Quelle zu den Sprengstofflager - Richtlinien

  • Hallo liebe Wiederlader,


    ich bin noch nicht lange dabei und bitte um Nachsicht, wenn meine Fragen ein bisschen "kleinkariert" daherkommen. Ich habe bei meinem neuen Hobby, neben den technischen Details, auch große Freude an Aspekten die eher philosophischer und gesetzgebender Natur sind gefunden.



    Hier meine erste Frage:


    Wenn ich NC Pulver im sechsten Stockwerk, auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses, in Berlin lagern möchte, muss ich wissen wie die Lagerstätte beschaffen sein muss, um vom Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) erfolgreich abgenommen werden zu können.



    En détail heißt das, ich will und muss wissen:


    - aus Welchem Material das Behältnis sein darf (Balsaholz, Eichenholz, Tischlerplatte, Stahl, Aluminium, Kunststoff)
    - welche Wandstärke das Behältnis mind. und max. haben darf (0.5mm - 60mm)
    - wie ich das Behältnis vor Wegnahme zu schützen habe (Dübel, Ketten, Klebeband)
    - wie ich das Behältnis zu verschließen habe (Hebelzylinderschloss, Schicherheitsschloss, Vorhängeschloss, etc. (Mit Schlüssel oder Zahlencode)
    - wie und wo ich diese Daten rechtsverbindlich finde


    Der letzte Anstrich ist mir hierbei momentan am wichtigsten, weil ich nicht weiß, wie man rechtsverbindlich in einer nachvollziehbaren Kaskade vom SprengG § 27 zu Sprengstofflager- Richtlinien wie dieser kommt. (Gilt diese, aus der Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg auch für mich in Berlin? Warum? Muss ich mich wundern wenn diese Richtlinie von 1980 ist oder spricht das wie unsere (noch ältere) Verfassung für Qualität?)


    Ich kann die Kaskade vom SprengG § 27 zu Material und Wandstärke des Behältnisses nicht erbringen. Ich weiß, dass es die SprengV I und II gibt, kann aber die Normenhierarchie nicht Schritt für Schritt nachvollziehen.


    Bitte helft mir das aufzudröseln, damit ich keinen (Rechts-)Fehler bei der Lagerung mache und nachvollziehen kann warum ich wie lagern soll.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo @privacybydefault,
    bei Deinem Problem kann Dir rechtssicher nur die für Dich zuständige Behörde eine möglichst schriftliche Antwort liefern. Denn genau die sind es, die später auch vor Ort kontrollieren kommen.


    Manche Behörden fordern sogar feuergeschützhte Behälter. Z.B.: Burg Wächter FP4E https://tresor-experten.de/feuerschutztresor-fp-4-e.html


    Meine Idee; wenn Du dieses Teil in einer Balkonecke am Haus festmachst und ein Sitzmöbel zum abschatten drüberstellst, könnte es gehen.


    Über eine Vorstellung deinerseits würden sich alle User freuen.

  • Zur Vorstellung:


    Ich bin seit neun Monaten in einem Berliner Schützenverein und möchte Kurz- und Langwaffe schießen. Weiß aber jetzt schon, dass mir die großkalibrigen Kurzwaffen eher liegen.
    Im Verein habe ich ganz tolle Unterstụ̈tzung gefunden und fühle mich dort sehr wohl. Wenn es mit der WBK so weit ist, werde ich wohl die Waffe eines Vereinskameraden kaufen, mit der/dem ich bisher übe.
    Fragt mich wenn euch noch etwas anderes interessiert.


    @treppenfahrer


    Bei meiner Behörde habe ich diese Fragen natürlich vor Ort, live und direkt, zu aller erst gefragt. Beim Antrag stellen zur Erlaubnis, bot sich das an.
    Per E-Mail wurden mir die beiden im Anhang befindlichen Dokumente zugestellt. Leider beantwortet diese meine Frage nicht.


    Ist mir die Behörde verpflichtet eine solche Rechtsfrage schlụ̈ssig zu beantworten?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo @privacybydefault,
    das erste Dokument über die Aufbewahrung beschreibt doch genau den Balkon.
    Danach kommt rin Komma und es geht mit einer Außenwand weiter.
    Also bietet sich die Lagerung so an, wie ivh es angedacht habe.


    Die Vorstellung dann bitte unter dem entsprechenden Themenbereich. Danke, super!
    Und willkommen im Forum für betreutes Laden. :winke:

    • Offizieller Beitrag

    @privacybydefault,
    Das Dokument aus BAWÜ ist m.E. nur für Gerwerbetreibende. Da geht immText nichts privates draus hervor. Außerdem teilweise über 30 Jahre alt. :nw:
    Deine Problematik habe ich aber immer noch nicht begriffen.
    Du willst doch auf dem Balkon lagern.
    Steht doch auch in "Aufbewahrung von..... im privaten....." so beschrieben.
    Verschlossener Behälter z.B. aus Stahl und gegen Wegnahme geschützt. Sitzbank drüber gegen direkte Sonneneinstrahlung,und gut. Von Materialstärke bei Stahl ist hier keine Rede. Nur bei einer Holzkiste.
    Oder ist Dein Balkon vom Nachbarn einfach so zu betreten?

  • @privacybydefault


    Bevor Du grosse Aktionen und Anschaffungen startest - wichtig - sprich mit Deiner Behörde...!


    Behörden ticken was die Aufbewahrung (und deren Kontrolle) betrifft teilweise sehr unterschiedlich.


    Es gibt hier auch einige Threads dazu wie einige User aufbewahren.
    Und auch einige Threads wie unterschiedlich das teilweise gehandhabt wird.
    Leute die schon länger dabei sind und einiges an Erfahrung haben - auch wie es bei Wiederladekollegen gehandhabt wird - können Dir davon Lieder singen...!


    Vielleicht gibt es auch einen Vereinskameraden etc. der bei der gleichen Behörde ist und den Du fragen kannst auf was die Wert legen und wie seine Erfahrungen sind. Das ist natürlich immer gut.


    Es gibt Wiederlader die haben vor XX Jahren beim Lagerort auf dem Antrag reingeschrieben: Gemäss geltender Vorschriften.Und hatten in XX Jahren noch niemals eine Kontrolle des Pulverlagers.


    Andere Wiederlader mussten beim Antrag bald eine Zeichnung eines Architekten und seitenweise Details angeben und wurden jedes Jahr 1-2x kontrolliert.


    Es gibt Behörden die haben zu Kollegen gesagt: Was brauchen Sie da ein extra Behältnis - stellen Sie das Pulver doch in den Munitionsschrank. Sie haben doch einen extra nur für Munition. Was soll da passieren...???
    Andere Behörden hätten da Schüttelfrost bekommen.


    Manche Behörden bestehen auf einem Feuerlöscher in der Nähe - andere Behörden haben noch nie was von einem Feuerlöscher gehört in dem Zusammenhang... usw..


    Die Länder und Kreise ticken da komplett anders - auch wenn ich aus verlässlicher Quelle mitbekommen habe dass sich das in den Ecken wo das bisher etwas "geschmeidiger" gehandhabt wurde auch bald ein wenig ändern soll. Zumindest was die Kontrolle der Aufbewahrung betrifft.




    Red mit Deiner Behörde / Sachbearbeiter, schildere Deine Wohnsituation, erwähne grob was Du vor hast, und frag die wie sich das realisieren lässt und das Du das gerne mit denen abstimmen würdest das alles zur Zufriedenheit beider Seiten gemacht wird.
    Das kommt immer gut und ich denke die werden Dir da dann auch gut Auskunft geben.
    Am Besten vorbeigehen, freundlich und kooperativ sein. Ist ja erstmal nur "erkundigen".


    Wenn es dann Probleme gibt können wir hier Dir ggf. immer noch weiterhelfen mit diversen Vorschriften, alternativen Möglichkeiten und sonstigem.


    Aber das wär aktuell nur Theorie weil keiner genau weiss auf was DEINE spezielle Behörde wert legt. Das können nur die Dir sagen.

    Ich übernehme keine Verantwortung oder Garantie für irgendwas. Jeder handelt eigenverantwortlich mit sämtlichen Informationen.

  • @alle die bisher geantwortet haben.


    Bitte versteht mich richtig! Ich bin grụndsätzlich dankbar für eure Hilfe. Aber leider waren mir eure Antworten bisher keine Hilfe, weil sie mir meine Frage nicht beantwortet haben. Vielmehr gehen die Antworten am Thema meiner Frage vorbei oder widersprechen meinen Vorinformationen.


    So möchte ich z.B. nicht mehr (weil ich das zuvor schon, ergebnislos getan habe) meine Behörde fragen. Eben weil meine Behörde meine Frage, wie auch ihr bisher, nicht beantwortet hat, habe ich den Weg ins Forum eingeschlagen.


    Deswegen habe ich mich entschlossen meine Frage erneut, rephrasiert zu stellen:


    Welche Gesetzestexte (SprengG, SprengV, etc.) nutzte ich, um mir schlüssig (d.h. eindeutig am Gesetz nachvollziehbar) und ohne weitere Informationsquellen (z.B. die einer Behörde, eines Vereinskammeraden, eines eines Forums, etc.) herzuleiten, wie mein Behältnis beschaffen sein muss?


    P.S. Selbst wenn die Willkür so groß sein sollte, das Zitat: "Länder und Kreise da komplett anders ticken", möchte ich es für Berlin wissen. Bis jetzt fehlt mir das Verständnis dafür, warum es bei einem Bundesgesetz (SprenG), en détail für den einzelnen Bürger, unterschiedliche Reglungen geben sollte.

    4 Mal editiert, zuletzt von WinterNight1557 ()

  • Aha.


    Ich glaube Du hast die Antworten nicht verstanden und um was es darin ging.
    Auch hast du nicht verstanden das es xx verschiedene Möglichkeiten gibt sein Pulver aufzubewahren und dass es dabei


    A auf die jeweilige Behörde ankommt und


    B auf die jeweilige Situation vor Ort


    Alle diese Möglichkeiten wirst du nirgends abschließend schriftlich finden.


    Das Dir Deine Behörde keine Auskunft gegeben hat bezweifle ich. Halte ich gar für komplett abwegig.


    Hast du überhaupt schon einen Pulverschein oder gedenkst den irgendwann zu machen...?


    Googel mal nach folgendem:


    Richtlinie Aufbewahrung Pulver
    Richtlinie Aufbewahrung Treibladungpulver
    Merkblatt Aufbewahrung Treiblafungspulver


    Etc.


    Da wirst du fündig. Und mehr gibt's auch nicht.


    Es bleibt überwiegend eine Abklärungs- und Abstimmungsangelegenheit mit der jeweiligen Behörde. In Merkblättern etc. stehen da nur grobe Rahmenbedingungen.
    Wahrscheinlich haben die Dir (wenn du mit denen geredet hast) das auch genau so gesagt.
    Die vielen Möglichkeiten KÖNNEN alle gar nicht irgendwo im Gesetz stehen. Ganz einfach weil bei jedem "Aufbewahrer" eine andere Situation vorherrscht und somit andere Gegebenheiten für eine Aufbewahrung.


    Mach erst mal Deinen Schein... Dort wird das Thema auch ausführlich behandelt und da sitzt auch jemand von einer Behörde der Dir sicher viele Fragen beantworten kann und wird.





    P.S.
    Ein Tipp: Mit Verständnis kommt man bei manchen Gesetzen und deren Umsetzung nicht weiter. Nur mit Akzeptanz, oder ggf. mit Klagen. Oder von mir aus mit Kopfschütteln. Geht mir oft genug nicht anders.

    Ich übernehme keine Verantwortung oder Garantie für irgendwas. Jeder handelt eigenverantwortlich mit sämtlichen Informationen.

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