Hab durch zufall was entdeckt
Ab dem 05.04.2015 durfen keine alten pulverreste mehr besessen werden die in nicht mit Code versehenen dosen abgefüllt sind.
Was der käse soll wegen irgendwelchen spaniern darf mich jetzt kein mensch fragen. Auch eine fahrgestellnummer am auto schützt nicht vor diebstahl.
http://www.all4shooters.com/de…rund-ums-Pulver-Munition/
Also ich wusste davon zumindest nichts und ich wage zu behaupten das es mal wieder aktionismuss ist.
Fragloch bleibt nur was passiert wenn ich altes n330 in ne neue rws p801 dose fülle und n330 draufschreibe und bitte was ist wenn ich das pulver in irgendwas umfülle wie z.b. Die pulverflaschen für schwarzpulverschützen.
Da bleibt nur eins. Alte flag hülsen kaufen pulver rein holzgeschoss aufsetzen und pulvertyp draufschreiben. Zack ist munition und ich darfs wieder haben
Schön ist die formulierung es darf kein pulver besessen werden das nicht gekennzeichnet ist. Was den nun die flasche oder das pulver? Darf ich dann gekennzeichnetes pulver in alte dosen füllen und alles ist in ordnung?
Wenn jemand den gesetzestext dazu findet würd ich mich freuen wenn den wer zitiert und oder postet.