Beschuss CIP PN nötig für Genehmigung von Schwarzpulver Ersatzstoffen im Pulverschein §27 ?

  • Hallo Zusammen,


    ein Verkäufer eines Vorderladers lässt seine Waffe mit CIP PN beschiessen um eine Bescheinigung des Beschussamtes zu erhalten, dass die Waffe für Ersatzstoffe geeignet ist.
    Somit soll der zukünftige Besitzer der Behörde gegenüber nachweisen können, dass der Passus mit den Ersatzstoffen bei Verlängerung des Pulverscheins §27 nicht gestrichen wird.


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    Das ist doch wieder ein vorauseilender Gehorsam oder ist da was dran? :ham:

    ... laborierst du noch oder schiesst du schon? :peit:

    • Offizieller Beitrag

    Ist mir in Bonn damals so gegangen.
    "Haben Sie eine Waffe mit entsprechendem Beschuss?"
    Ja, Schwarzpulver!
    "Das reicht leider nicht, Sie brauchen eine Waffe mit Beschuss für Ersatzstoffe!"
    Habe dann irgendwann aufgegeben, weil auch der Nitrobeschuss dem Herren nicht reichte.
    Es sollte explizit ein Beschuss durch das zu verwendende Pulver sein. Das Beschussamt hat vielleicht doof dreingeschaut und gefragt, was mein SB so nebenbei raucht.
    Da ich es beim Wettkampf nicht einsetzen durfte, habe ich es bei Schwarzpulver belassen.

    Gruß Hermann :)


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