Erlaubnis ohne WBK beantragen

  • hallo,


    habe heute erfolgreich meinen vorder/wiederlader lehrgang abgeschlossen und ein zeugnis erhalten. jetzt möchte ich natürlich die erlaubnis beantragen.


    ich bin seit 6 monaten aktiver gk schütze im bdmp. habe also noch keine wbk. die sachkunde schon.
    ich besitze auch keinen vorderlader. der soll jetzt erst kommen.


    auf dem antrag zur erlaubnis muss ich jetzt ankreuzen ob ich eine wbk mit munitionserlaubnis habe bzw. eine voderladerwaffe in welchem kaliber besitze. laut dem lehrgangsleiter würde ich keine erlaubnis bekommen, wenn ich diese kreuze nicht auf ja setze. aber das geht ja nun nicht...


    ich hatte eigentlich sogar andersherum gedacht. ich war voller hoffnung, nun mit dem wiederladeschein zumindest meine eigene munition für die vereinswaffen besitzen zu können und so nicht vollkommen von den anderen schützen abhängig zu sein...


    was sind denn eure erfahrungen?


    vg
    thomas

  • In der Regel musst Du angeben, wofür, also das Bedürfnis.
    Ohne eigene WBK....frag mal beim freundlichen Amt....

    Ich garantier für nix.

    Jeder ist sich selbst der Nächste.

  • Letzteres ist der punkt pack vielleicht nen wisch vom verein dabei


    Und z.b. Schwarzpulverwaffen sind ja erlaubnisfrei kannst also zur not eine für nen zwnni irgendwo kaufen oder angeben du hättest eine kann ja schlecht einer schauen kommen


    Zur not ne munitionserwerbsberechtigung holen müsste ja dann auch klappen oder


    Is natürlich immer abhängig vom amt was man alles brauch vielleicht einfach vorbeifahren und ganz lieb nachfragen und zur not erklären was los ist und das du mit den vereins waffen schießst

    :la:
    Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten

    • Offizieller Beitrag

    Was spricht dagegen zu der zuständigen Behörde zu gehen und das dort zu klären?
    Jede Behörde handhabt das wohl nach eigenem Ermessen. :wacko:  
    Aber versuchen würde ich das auf jeden Fall. Einfach die Beweggründe darlegen und hoffen.

    Gruß
    Karl-Heinz

    Ich tue Recht und scheue keinen Feind.


    Jeder Wiederlader handelt eigenverantwotlich, alle Ladedaten ohne Gewähr


    Am Crimp hat es nicht gelegen....war keiner drauf.


    Egal was ich tue, für irgendjemand auf diesem Planeten ist es das Falsche.


    Neue Frage -------> Neues Thema.

  • ja, ist wohl am einfachsten. bin die woche noch im außendienst in bayern. im moment alles was stressig. nächstes wochenende ist direkt wieder 2 tage lehrgang standaufsicht...
    werde die danach dann mal besuchen fahren.


    vg
    thomas

    • Offizieller Beitrag

    ja, ist wohl am einfachsten. bin die woche noch im außendienst in bayern. im moment alles was stressig. nächstes wochenende ist direkt wieder 2 tage lehrgang standaufsicht...
    werde die danach dann mal besuchen fahren.


    vg
    thomas


    Halte ich für den einfachsten Weg. :sm03:

    Gruß
    Karl-Heinz

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo Gemütlichkeit


    Letztlich würde ich wenn ich den Schein unbedingt jetzt schon haben wollte auf dem Amt anrufen und nschfrsgen.


    Was wir hier bereits diskutiert haben ist, welche Unterschiede es von Amt zu Amt gibt.


    Ich habe z.B. meinen Schein soeben verlängern lassen. Was ich nachweisen musste waren das Schießen mit erlaubnispflichtigen Waffen der letzten zwölf Monate.


    Dem Amt bei mir reicht es nicht mehr dass ich WBK;s habe und regelmäßig Pulver kaufe. Sie prüfen auch das Bedürfnis. Wenn Du noch keine WBK hast und auch erst 6 Monate nachweisen kannst, wäre ich da vorsichtig. Man will ja nicht in die "falsche Schublade" gesteckt werden.


    Das mit der einläufigen SP Pistole oder Böller. Wenn Du den Böllerschein bzw. Vorderladerschein dazu gemacht hast, kannst Du dann natürlich den SP Schein beantragen. Du wirst dann jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit kein NC Pulver eingetragen bekommen, weil Du kein Bedürfnis nachweisen kannst (12 Monate) und auch keine Erwerbsberechtigung hast (nur in Verbindung mit einer WBK).
    Wäre natürlich auch eine Frage beim Kurs gewesen. Ist Dir das erst später eingefallen? - Na macht nix - die sechs Monate ++ bekommst Du auch noch rum.
    :winke: Zacapa :winke:

  • Der pulverkauf wird durch die ladetätigkeit limitiert prinziepjel ist es auch möglich nur aus spaß an der freude zu laden ohne die patronen auch zu verschießen (meines wissens nach steht nur das bedürfnis im schein und laden wollen ist prinziepjel auch ein bedürfnis) ich glaube kaum das die sp eintragen aber nc nicht. Allerdings wie gesagt das ist alles auslegungssache des zugehörigen amtes

    :la:
    Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage ist nicht OB man ein Bedürfnis hat sondern, ob Dieses von der Behörde auch anerkannt wird. Is wie bei unseren Frauen - gell? :sab::boe::bier:


    Ich würde das sagen - wenn es jemandem so viel spaß macht zu laden. dann kannst man bis auf das Pulver alles kaufen (ZH ab 18 - ok). Und reinfüllen kann man mal Salz, Pfeffer... :sch:


    Dumm wäre dann bloß das Zeug auch verschießen zu wollen wenn man endlich die eigene Waffe hat. :happ::sch:


    In diesem Sinne - Viel Erfolg


    :winke:

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