Gemeinsame Aufbewahrung in häuslicher Gemeinschaft

  • Hallo Zusammen,


    Weiss jemand wo im Waffengesetz oder den Verwaltungsvorschriften Details über die gemeinsame Aufbewahrung in einer häuslichen Gemeinschaft zu finden sind..?


    Ich habe im Kameradenkreis folgenden Fall:


    Die Waffenbehörde erkennt bei Vater und Sohn (beide WBK grün) nur die gemeinsame Aufbewahrung von Waffen an, die das gleiche Kaliber haben und für die beide das gleiche Bedürfnis haben.


    Sohn und Vater dürfen bspw. eine 9mm (von der jeder eine besitzt) gemeinsam aufbewahren. Aber auf die .45ACP und die .44 darf der Sohn angeblich keinen Zugriff haben weil er kein sportliches Bedürfnis dafür hat (Aussage Amt).


    Ist für mich grundsätzlich Humbug, da der Vater dem Sohn die Waffen ja auch rechtskonform per Leihschein ausleihen kann usw...


    Ausserdem steht im Gesetz nur, daß eine gemeinsame Aufbewahrung in einer häuslichen Gemeinschaft zulässig ist. Ohne weitere Details die das Amt da von wegen sportlichem Bedürfnis dazubastelt.


    Deswegen die Fragen:


    Gibt es in Gesetzen oder Verwaltungsvorschriften weiterführende Infos dazu..?


    Welche übergeordnete Behörde könnte man da ggf. um Stellungnahme bitten..?


    Dieser Quatsch ist für die 2 ein vollkommen unnötiger Organisations- und Kostenaufwand.


    Solche Argumente vom Amt hat keiner bisher auch sonst im Kameradenkreis gehört.


    Wäre super wenn da jemand weiterhelfen könnte.


    Danke Euch.

    Ich übernehme keine Verantwortung oder Garantie für irgendwas. Jeder handelt eigenverantwortlich mit sämtlichen Informationen.

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  • Hi,
    Falls die Jungs dort in Kassel nicht weiter wissen, können sie dir auf jeden Fall jemanden empfehlen. Soweit ich weiß, hatten/haben sie solche Fälle bereits gut für alle Beteiligten gelöst.



    Beste Grüße,
    Micha

    • Offizieller Beitrag

    Wäre super wenn da jemand weiterhelfen könnte.

    Was weiter helfen könnte, wäre von der Behörde einen rechtsmittelfähigen Bescheid zu fordern.
    Mal sehen was dann kommt. ;)

    Gruß
    Karl-Heinz

    Ich tue Recht und scheue keinen Feind.


    Jeder Wiederlader handelt eigenverantwotlich, alle Ladedaten ohne Gewähr


    Am Crimp hat es nicht gelegen....war keiner drauf.


    Egal was ich tue, für irgendjemand auf diesem Planeten ist es das Falsche.


    Neue Frage -------> Neues Thema.

  • Bei mir und meinem Vater wurde der jeweils andere als Mitbenutzer auf allen Karten eingetragen.
    Somit kann jeder alle Waffen benutzen. Geläger werden die Waffen auch teilweise zusammen.
    Beim Bedürfniss muss halt der Verband für beide eins ausstellen.

    Gruß Stefan

    :schlahund:


    Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich! alle Landedate ohne Gewähr...

  • Was weiter helfen könnte, wäre von der Behörde einen rechtsmittelfähigen Bescheid zu fordern.Mal sehen was dann kommt. ;)



    Grundsätzlich sind die vom Amt dort wohl i.O.


    Wir denken die SB weiss es einfach nicht besser...
    Ist wohl nicht so dass das "Willkür" wäre.
    Die haben das wahrscheinlich irgendwo mal so gehört oder jemand hat ihnen gesagt "das macht man so".


    Deswegen wollen wir versuchen das mit Argumenten vorzutragen wenn da denn irgendwo was dazu geschrieben steht.
    Müsste es ja eigentlich geben.
    Konfrontation steht momentan nicht aufm Plan.
    Selbst ein Einspruch gegen einen rechtsmittelfähigen Bescheid muss man ja dann begründen können.
    Eben nach diesen Gründen (Vorschriften) suchen wir.


    Wäre schön wenn man denen was hinlegen könnte: Da steht's aber so. Kann man das dann hier bitte auch so machen..?


    Das würde wohl funktionieren...


    Deswegen ja auch die Frage nach einer übergeordneten Behörde.
    Müsste eigentlich das Innenministerium sein.


    Am einfachsten wäre es natürlich wenn sich in Verwaltungsvorschriften oder im Gesetz was finden würde.
    In beidem haben wir bisher nichts explizit dazu gefunden.
    Oder evtl Urteile dazu. Wurde auch noch nichts gefunden...

    Ich übernehme keine Verantwortung oder Garantie für irgendwas. Jeder handelt eigenverantwortlich mit sämtlichen Informationen.

  • welche Verrenkungen, die ja auch alle Geld kosten, muß man sich denn noch einfallen lassen, um diesen
    schwachsinnigen Gesetzen und Verordnungen gerecht zu werden?


    Freie Waffen für freie Bürger!

    Gruß,
    Metty :jawo:


    "Solange irgendjemand Waffen hat, sollten alle Menschen Waffen haben." Jesse Hughes, EoDM


    „Zweifle nie daran, dass eine kleine Gruppe engagierter Menschen die Welt verändern kann — tatsächlich ist dies die einzige Art und Weise, in der die Welt jemals verändert wurde.“ (Margret Mead).


    Raus aus EU, NATO, WHO. Sofort! (heizer)

  • rein argumentativ ist die SB doch im Recht 8|

    Gruß,
    Metty :jawo:


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    • Offizieller Beitrag

    Selbst ein Einspruch gegen einen rechtsmittelfähigen Bescheid muss man ja dann begründen können.

    Der muss aber erst mal vorliegen. (Wage ich zu bezweifeln)
    Erst dann kann man Argumentieren.

    Gruß
    Karl-Heinz

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