Neue verbotene Geschosse

  • Guten Abend, hier zur Info der aktuelle Newsletter von ProLegal zum Thema: Verbot bestimmter Geschosse



    Sehr geehrter Herr





    Uns erreichte aus dem zuständigen Fachreferat des Bundesinnenmisterium der Hinweis zum Vollzug des Verbot bestimmter Geschosse, welches mit der Novellierung des Waffenrecht im Sommer 2017 in Kraft getreten ist. War das Verbot vorher auf schussfähige Patronen beschränkt, deren Geschosse panzerbrechende bzw. explodierende Eigenschaften hatten oder die mit Brandsätzen versehen waren, so ist das Verbot jetzt auf alle Geschosse mit diesen Eigenschaften ausgedehnt worden.
    Es besteht für Munitionssammler sowie Sammlern von Dekomunition, die unter das neue Verbot fallen, die Möglichkeit für den weiteren Besitz eine Ausnahmegenehmigung nach §40 Abs. 4 WaffG beantragen.
    Ferner besteht aber auch die Möglichkeit im Rahmen der noch laufenden Amnestieregelung diese bis 06.07.2018 straffrei bei den zuständigen Behörden abzugeben.
    Das Rundschreiben können Sie auf unserer Homepage unter "Download" herunterladen oder unter folgenden Link direkt aufrufen:
    Rundschreiben BMI zu Geschossverboten




    Mit Grüßen
    das prolegal-Direktorium
    Dr. David Th. Schiller
    Reiner Assmann
    Nico Catalano
    Thomas Kullmann
    Dr. Markus Bartram
    Dipl. Ing. Ernst Bader
    Rolf W. Schwacke
    Kurt Bull
    Rolf Dudeck
    Thomas Dillenburg

    +++ Ich lade hauptsächlich Gewehrpatronen, alle meine Kurzwaffenpatronen mache ich auch selber +++

    +++ Für meine Ladedaten übernehme ich keine Gewähr +++