doppelt genäht hält besser ?

  • ....doppelt genäht hält besser ?


    Meinen ersten Wiederladeschein habe ich bereits 1978 gemacht und als erfolgreicher Sportschütze intensiv die “Wiederladerei“ betrieben.
    Es folgte eine längere Pause. Dann als Rentner (65) wollte ich das Hobby Sportschießen und Wiederladen weiterführen.
    Ok – der Schein war inzwischen 8 Jahre abgelaufen und musste neu beantragt werden. Der Sachbearbeiter verlangte aber jetzt,
    dass ich zusätzlich die Prüfung nochmal wiederholen müsse, es stünde so im Gesetz.


    Auf meinen Einwand hin, dass wer sein Auto abmeldet und danach einige Jahre lang kein Auto fährt, dieser ja auch keinen Führerschein
    neu machen muss entgegnete er: „das kann man nicht vergleichen“......Punkt!
    Hinweise auf §29/2 sollte man tunlichst vermeiden sonst gilt man bei denen als Querulant u. Klugscheißer.
    Pech :autsch: – habe dann in den “sauren Apfel“ gebissen (200€ + Fahrtkosten) und die Prüfung nochmal gemacht.


    Mein Tipp an die “Scheinbesitzer“...... unbedingt rechtzeitig den Schein vor Ablauf der 5-Jahresfrist verlängern lassen …..

  • Ist Schwachsinn ja aber Realität.
    Bekam den SP Eintrag auvh nicht verlängert da kein SP gekauft.


    Deutschland halt. Die Welt ist wieder sichere ohne die Erlaubnis SP kaufen zu können. :boe:

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich weit zurück denke an den Angelschein - da war das genau so nur, dass ich die Angelschein Prüfung wesentlich umfangreicher halte als unseren "Lappen". Da musste ich auch immer pünktlich verlängern lassen, abdrücken und den Termin ja nicht den Termin verpassen.


    Inzwischen ist dem nicht mehr so. Ich verlängere meinen Angelschein nicht mehr "passgenau". Den Termin muss man sich halt merken -


    Wegen unserem Schein - ist doch beim Kfz "TÜV" auch nicht anders. Wenn da unsere einzige Sorge wäre dann könnten wir den ganzen Tag :happ:

    Sämtliche Daten sind ohne Gewähr. Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich.

  • Hallo Regur,
    ist nicht richtig was Dir der SB gesagt hat.
    Schaue Dir mal
    § 9 - Sprengstoffgesetz(2) 1 an.


    Und dann §27 ( Für den Nachweis der Fachkunde gilt § 9 Abs. 1 und 2 entsprechend.)


    d.h.


    Ich habe mich darauf berufen und habe nach 10 Jahren ohne Pulverschein sofort einen neuen bekommen!


    Gesetze sind wie eine Schwingtür die gehen nach beiden Seiten auf, soll heißen die SB haben sich auch daran zu halten.



  • Ok – der Schein war inzwischen 8 Jahre abgelaufen und musste neu beantragt werden. Der Sachbearbeiter verlangte aber jetzt,
    dass ich zusätzlich die Prüfung nochmal wiederholen müsse, es stünde so im Gesetz.

    Ja, hatte ich auch. Und das zum tiefsten Bedauern meines SB. Und der ist wirklich sehr Bürgernah, im besten Sinne.

    Bis ich in Anschlag gehe, ist Schießen pure Wissenschaft.
    Liege ich hinter meinem Gewehr, ist Schießen reines Gefühl.