Aufbewahrung Zündhütchen

  • Servus Zusammen,


    Möchte meine ZH gerne zkft. wie folgt lagern:


    Stahlkassette mit Zahlenschloss im nicht verschlossenen Werkzeugschrank im Keller, der nicht abgesperrt ist und zu dem Kinder Zugang haben.


    Ok oder nicht ok?


    P.S.: Pulver ist in einem separaten Tresor.


    Was meint ihr?


    Viele Grüße
    Michael

    Leben und Leben lassen! :laden:


    Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich, alle Ladedaten ohne Gewähr

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde es nicht machen.
    Da auf der Kassette auch ein Gefahrgutaufkleber "leuchtet", ist der Reiz um so höher.
    Diese homöopathische Dosis ZH würde ich zur Munition legen.
    Wobei ZH und Munition bei mir ein eigenes Zimmer haben. :D

  • Ich würde es nicht machen.
    Da auf der Kassette auch ein Gefahrgutaufkleber "leuchtet", ist der Reiz um so höher.
    Diese homöopathische Dosis ZH würde ich zur Munition legen.
    Wobei ZH und Munition bei mir ein eigenes Zimmer haben. :D

    Nachdem die ZH in einer Stahlkassette sind, können die doch auch in den Pulverschrank Oder?


    P.S.: Stahlkassette nur mit ZH braucht doch keinen Gefahrgutaufkleber :krat:

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  • Ich habe einen separaten Schrank im Vorraum von meinem Hobbyraum an der Wand montiert, da sind alle Zündhütchen drin, auch ein Aufkleber wie auf meinem Profilbild ist vorhanden.
    Das Ding ist so ähnlich wie dieser hier: https://www.ebay.de/itm/Mobelt…f35317:g:7I8AAOSw9DVZrQ8v


    Gruß Bernd

    +++ Ich lade hauptsächlich Gewehrpatronen, alle meine Kurzwaffenpatronen mache ich auch selber +++

    +++ Für meine Ladedaten übernehme ich keine Gewähr +++

    Einmal editiert, zuletzt von Donkravallo ()

  • Nachdem die ZH in einer Stahlkassette sind, können die doch auch in den Pulverschrank Oder?
    P.S.: Stahlkassette nur mit ZH braucht doch keinen Gefahrgutaufkleber :krat:

    Aufbewahrung im Pulverschrank in der Kasette sollte kein Problem darstellen.
    siehe Pkt 4.3


    Link

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    Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich daher sind Ladedaten ohne Gewähr :wdl_blue:

    • Offizieller Beitrag

    Nachdem die ZH in einer Stahlkassette sind, können die doch auch in den Pulverschrank Oder?
    P.S.: Stahlkassette nur mit ZH braucht doch keinen Gefahrgutaufkleber :krat:

    Pulver-, Munition-, und Zündhütchenlager benötigen den Aufklebet GHS01.
    Heißt aber nicht, dass sie zusammen gelagert werden dürfen!
    ZH und Munition können zusammen gelagert werden.
    https://www.vci.de/vci/downloads-vci/gefahrensymbolik.pdf

  • Muss a Weng schmunzeln über die Diskussion! Neh . . . eher das :sch:
    Habt Ihr eigentlich auch auf dem Farbenlager im Keller oder dem Spülenschrank in der Küche alle entsprechenden Gefahrstoffaufkleber gepappt? :nw:

    • Offizieller Beitrag

    @sledge_hammer
    bei und wird tatsächlich vor Ort das Lager von der Behörde abgenommen und regelmäßig überprüft.
    Wir sind leider nördlich des Weißwurstäquators. Da sollte schon alles stimmen.
    Farben, Öl, Pflanzenschutzmittel und Reservekannister brauche ich nicht zu besitzen.
    Aber als Wiederlader ohne (auch leeres) Pulverlager, ist der Schein weg.

  • Guten Morgen treppenfahrer!


    Freilich brauchst Du die nicht zu besitzen, aaaaaber wenn Du doch mal was davon daheim
    hast, müsstest das Zeugs auch belabeln . . . . .
    Und Pulverlager ist bei mir früher auch schon mal angeschaut worden. Wohlgemerkt das Pulverlager!


    Von ZH-Lager steht so ja auch nix in der Verordnung, denk ich . . . . . . Es sei denn Du hast da 'ne Million
    gehortet

  • Pulver-, Munition-, und Zündhütchenlager benötigen den Aufklebet GHS01.

    Wo hast du denn das her? :krat::krat:
    Zumal die Dinger bei frankonia ganz offen im Regal herumliegen, und das hat auch keinen Aufkleber

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