Bezugsmenge

    • Offizieller Beitrag

    Mir wurde in meinen Pulverschein 20kg Nitro Pulver eingetragen, nun habe ich die in 2,5 Jahren verbraucht.
    Heute war ich bei meinem SB und wollte die Pulvermenge auf 35Kg hochsetzen lassen.
    Der SB meinte aber das die Höchstmenge 20Kg sei und es ihm verboten ist mehr einzutragen. In meinen Augen ist das Blödsinn, ich kann ja anhand meiner Schießbuch Einträge nachweisen das ich sehr viel schieße und somit das Pulver brauche.
    Kann ja nicht sein das iich jetzt 2,5 Jahre fertige Patronen kaufen muss.
    Leider finde ich nix über die max. Bezugsmenge in 5 Jahren. Hat von euch jemand eine Ahnung wo im SprengG ich etwas zu der Bezugsmenge finde?

    • Offizieller Beitrag

    Im SprengG wirst du nur Begrenzungen im Bezug auf Verbringung und Lagerung finden.
    Dein SB hat scheinbar keine Ahnung, oder Angst einen Fehler zu machen.
    Mir wurde meine Erlaubniss aufgrund meiner Nachweise problemlos von 5Kg, ganz am Anfang, auf 50Kg erweitert.
    Also am besten mal mit dem Vorgesetzten reden und den Sachverhalt erklären.

    Gruß
    Karl-Heinz

    Ich tue Recht und scheue keinen Feind.


    Jeder Wiederlader handelt eigenverantwotlich, alle Ladedaten ohne Gewähr


    Am Crimp hat es nicht gelegen....war keiner drauf.


    Egal was ich tue, für irgendjemand auf diesem Planeten ist es das Falsche.


    Neue Frage -------> Neues Thema.

  • Es gibt nichteinmal ein gesetz das vorschreibt das eine 5 jahresmenge drin stehen muss folglich gibts auch keine obergrenze. Es ist den behörden freigestellt da was reinzuschreiben. Ob die erhöhen müssen weis ich nicht aber es gibt im sprengstoffgesetz keinen grund das du nicht mehr bekommen solltest

    :la:
    Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten

  • Mir wurde in meinen Pulverschein 20kg Nitro Pulver eingetragen, nun habe ich die in 2,5 Jahren verbraucht.
    Heute war ich bei meinem SB und wollte die Pulvermenge auf 35Kg hochsetzen lassen.
    Der SB meinte aber das die Höchstmenge 20Kg sei und es ihm verboten ist mehr einzutragen. In meinen Augen ist das Blödsinn, ich kann ja anhand meiner Schießbuch Einträge nachweisen das ich sehr viel schieße und somit das Pulver brauche.
    Kann ja nicht sein das iich jetzt 2,5 Jahre fertige Patronen kaufen muss.
    Leider finde ich nix über die max. Bezugsmenge in 5 Jahren. Hat von euch jemand eine Ahnung wo im SprengG ich etwas zu der Bezugsmenge finde?


    Servus Loop,


    ich habe nirgends von einer Mengen Begrenzung gelesen.


    Frage doch mal freundlich Deinen SB, wo Du diese Reglementierung nachlesen kannst. :thumbup:


    Beispiel:
    Mir wurden 30kg genehmigt, aber erst nach einer umfangreichen "Fleißarbeit"!


    Ich musste den Verbrauch berechnen und aufzeichnen, wie viel Grad in jede Patrone verladen werden, den Wert multipliziert mit dem Verbrauch pro Woche, Monat, Jahr und letztlich über die fünf Jahre.
    Dieses Spielchen für jede KW und jede LW :!:


    Der Hammer war allerdings dann, als ich diese Ausarbeitung vorgelegt habe,wurde ich von dem SB gefragt, was denn die Abkürzung "gr", in meinen Aufzeichnungen bedeutet...!?:autsch:


    Gruß :winke:
    erndi

  • Mir wurde nach kurzem Nachweis meines Bedarfs anhand des Schießbuchs
    NC, SP und Böllerpulver in unbegrenzter Menge eingetragen.


    Meineserachtens darf dir der nette SB zwar eine Auflage bezüglich der Gesammtmenge machen, muss jedoch wenn früher verbraucht den Schein verfrüht verlängern.
    Ich würde nach einem SCHRIFTLICHEN Bescheid mit BEGRÜNDUNG verlangen und gegen diesen Einspruch einlegen.


    I.d.R. wird er bereits beim verlangen des Bescheids einlenken.


    Gruß und DVC
    FLX

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin verdutzt. Ich habe auch eine Beschränkung wie viel ich auf einmal kaufen darf. Das macht Sinn, da ich das ja nicht gewerblich brauche... und auch nicht Unmengen lagern darf. Das könnte ich jeden Tag holen, verladen und verballern... (oder die Muni Horten)


    :winke:

    • Offizieller Beitrag

    Nu, die Einzelbezugsmenge beträgt maximal 3 kg Nitro und 1 kg SP. Könnte ich ja ein paar mal am Tag machen. Aber eine Zusatzbestimmung besagt, dass ich nicht mehr als die zulässige Lagermenge beziehen darf (SP brauch/hab ich nicht).


    Wer SP braucht, braucht i.d.R. ein zugelassenes zweites Lager außerhalb des bewohnten Gebäudes. Sonst ist eh gleich Schicht im Schacht.


    Im Nov. muss ich wieder verlängern. Jetzt wollen sie auch noch einen Schießnachweis für das Bedürfnis - haha. Früher haben sie einem einen Strick gedreht wenn man kein Pulver über einen langen Zeitraum eingetragen hatte. Das sehen sie bei uns inzwischen nicht mehr so eng. Der Schießnachweis ist wichtig...


    So kocht jedes Amt seine eigene Suppe :bier:

    • Offizieller Beitrag

    Bei mir steht noch explizit drin: Die Gesamtbezugsmenge wird nicht festgesetzt (ist also "unbegrenzt").


    Frag den freundlichen Beamten auf dem Amt doch mal, warum das so unterschiedlich gehandhabt wird und ein Amt etwas darf und ein Anderes nicht. Gelten die Gesetze nicht für alle gleich? /Nein, das tun sie natürlich - nur werden sie unterschiedlich ausgelegt was sich in den Verwaltungsvorschriften der Bundesländer wieder spiegelt...)
    :winke:

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