Hallo,
ich habe in meine neue Erlaubnis § 27 für das Vorderladen nur den Stoff Pyrodex eingetragen bekommen. Bei einem Kollegen steht allgemein Jagdschwarzpulver.
Kann mir jemand die rechtlichen Unterschiede und Beschränkungen dazu erklären? Habe ich dabei Nachteile?
In meinem Zeugnis und auch Antrag stand: Treibladungspulver und Ersatzstoffe Pyrodex / TripleSeven zum Vorderladerschießen (§ 32 Abs. 2 Nr. 3c 1.SprengV) *)
Vielen Dank!
Andy