Hallo Zusammen,
ein Verkäufer eines Vorderladers lässt seine Waffe mit CIP PN beschiessen um eine Bescheinigung des Beschussamtes zu erhalten, dass die Waffe für Ersatzstoffe geeignet ist.
Somit soll der zukünftige Besitzer der Behörde gegenüber nachweisen können, dass der Passus mit den Ersatzstoffen bei Verlängerung des Pulverscheins §27 nicht gestrichen wird.
Die Anzeige kann bei egun unter der Artikel-ID: 6529565 gefunden werden.
Das ist doch wieder ein vorauseilender Gehorsam oder ist da was dran?