Eintrag Pyrodex in Erlaubnis § 27

  • Hallo,


    ich habe in meine neue Erlaubnis § 27 für das Vorderladen nur den Stoff Pyrodex eingetragen bekommen. Bei einem Kollegen steht allgemein Jagdschwarzpulver.


    Kann mir jemand die rechtlichen Unterschiede und Beschränkungen dazu erklären? Habe ich dabei Nachteile?


    In meinem Zeugnis und auch Antrag stand: Treibladungspulver und Ersatzstoffe Pyrodex / TripleSeven zum Vorderladerschießen (§ 32 Abs. 2 Nr. 3c 1.SprengV) *)


    Vielen Dank!


    Andy

  • Link: Pyrodex Ersatzstoffe
    Link: Schwarzpulver Zunft


    Grundsätzlich sind die Ersatzstoffe sicherer im Umgang und meist von der Leistung auch etwas stärker. Allerdings hab ich mich nicht weiter damit beschäftigt. Ich hab zwar die Schwarzpulverberechtigung, habs dann aber doch nie gebraucht. Du kannst dir aber auch das andere im Antrag beim Amt eintragen lassen. Da kommt es dann auf die Menge an zwecks lagern. Bei Verbänden ist für Disziplinen auch Pyrodex regelmäßig erlaubt. Seit 2011 oder 2012 dann auch ohne neuen Beschuss erlaubt, aber da ggf. für dein Bundesland nochmal prüfen, da bin ich mir nicht sicher. Die beiden Links sollten da helfen.


    Grundsätzlich aber keine Nachteile sondern Vorteile.

    2 Mal editiert, zuletzt von GentleSky1431 ()

  • Danke,

    Zitat

    Bei Abgabe von Pyrodex bzw. TripleSeven-Treibladungsmittel an den Endverbraucher ist darauf zu achten, dass der Kunde einen der folgenden Begriffe im Erlaubnisschein eingetragen hat:
    - schwarzpulverähnliche Stoffe (= offizielle Bezeichnung) - Schwarzpulver-Ersatzstoffe bzw. Schwarzpulver-Ersatz
    - die Begriffe „Pyrodex“ und möglichst auch „TripleSeven“.


    also wäre es besser, wenn mir die Behörde auch noch TripleSeven einträgt?


    Oder bekomme ich beim Händler mit dem Eintragen Pyrodex auch automatisch TripleSeven und Schwarzpulver?

    • Offizieller Beitrag

    Nein bekommst du nicht.
    Lass dir Schwarzpulver Ersatzstoffe einzragen, dann kannst du Pyrodex, Triple Sehen usw. erwerben.
    Wenn du Schwarzpulver brauchst muß du dir Schwarzpulver dazu eintragen lassen.

  • Ja, also doch Probleme wenn ich nur Pyrodex drin stehen habe???


    Im Zeugnis steht: Treibladungspulver und Ersatzstoffe Pyrodex / TripleSeven zum Vorderladerschießen


    Soll ich das dann besser so nachtragen lassen?

  • Die Ersatzstoffe schließt die beiden gängigen ein. Wenn du das stehen hast wäre es gut (allgemein gehaltene Erlaubnis). Aber bei uns in Heilbronn musst du das z.B. explizit angeben und steht dann auch einzeln so drin. Du kannst aber mit der Erlaubnis alles beliebig wählen bzw. nachtragen lassen.

  • Nein Schwarzpulver musst du mit angeben und muss auch drin stehen. Das hängt aber wie gesagt von deiner Behörde und dem Antrag ab, ob das als Ersatzstoffe drin steht, oder bei mir alles einzelnd aufgelistet ist. Kaufen darfst du Schwarzpulver so jetzt eigentlich nicht, es sei denn dein Händler raft es selbst nicht. Aber bei der Kontrolle sieht es dann schlecht für dich aus.

  • Ah ok, habe nur eingetragen:


    10 kg Nitropulver
    10 kg Pyrodex
    30 kg Böllerpulver


    Also wäre es besser, wenn ich anstatt nur "Pyrodex" allgemein


    Treibladungspulver und Ersatzstoffe Pyrodex / TripleSeven


    eingetragen hätte.

  • Ja, aber das entscheidet dein Amt / SB :)
    Lass es einfach nachtragen bzw. überlege dir was du brauchst. Soweit ich weiss ist Pyrodex besser erhältlich. Ob du Schwarzpulver überhaupt noch brauchst, musst du dir halt aufgrund der Eigenschaften der Ersatzstoffe überlegen. Schwarzpulver ist dann von der Sicherheit doch ein bisschen was anderes als NC oder Pyrodex.


    Ob dir das dann wieder nach 5 Jahren gestrichen wird, weil du das andere nicht gekauft hast, ist dann wieder ein anderes Thema :)

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