Ab 05.04.15 kein altes pulver mehr besitzen

  • Hab durch zufall was entdeckt


    Ab dem 05.04.2015 durfen keine alten pulverreste mehr besessen werden die in nicht mit Code versehenen dosen abgefüllt sind. :apl:


    Was der käse soll wegen irgendwelchen spaniern darf mich jetzt kein mensch fragen. Auch eine fahrgestellnummer am auto schützt nicht vor diebstahl. :boe::lol:


    http://www.all4shooters.com/de…rund-ums-Pulver-Munition/


    Also ich wusste davon zumindest nichts und ich wage zu behaupten das es mal wieder aktionismuss ist.


    Fragloch bleibt nur was passiert wenn ich altes n330 in ne neue rws p801 dose fülle und n330 draufschreibe und bitte was ist wenn ich das pulver in irgendwas umfülle wie z.b. Die pulverflaschen für schwarzpulverschützen.


    Da bleibt nur eins. Alte flag hülsen kaufen pulver rein holzgeschoss aufsetzen und pulvertyp draufschreiben. Zack ist munition und ich darfs wieder haben :D:we:


    Schön ist die formulierung es darf kein pulver besessen werden das nicht gekennzeichnet ist. Was den nun die flasche oder das pulver? Darf ich dann gekennzeichnetes pulver in alte dosen füllen und alles ist in ordnung?
    Wenn jemand den gesetzestext dazu findet würd ich mich freuen wenn den wer zitiert und oder postet.

    • Offizieller Beitrag

    Dann klebe ich mir halt einen QR-Code auf die Dose. :D
    QR-Code generator gibts ja im Netz.


    http://www.qrcode-generator.de…MC16NjvtL0CFdShtAodfgoA1A

    Gruß
    Karl-Heinz

    Ich tue Recht und scheue keinen Feind.


    Jeder Wiederlader handelt eigenverantwotlich, alle Ladedaten ohne Gewähr


    Am Crimp hat es nicht gelegen....war keiner drauf.


    Egal was ich tue, für irgendjemand auf diesem Planeten ist es das Falsche.


    Neue Frage -------> Neues Thema.

  • cleaner
    :ironie: Du hast da was falsch verstanden. Hier geht es doch um DIE Sicherheit in der EU. Der Code kommt also nicht nur auf die Dose , . . . . .
    . . . . .
    . . .


    . . .


    . . .


    sondern auf ! jedes ! Korn . . . . . :ironie:

    • Offizieller Beitrag

    Dann werde ich wohl sehr kleine Codes drucken müssen. :autsch:

    Gruß
    Karl-Heinz

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    • Offizieller Beitrag

    Wirkt sich das dann nicht negativ auf die abbrandcarakteristik aus?


    Man muss natürlich die Ladedaten anpassen.
    Ist doch wohl klar. :ironie:

    Gruß
    Karl-Heinz

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  • Da bleibt nur eins. Alte flag hülsen kaufen pulver rein holzgeschoss aufsetzen und pulvertyp draufschreiben. Zack ist munition und ich darfs wieder haben


    Ähmmmm, ich gehe davon aus Du hast die erforderliche EWB für Dinge die unter das KWKG fallen und hast auch ne Schreinerlehre....weil sonst darsfe bei uns ohne Gesellenbrief ja auch keine Holzgeschosse bauen :apl:


    also ich mach das jählrich an Ostern....alles auf nen Haufen und Schwupps....gibts ne nette Stichflamme.... ;)

    Ich garantier für nix.

    Jeder ist sich selbst der Nächste.

  • also ich mach das jählrich an Ostern....alles auf nen Haufen und Schwupps....gibts ne nette Stichflamme....


    Hier in der Gegend würd das gleich das MEK auf den Plan rufen . . . . . .. . . .. . . da sollt man besser bis zur Sonnenwende warten. Da hauen die Leut
    auch immer gleich ihre alten Schränke und so mit rein. Natürlich nach gaaanz unten :rolleyes:

  • Magut bei der falk bin ich mir nicht ganz sicher dann nimm halt 14,5x114 oder 20x110 geht halt nicht soviel rein. Wieso soll ich mir keine geschosse bauen dürfen? Wenn ich mir an der drehbank messingbolzen drehe mach ich das halt wenn ich bleikerne in alte 22er hülsen drücke ist das in ordnung wieso also nicht aus holz?



    Für schwupps stichflamme wärs mir echt zu schade.

    :la:
    Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten

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