Sprengstoffrechtliche Begutachtung und in Augenscheinnahme der Lagerstätte... ABGESCHLOSSEN

  • Hallo Leute,



    endlich habe ich mal jemanden beim O.Amt erreicht (ist echt Glück wenn da jemand ans Telefpn geht) .


    Es soll demnächst einTermin für eine sog. "Sprengstoffrechtliche Begutachtung und in Augenscheinnahme der Lagerstätte" bei mir ZH stattfinden!


    Da ja dies ja mein Erster Antrag ist und ich noch nie einen solchen Begutachtungstermin erlebt habe, stelle ich jetzt folgende Fragen in die Runde:


    1. Muss ich etwas bestimmtes beachten wenn der Mensch da in mein Haus kommt?


    2. Was darf der allgemein genommen auf keinen Fall machen während der Begutachtung?


    3. Darf ein Gutachter jeden Raum im Haus betreten und besichtigen oder nur die, welche an der Lagerstätte angrenzen?


    4. Darf er Schränke (nicht Waffenschränke) öffnen und/oder in Regale hineinschauen in der Lagerstätte?


    5. Muss ich z.B. Auskunft darüber geben was sich hinter einem Sichtschutzvorhang in meiner zukünftigen Lagerstätte befindet? (In meinem Fall handelt es sich um ein großes Wandregal, befüllt mit ausschließlich Lebensmittel. das Regal ist mit einem Sichtschutzvorhang gegen neugierige Blicke von Außen geschützt und steht direkt neben den Waffenschränken und Muni.Schränken). ?????


    6. Sollte ich schriftlich etwas festhalten van diesem Besuch (ein Protokoll oder so ähnlich?)


    7. Meine zukünftige Pulverlagerstätte ist unsere Waschküche, wo auch Wffn.Schränke und Mun. Schrank stehen. Ich habe dort einen Betonboden ohne Belag, ein 6Fach einbruchgesichertes Fenster welches man öffnen kann (Druckentlastungsfläche) und immer verdunkelt ist, sowie einen Wasseranschluss und einen ABC Feuerlöscher an der Wand. Der ganze Raum wird 24/7 Videoüberwacht und die Zugangstür ist immer abgeschlossen.
    Reicht das alles aus um diesen Raum als Lagerstätte durchgehen zu lassen oder sollte ich irgendwas nachrüsten um eine evtl. Nachkontrolle zu vermeiden?


    8. Mein Sachbearbeiter fragte mich ob ich schon angeben könnte wie hoch mein jährlicher Verbrauch an NC-Pulver sein wird. Nun, ich weis es wirklich nicht da ich ja gerade erst anfange zu Wiederladen. Da schlug er vor 6Kg pro Jahr dürften erstmal reichen. Was meint ihr dazu, Reichen 6Kg oder ist das auf jeden Fall viel zu knapp bemessen?
    Mein ungefährer Verbrauch pro Jahr: für 9 x 19ca. 5000 Schuss ,für 223Rem. ca. 2500 Schuss,
    und .308Win.ca. 500Schuss


    Wer hat Tipps für mich und kann mir sagen wie sowas in NRW abläuft, sodass alles beim Ersten Durchlauf klappen wird und ich ENDLICH meinen Schein vom Amt bekomme und ENDLICH anfangen kann zu Laden :la:



    Danke euch im Voraus

    ...wer die absolute Macht über sein Volk als Endziel hat, wird zuerst versuchen dieses zu entmündigen und zu entwaffnen!


    bin erst seit kurzen dabei, aber trotzdem, alle Angaben ohne Gewähr, jeder handelt eigenverantwortlich!

    • Offizieller Beitrag

    1. Muss ich etwas bestimmtes beachten wenn der Mensch da in mein Haus kommt?

    Nein.

    3. Darf ein Gutachter jeden Raum im Haus betreten und besichtigen

    Nein. Nur die Lagerstätte.
    Und natürlich den Weg dort hin.

    4. Darf er Schränke (nicht Waffenschränke) öffnen und/oder in Regale hineinschauen in der Lagerstätte?

    Nein.

    5. Muss ich z.B. Auskunft darüber geben was sich hinter einem Sichtschutzvorhang in meiner zukünftigen Lagerstätte befindet? (In meinem Fall handelt es sich um ein großes Wandregal, befüllt mit ausschließlich Lebensmittel. das Regal ist mit einem Sichtschutzvorhang gegen neugierige Blicke von Außen geschützt und steht direkt neben den Waffenschränken und Muni.Schränken). ?????

    Wo liegt in diesem Fall das Problem?

    6. Sollte ich schriftlich etwas festhalten van diesem Besuch (ein Protokoll oder so ähnlich?)

    Nur wenn es aus dem Ruder läuft.

    Da schlug er vor 6Kg pro Jahr dürften erstmal reichen.

    Das könnte knapp werden.
    Schlag doch einfach von deiner Seite 10Kg vor.

    Gruß
    Karl-Heinz

    Ich tue Recht und scheue keinen Feind.


    Jeder Wiederlader handelt eigenverantwotlich, alle Ladedaten ohne Gewähr


    Am Crimp hat es nicht gelegen....war keiner drauf.


    Egal was ich tue, für irgendjemand auf diesem Planeten ist es das Falsche.


    Neue Frage -------> Neues Thema.

  • Grüß dich Cleaner


    Danke für die schnellen Antworten.


    Das Problem mit Regal und Vorhang davor ist im Grunde genommen keins. Bis auf die Tatsache dass es keinem was angeht welche und wieviele Lebensmittel ich Zuhause eingelagert habe. Du weist ja, heute ist ja jeder der irgendwie autark und so viel wie möglich unabhängig von behördlicher Krisenhilfe machen will durch Voratshaltung sofort verdächtig oder ein Spinner ;) Von daher die Frage

    ...wer die absolute Macht über sein Volk als Endziel hat, wird zuerst versuchen dieses zu entmündigen und zu entwaffnen!


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    • Offizieller Beitrag

    Du weist ja, heute ist ja jeder der irgendwie autark und so viel wie möglich unabhängig von behördlicher Krisenhilfe machen will durch Voratshaltung sofort verdächtig oder ein Spinner

    http://www.bbk.bund.de/DE/Ratg…smittel/lebensmittel.html


    Soviel dazu. ^^

    Gruß
    Karl-Heinz

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    Neue Frage -------> Neues Thema.

  • ...wer die absolute Macht über sein Volk als Endziel hat, wird zuerst versuchen dieses zu entmündigen und zu entwaffnen!


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  • Andere Frage,


    ich arbeite mich zur Zeit durch viele Fragen und lese sehr viele unterschiedliche Meinungen über die richtige Aufbewahrung von NC-Pulver und Zündhütchen im privaten Bereich (also als nicht gewerblicher Wiederlader).


    Ich habe sehr viele unterschiedliche Aussagen gelesen.


    Welche davon sind denn nun richtig und gesetzeskonform? (Verwirrt) :krat:


    A.
    NC-Pulver und Zündhütchen darf man in einem Waffenschrank zusammen mit den darin vorhandenen Waffen aufbewahren solange das NC-Pulver und die Zünder in den Originalbehältern verpackt sind, so wie sie verkauft wurden und die Höchstmenge von 3Kg NC-Pulver nicht überschritten wird.


    B.
    NC-Pulver, Zündhütchen und Fabrikmunition, darf man in einem stabilen Schrank (gegen Fremdzugriff und Wegnahme gesichert) zusammen lagern, solange das NC-Pulver und die Zünder in den Originalbehältern verpackt sind, so wie sie verkauft wurden und die Höchstmenge von 3Kg NC-Pulver nicht überschritten wird.


    C.
    NC-Pulver, Zündhütchen und Fabrikmunition, müssen immer getrennt voneinander gelagert werden und zwar, in einem stabilen Stahlschrank (gegen Fremdzugriff und Wegnahme gesichert). NC-Pulver und Zünder müssen in ihren Originalbehältern verpackt sein, so wie sie verkauft Die Höchstmenge von 3Kg NC-Pulver darf nicht überschritten werden.



    D.
    Zu der maximal erlaubten Lagermenge von 3Kg NC-Pulver, müssen auch die bereits fertig geladenen/wiedergeladenen Patronen gezählt werden. Wenn man z.B. aus 3Kg NC-Pulver bereits x1000 Patronen hergestellt hat und die bis zum nächsten schießen einlagert, darf man nicht noch eine zusätzliche Menge an NC-Pulver dazu lagern, da dann die erlaubte Höchstmenge überschritten währe




    Gruß Anton

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  • Also zünhütchen mussen auf alle Fälle getrennt vom pulver gelagert sein. Wenn ein zündhütchen los gehen sollte muss sicher gestellt sein, dass das Pulver nicht entzündet wird. Hier ist eine trennwand (dicht) im Schrank vorgeschrieben. Oder eben in einer dicht schließenden Kassette. So habe ich das. Dann auch ohne trennwand.
    Es gibt auch Anforderungen an den Verschluss des Schranks wenn weitere Personen Zugang zum Raum haben. Auch wenn dieser abgeschlossen ist. Kamera überwacht ist hier egal. Solltest wirklich nur du die schlüsselgewalt haben muss das pulver im raum nicht verschlossen sein. Aber ein einbruchssicher ähm Fenster musste noch her. Vergittert. Aber nur wenn du offen lagen willst. Im verschlossenen Schrank ist immer ok auch wenn jeder Zugang hat.
    Verladenes pulver zählt nicht mit. Nur das in den Dosen.
    Ansonsten liest sich deine aufbewahrung ordentlich.
    Es sollte nur nicht all zu viel Holz Regale vorhanden sein.
    Keine Angst vorm Besuch und viel Spaß beim Laden.

    Gruß Stefan

    :schlahund:


    Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich! alle Landedate ohne Gewähr...

  • Hallo Hoffino, danke für deine Tipps :sm03:



    Zündhütchen trennen vom Pulver und Muni. ist kein Problem.
    Der Stahlschrank hat 3 -durch fest eingeschweißte Stahlböden- komplett voneinander getrennte Innenfächer. Einzelne Kassetten hätte ich aber auch noch da. Beides ginge also.


    Der Stahlschrank (ehemaliger Maschinenschrank aus 3mm Stahlplatten) hat 3 Verschlüsse.
    Und zwar, ein schweres Schwenkriegelschloss mit zusätzlichem 7mm Vorhängeschloss in der Mitte und jeweils oben und unten noch ein mittelschweres Schwenkriegelschloss. Der ganze Schrank ist 4-fach in der Wand verdübelt mit 12mm starken Bolzen, 25cm tief in die Wand (in chemischen Dübeln) und alle Zechskante der 4 Bolzen sind mit der Rückwand verschweißt.


    Zugang zu diesem Schrank haben nur meine Frau und ich (beide WBK Besitzer).
    Aber meine Frau hat keinen §27 Schein. Jedoch ist sie wegen ihrer WBK auch Berechtigt an die Fabrikmunition zu gehen. (Es könnte also Probleme geben wegen Zugriffsberechtigung auf das NC-Pulver oder ?)


    Regale sind aus Stahl. Nur die Einlegeböden sind aus MDF.


    Die Schlüsselgewallt über den Raum an sich haben wir logischerweise Beide.
    Im Hause wohnen nur wirbeide. Unbemerkter Fremdzugang zu diesem Raum ist nahezu ausgeschlossen, solange jemand ZH ist.


    Nein ich werde nichts offen lagern, alles kommt konsequent in abschließbaren Schränken, sogar mein WL-Zubehör und meine Hülsen. Ich lasse nichts offen herum stehen.
    Ich hoffe also, ich kann mir das Fenstergitter ersparen


    PS:
    Leider wohnen wir aber in einem Stadtteil wo extrem viel eingebrochen wird seit ca. 3 Jahren. Tendenz steigend und auch die Gewaltbereitschaft der Täter ist seit ca. 2015 extrem angestiegen



    Gruß
    Antonius

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    2 Mal editiert, zuletzt von reloader2017 ()

    • Offizieller Beitrag

    Aber meine Frau hat keinen §27 Schein. Jedoch ist sie wegen ihrer WBK auch Berechtigt an die Fabrikmunition zu gehen.

    Dann leg das Pulver zusätzlich in eine Kassette.

    Gruß
    Karl-Heinz

    Ich tue Recht und scheue keinen Feind.


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  • Einen 2 KG Löscher , für den P Transport im Auto, sollte auch vorhanden sein.
    Und dein Wiederladeplatz wird er sicher auch in Augenschein nehmen... (Eimer Sand).

    Leave no man behind


    "Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben."

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