Umsetzung der TTE-Richtlinie in D - Quo Vadis

  • Ich hatte das Thema etwas aus den Augen verloren. Aber diesmal scheint der Gesetzgeber seinen Job ordentlich gemacht zu haben, wennauch mit 18 monatiger Verspätung.


    Also es gilt offenbar (jeder möge sich aber individuell vom Wahrheitsgehalt überzeugen!):




    Unsere sorgfältig verwahrten Treibladungsmittel dürfen offenbar wieder verladen werden.


    Welche Freude! :fi:


    Nachtrag


    Cleaner, würdest Du bitte dieses Thema in die neugezimmerte Schublade:
    Rechtliches rund um §27


    2. Nachtrag: eben gelesen - fletschman war schneller
    Albestände von Treibladungspulver



    :thumbup:

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