Albestände von Treibladungspulver

  • Servus zusammen,


    hier eine Info



    so sieht der veraltete Aufkleber aus:







    und so sieht der aktuelle Aufkleber aus:



    Verordnung zum Sprengstoffgesetz geändert; Verbrauch von Altbeständen an Treibladungspulver wieder möglich
    Im Jahr 2008 wurde die europäische Richtlinie zur Kennzeichnung und Nachverfolgung von Explosivstoffen für zivile Zwecke (Richtlinie 2008/43/EG der Kommission vom 4. April 2008) beschlossen. Deren Umsetzung sah in § 49 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV) eine Übergangsfrist bis zum 4. April 2015 vor. Das bedeutete, dass nicht nach dieser Richtlinie gekennzeichnetes Pulver ab dem 5. April lediglich aufbewahrt werden durfte, aber nicht mehr verwendet werden. Da die Richtlinie ein Verwendungsverbot durch den Endverbraucher nicht zwingend forderte und Sicherheitsaspekte hier nicht entgegenstanden, wurde erwogen, den Verbrauch vorhandenen Pulvers mit einer anstehenden Novellierung des Sprengstoffrechts wieder zu gestatten.


    Mit der nunmehrigen Änderung der Verordnung vom 11. Juni 2017 erlaubt § 49 Abs. 2 der 1. SprengV, dass Pulver, welches bis zum 4. April 2013 ohne die nach § 17 Absatz 1 bis 3 vorgeschriebene Kennzeichnung in den Verkehr gebracht wurde, nach dem 5. April 2015 - d. h. jetzt wieder - vom Besitzer aufbewahrt, verwendet, zur eigenen Verwendung verbracht, vernichtet oder zur Vernichtung verbracht werden darf.


    Die lange erwartete Änderung, nach der die Altbestände an Pulver nunmehr durch den Besitzer verwendet werden dürfen, ist somit endlich erfolgt.

    grüße fletschman :wdl_blue:




    Der wo frühs aufsteht und in den Spiegel schaut ist für sich Verantwortlich :thumbup:


    pro Legal Interessengemeinschaft für Waffenbesitzer

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  • Ich verstehe die Aufregung nicht. Ich habe altes Pulver, das wird verladen und fertig. Schmeißt echt jemand Pulver weg nur weil die Dose keinen Aufkleber hat? Bei uns in Ö gibt es diese Diskussion nicht.

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    • Offizieller Beitrag

    Liebe Forennutzer,
    Österreich gehört wirklich nicht mehr zum Reich. :autsch:
    Deshalb braucht sich auch keiner aus Ö an unsere Gesetze zu halten. :jawo:
    Aber wir in D hatten mit einer nicht zuende gedachten Gesetzesnovellierung ein mittleres Problem.

  • Danke für den Hinweis. allerdings dachte ich immer D gehörte zu uns, ihr habt ja sogar noch unsere Altbundeshymne da bin ich echt neidig im Vergleich zu unsere langweiligen "Söhne und Töchter, verunstalteten". Ihr habt ja mitbekommen das unsere Hymne gegendert wurde. Was für ein Graus

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  • Inzwischen gibt es die Verschärfung das man für Pulver eine Waffenbesitzkarte braucht und das Pulver registriert wird. Was wiederum völlig Sinnlos ist da man den Kleber einfach entfernen kann.
    Noch vor einem Jahr konnte JEDER Pulver und alle Komponenten zum laden kaufen.

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  • Ich verwende Lovex, habe damit seit langer Zeit gute Erfahrungen. Das Schweizer Pulver kosten ziemlich gleich wie das Vita und die 100 Euro je kg. Die Verfügbarkeit ist allerdings sehr unterschiedlich.

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    • Offizieller Beitrag

    Für alle, die es noch nicht mitbekommen haben:




    Das ist der veraltete Aufkleber:




    und dies ist der aktuelle Aufkleber:



    Nachzulesen in: gefahrensymbolik.pdf

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