Hallo Zusammen,
Weiss jemand wo im Waffengesetz oder den Verwaltungsvorschriften Details über die gemeinsame Aufbewahrung in einer häuslichen Gemeinschaft zu finden sind..?
Ich habe im Kameradenkreis folgenden Fall:
Die Waffenbehörde erkennt bei Vater und Sohn (beide WBK grün) nur die gemeinsame Aufbewahrung von Waffen an, die das gleiche Kaliber haben und für die beide das gleiche Bedürfnis haben.
Sohn und Vater dürfen bspw. eine 9mm (von der jeder eine besitzt) gemeinsam aufbewahren. Aber auf die .45ACP und die .44 darf der Sohn angeblich keinen Zugriff haben weil er kein sportliches Bedürfnis dafür hat (Aussage Amt).
Ist für mich grundsätzlich Humbug, da der Vater dem Sohn die Waffen ja auch rechtskonform per Leihschein ausleihen kann usw...
Ausserdem steht im Gesetz nur, daß eine gemeinsame Aufbewahrung in einer häuslichen Gemeinschaft zulässig ist. Ohne weitere Details die das Amt da von wegen sportlichem Bedürfnis dazubastelt.
Deswegen die Fragen:
Gibt es in Gesetzen oder Verwaltungsvorschriften weiterführende Infos dazu..?
Welche übergeordnete Behörde könnte man da ggf. um Stellungnahme bitten..?
Dieser Quatsch ist für die 2 ein vollkommen unnötiger Organisations- und Kostenaufwand.
Solche Argumente vom Amt hat keiner bisher auch sonst im Kameradenkreis gehört.
Wäre super wenn da jemand weiterhelfen könnte.
Danke Euch.