Wer seine Schusswaffe verliert, dem droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Fahrlässige Verstöße, die die Munition betreffen, wie die verlorene Patrone unter dem Autositz oder im Revier, bleiben nach Informationen des Deutschen Jagdverbands eine Ordnungswidrigkeit.
Waffen müssen künftig in Schränken der Sicherheitsstufe Null aufbewahrt werden. Wer bisher einen Waffenschrank der Klasse A oder B hat, darf diesen auch weiterhin benutzen, bis die Lagerkapazität erreicht ist.
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