Umsetzung der TTE-Richtlinie in D - Quo Vadis

  • Am 27. März 2014 startete Eifler das Thema:


    Ab 05.04.15 kein altes pulver mehr besitzen


    Am 26. Juni 2015 antwortete ich unter Nr. 27 zur aktuellen Rechtslage und fasste am 6. Juli 2015 unter Nr. 30 die gesetzgebenden Aktivitäten in Europa und Deutschland zusammen.


    Am 6.2.2015 stellte das BMI eine Änderung des besagten §49 der 1.SprengV in Aussicht, nachder die nichtgekennzeichneten Pulver durch den Endanwender wieder verwendbar werden sollten. Das BMI hatte dabei einen Zeithorizont bis Ende 2015.


    lhs-germany.de/fileadmin/datei…Verbaende_49_SprengV1.pdf


    Diese Tage hatte ich mal nach der 1.SprengV geschaut und siehe da, tatsächlich war sie revidiert worden, zwar erst am 29. März 2017, aber nun gut.


    Als ich dann nach dem besagten §49 schaute, stand der aber noch in alter Häßlichkeit an seinem Platz. :thumbdown:


    gesetze-im-internet.de/bundesrecht/sprengv_1/gesamt.pdf


    In Antwort Nr. 35 hatte ich nochmal im alten Faden nach Antworten gesucht, wurde dann aber von cptkinx gebeten ein neues Thema aufzumachen.


    Et voilà!


    Ein kompetenter Mensch, den ich hier nicht zitiere, da ich nicht weis ob es ihm recht wäre, antwortete heute auf meine diesbezügliche Frage:


    Das neue Spreng-Änderungs-Gesetz soll nun ca. Juni/Juli 2017 in Berlin verabschiedet werden.


    Warten wir nun verschärft ab und harren was da kommen wird. Ob es unsere Parlamentarierer wirklich noch vor der großen Wahl hinbekommen?


    Gruß


    Suchender