Spielzeug

    • Offizieller Beitrag

    Ich schmeissss mich weg.


    Stolpere gerade über ein Werbevideo das zugegeben nicht taufrisch ist - 2016 eingestellt frage ich mich, ob das rechtlich immer noch so ist - wobei - ich brauch das nicht und ganz billig ist es auch nicht.


    DENNOCH das hat was.


    Viel Spassss beim reinschauen.


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    :teuf::teuf::teuf:

  • Jupp,


    hat ein Schützenkollege von mir.


    Alter Motoradhelm mit Kokosnuss innen.


    Der Pfeil ist aus 10m fast durchmarschiert.


    Da kann ein KK dagegen einpacken.


    Gruß

    Natürlich:


    Keine Gewääähr für irgendwas, dumme Sprüche inklusive.

    • Offizieller Beitrag

    Wurde jetzt vom neuen WaffG erfasst.


    Pfeilwaffen unterliegen ab dem 01.09.2020 dem WaffG


    Einstufung:

    "Pfeilabschussgeräte" sind den Schusswaffen gleichgestellt (wie auch Armbrüste) gem. Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.2.3. (Armbrüste sind trotzdem weiterhin frei verkäuflich).


    Eine Freistellung von der WBK-Pflicht gem. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr.1 gibt es nicht. Damit sind Pfeilwaffen ab dem 01.09.2020 erlaubnispflichtig gem. § 2 Absatz 2 WaffG


    Altbesitz:

    §58 Altbesitz; Übergangsvorschriften: Hat jemand am 20. Februar 2020 ein nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer 1.2.3 den Schusswaffen gleichgestelltes Pfeilabschussgerät besessen, das er vor diesem Tag erworben hat, so hat er spätestens am 1. September 2021 eine Erlaubnis nach § 10Absatz 1 Satz 1 oder eine gleichgestellte Erlaubnis zum Besitz zu beantragen oder das Pfeilabschussgerät einem Berechtigten,der zuständigen Behörde oder einer Polizei-dienststelle zu überlassen. Für die Zeit bis zur Erteilung oder Versagung der Erlaubnis gilt der Besitz als erlaubt. § 46 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 5 findet entsprechende Anwendung.


    Das bedeutet, dass man ab dem Inkrafttrete des neuen WaffG (01.09.2020) keine Pfeilwaffe mehr ohne Erlaubnis erwerben darf. Bis dahin darf man sie weiterhin kaufen und verkaufen. Man darf sie ab dem 01.09.2020 nur noch einem Berechtigten überlassen (also z.B. einem Waffenhändler) oder man muss eine WBK dafür ausgestellt bekommen. Jeder Airringer Besitzer, der seine Waffe nicht bis zum 01.09.2021 anmeldet (genehmigen lässt) macht sich damit strafbar.

    Nachtrag: Was die Formulierung "hat jemand am 20.02.2020 eines besessen" darin soll ist nicht ganz klar. Vermutlich soll damit ausgedrückt werden, dass ein rechtmäßiger Altbesitz mit WBK nur möglich ist wenn man es vor diesem Datum bereits erworben hat. Aber so dafür ist diese Forumulierung eigentlich viel zu schwammig.

    Ich gehe aber davon aus, dass diese Formulierung bedeutet, dass der Besitz ohne Erlaubnis im Zeitraum vom 01.09.2020 - 01.09.2021 nur denjenigen erlaubt ist, die ihre Pfeilwaffen bereits am 20.02.2020 besessen haben.




    Was tut man nicht alles...


    Der Händler hat inzwischen eine zweischüssige Pressluft "Kurzwaffe" entwickelt, die für Taucher wie eine Harpune zur Selbstverteidigung gegen Haie "vorgesehen" ist.


    "Einsatzzweck unterwasser"


    Ein Schelm, wer böses dabei denkt :sch:

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    plastikteil rausnehmen und puff 650J Leistung

    "Stehle einem Mann die Brieftasche und er ist eine Woche lang Arm, lehre ihn das Wiederladen und er wird sein ganzes Leben lang Arm sein."

    Konfuzius

  • Downhillsocke diese Geräte waren nun mal für nicht WBK Besitzer eine Möglichkeit sich legal zu verteidigen (oder auch einfach nur Spaß zu haben) , von Verbrechern hat hier niemand geredet sondern von normalen Bürgern den erneut der Besitz von Gegenständen verboten wird.


    Das neue Gesetz ist merkwürdig, können sich die Leute denn eine WBK dafür ausstellen lassen wenn sie eine dieser Pfeilwaffen besitzen? Sportlich lassen sich diese ja nicht nutzen und sie würden auf keine momentan existieren WBK passen. Für mich hört sich der Passus eher wie eine Farce an. Ansonsten würde ich es natürlich begrüßen wenn z. B. Nahc Vorlage eines einfachen Führungszeugnisses die Waffe legal behalten werden dürfte.

    • Offizieller Beitrag

    Interessiert doch jeden gewöhnlichen Kriminellen nicht. Der besorgt sich jetzt auch schon alles illegal, was schon verboten ist.

    Wenn Du das einigen Politikern nahe bringen kannst..........dann bist Du mein Held.

  • Wenn Du das einigen Politikern nahe bringen kannst..........dann bist Du mein Held.

    Das ist mir leider unmöglich. Diese Politiker haben doch schon lange viel mehr Angst vor den Bürgern, als vor irgendwelchen Kriminellen. Anders kann man sich den Unfug solcher wie oben beschrieben Maßnahmen nicht erklären. Außerdem ist es ja Agenda, die Leute in Angst & Schrecken zu halten. Dazu muss ich nur ein x-beliebiges Käseblatt täglich lesen.

  • nach meinem letztem Informationsstand fallen Bögen aber NICHT unter das Waffengesetz. Die werden da noch nicht mal erwähnt.

    Entscheident ist die Anlage 2,


    Anlage 2 zum WaffG

    Auch wenn Anlage 2 nicht relevant ist, da die Formulierung in Anlage 1 den Bogen ausdrücklich als Waffe ausschließt, sind Fehlinterpretationen im Umlauf, die sich auf Anlage 2 beziehen.

    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html

    http://blog.bogensportdeutschl…im-waffengesetz-bestimmt/

    https://www.bogenparadies.de/waffengesetz

    http://www.bogensport-kauferin…502/data/Waffengesetz.pdf


    Ansonsten könnte ich ja mal unseren beiden Mieter in Sachen Waffensachkunde fragen, die sind immer auf dem Laufenden und haben Verbindung zur Behörde.

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