Sachkunde und B Schrank reicht.


    Grüße aus Hannover :thumbup:

    • Offizieller Beitrag

    @Roleini1962
    die 2/6 Regelung bezieht sich auf den bedurfnispflichtigen Waffenerwerb nach 14 WaffG für Sportschützen.
    Bei "geborenen" 4mm-Waffen bis 7,5 Joule ist kein Bedürfnis notwendig. Es ist ein Voreintrag (oder auch mehrere gleichzeitig) nötig und es muss die Sachkunde sowie die Lagerung nachgewiesen werden. Bei der Lagerung werden gleiche bekannte KW-Anforderungen gestellt.
    Viel Spass!

    Gruß Hermann :)


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