....doppelt genäht hält besser ?
Meinen ersten Wiederladeschein habe ich bereits 1978 gemacht und als erfolgreicher Sportschütze intensiv die “Wiederladerei“ betrieben.
Es folgte eine längere Pause. Dann als Rentner (65) wollte ich das Hobby Sportschießen und Wiederladen weiterführen.
Ok – der Schein war inzwischen 8 Jahre abgelaufen und musste neu beantragt werden. Der Sachbearbeiter verlangte aber jetzt,
dass ich zusätzlich die Prüfung nochmal wiederholen müsse, es stünde so im Gesetz.
Auf meinen Einwand hin, dass wer sein Auto abmeldet und danach einige Jahre lang kein Auto fährt, dieser ja auch keinen Führerschein
neu machen muss entgegnete er: „das kann man nicht vergleichen“......Punkt!
Hinweise auf §29/2 sollte man tunlichst vermeiden sonst gilt man bei denen als Querulant u. Klugscheißer.
Pech – habe dann in den “sauren Apfel“ gebissen (200€ + Fahrtkosten) und die Prüfung nochmal gemacht.
Mein Tipp an die “Scheinbesitzer“...... unbedingt rechtzeitig den Schein vor Ablauf der 5-Jahresfrist verlängern lassen …..