Lagermenege in Bezug auf Teilverbrauchte NC Behälter

  • Hallo


    eine Frage um mir der Gesetzes Lage sicher sein zu können.


    Ich habe folgendes in einem Verordnungsmerkblatt gefunden:
    "In der 2. Verordnung zum Sprengstoffgesetz sind für dieAufbewahrung im privaten Bereich folgende Netto Höchstmengenfestgelegt:"
    Quelle: http://1-boellerverein-wettera…Bin/247774/Treiblader.pdf


    Das bedeutet für mich wenn ich ein 2000 Gramm Behälter zur hälfte leer habe zählt dieses Behältnis nur zu 1000 Gramm? und ich kann mir wieder 1000 Gramm von einem anderen Pulver kaufen?


    Viele Grüße
    Hans

    • Offizieller Beitrag

    Jeder Kresi handhabt es anders.
    Da bei einer Kontrolle meist kein Doseninhalt nachgewogen wird, gehen die meiste Sachbearbeiter von der Aufschrift aus.# und zählen die Dosen zusammen. Fertig!
    Also 2000g gleich 2000g. Unabhängig des tatsächlichen Inhalts.
    Sollte allerdings auffallen, dass sogar mehr als aufgedruckt drin ist, bist Du Deine Zuverlässigkeit los.

  • Es geht hier um Lagermengen. Einfach vom Aufdruck vom Gebindebehälter auszugehen ist rechtlich sicherlich nicht haltbar. Dürfte im kommerziellen Schadstoffbetrieb usw. als Beispiel gleichermaßen gelten. Bei sowas dann gleich Widerspruch einlegen und auf die tatsächlich zulässige Lagermenge hinweisen.


    Wenn ich mich recht entsinne, heißt es auch, man sollte die Originalverpackung nehmen. Wenn da also rumgemacht wird, dann einfach in einen anderen geeignete Behälter umschütten und die Daten draufschreiben, mal gucken was dann ala Antwort zum Thema Packungsangabe zur Menge kommt.


    Im Zweifelsfall muss gewogen werden, und damit dann erledigt.

    Einmal editiert, zuletzt von GentleSky1431 ()

    • Offizieller Beitrag

    In Bonn zählt die tatsächliche Menge.
    Was auf der Dose drauf steht ist vollkommen egal.
    Restmengen werden geschätzt vom Sachbearbeiter. :D
    Gerade am 13.08. bei mir gewesen.

  • Kleines Update aus dem Rhein-Sieg-Kreis:


    Bin gestern Mittag von einer Kontrolle betroffen gewesen. Es war übrigens die erste Kontrolle, nach der Genehmigung vor 2,5 Jahren hat es keine Beschau der Pulverkiste und des Lagerraumes gegeben. Jetzt seit 1.1.2019 neue Sachbearbeiterin, die holt das wohl nun nach.


    Sie ist mit Waage angetreten, hat die Behältnisse gewogen und das Gewicht der Verpackung abgezogen, absolut korrekt aus meiner Sicht. Sie hat im Weiteren nach einer Checkliste gearbeitet und ich bin ohne Beanstandung geblieben - bin irgendwie erleichtert!:)

  • die Lagermenge ist die Netto-Pulvermasse.

    Ich war mir vor ein paar Monaten auch nicht ganz sicher und habe direkt beim RP in Tübingen angerufen. War der dran, der bei meinen Pulverschein die Prüfung abgenommen hat.


    Er meinte auch, das sei in allen Bundesländern gleich.

    Ich würde die Dosen nach Kauf wiegen, der Inhalt stimmt meistens und dann einmal im Monat kontrollieren und nen Wiegeaufkleber draufpappen. Das mache ich auch wenn ich gebrauchte Gebinde kaufe. Dann trage ich die Nettomasse in den Pulverschein ein.

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