Kann mir jemand weiterhelfen?
Ich habe eine Verbringungsgenehmigung und möchte jetzt zum ersten mal in Luxemburg Pulver kaufen. So weit, so gut.
Meine eigendliche Frage ist nun.
Muss ich die erworbene Menge selbst in mein Buch eintragen, oder reicht die Eintragung in der AUFSTELLUNG DER EXPLOSIVSTOFFE IN ÜBERFÜHRUNG?
Dann hätte ich ja eigendlich zu meinem genehmigten Kontingent noch die Menge in der Verbringungserlaubnis.
Kann ich mir aber nicht vorstellen.
Ich möchte auf keinen Fall einen Fehler machen und dadurch meine Zuverlässigkeit aufs Spiel setzen, deshalb frage ich lieber vorher mal nach.
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Servus Lopo,
ich würde den Sachbearbeiter, bei Deiner Genehmigungsbehörde anrufen, dann bekommst Du eine verlässliche Auskunft,
auf die Du Dich auch berufen kannst!Gruß
erndi -
Ruf bei Albert an und frag den ob er die Eintragung vornimmt.
Gruß
Frank -
oh ihr armen
bei uns geht man ins geschäft, sagt was man will, bezahlt nimmt das kraut und geht bzw. fährt wieder gemütlich nachhause, das muste ich doch mal los werden
DVC schrifti -
Schrifti, selbst bei uns geht das so. Es geht hier aber um die Verbringung aus dem Ausland nach DE und da gelten, oh Wunder, wieder andere überflüssige Vorschriften....
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oh ihr armen
bei uns geht man ins geschäft, sagt was man will, bezahlt nimmt das kraut und geht bzw. fährt wieder gemütlich nachhause, das muste ich doch mal los werden
DVC schriftiServus Schrifti,
ein extremes Gegenbeispiel.
Die Schweizer dürfen nicht mal HÜLSEN so ohne weiteres nach Deutschland verkaufen, weil die unters Waffengesetz fallen!!!
Beispiel:
Ich wollte in der Schweiz von einem Pistolen Club, 7,65 Para Hülsen kaufen.
Dafür ist Papier Kram ohne Ende erforderlich, bevor ich die Hülsen ausführen darf!Ich wollte das erst Mal nicht glauben und habe am Schweizer Zollamt angerufen, da wurde mir das leider bestätigt!
Sturmgewehr im Schrank, aber Hülsen(!) dürfen die Eidgenossen nicht so einfach verkaufen!So hat halt jedes Land seine speziellen Einfälle, um legale Waffenbesitzer zu trietzen!
Viele Grüße
erndi -
Ich habe mal Hülsen an einen Schweizer verkauft und der teilte mir mit: Bitte noch nicht versenden bis Sie die Zollerlaubnis haben. Dieser Zettel musste mit in das Paket.
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Servus,
in der Regel ist das so jeder der Pulver verkauft, trägt mit Stempel und Unterschrift in das Heftchen §27 Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetzes sich ein.
Dort ist ja auch ein Spalte ganz rechts "Die Lieferung bescheinigt"
Habe auch 1999 aus Luxembourg Pulver geholt und es wurde alles eingetragen ( Verbringungsverordnung war dabei)
grüße fletschman
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Gibt es hier schon etwas neues? Hat das jetzt mal jemand kürzlich ausprobiert?
Bei den momentanen Pulverpreisen würde sich das für mich lohnen, dann würde ich die Genehmigung beantragen.VG
Thomas -
servus @Gemütlichkeit,
ich kann dir nur soweit helfen mit den Formularen, bei mir ist das schon einige Jahre her wo ich das gemacht habe aber mann kann ja auf den Ämtern sich info holen was sowas kostet,
grüße fletschman
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