Hallo in die Runde
Heute bin ich zum ersten mal angesprochen (vorher kein Problem) worden und musste nach Ansage der Aufsicht einpacken.
Beschreibung:
Habe für meine CZ75 Shadow ein Schaftsystem der Marke Kidon gekauft.
Gerne schieße ich das auf 50m und macht mir riesen Spaß !!!
Heute meinte also der 2. Vorsitzende zu mir wie folgt:
Unsere Stände haben grundsätzlich nur eine Zulassung für Disziplinen die in einem Verband geschossen werden. Sofern du den Nachweis erbringen kannst, in welchem Verband und wie diese Disziplin mit einer Pistole mit Anschlagschaft geschossen wird, dann kannst du auch weiterhin mit der Pistole auf dem 50m Stand schiessen.
Grundsätzlich ist aber den Anweisungen des Diensthabenen immer Folge zu leisten.
Die Entscheidung dir das Schiessen mit dieser Waffe auf diesem Stand zu untersagen, war absolut berechtigt und notwendig.
Denn sollte etwas passieren ist er verantwortlich und haftet ggf. mit seinem Privatvermögen, bei einem Todesfall kann er auch zu einem Freiheitsentzug verurteilt werden.
Des weiteren weise ich dich darauf hin, dass solange du keinen Nachweis über eine Disziplin mit dieser Waffe in der Konstellation wie du sie benutzt hast, du auf keinem unserer Stände mit diesen Anbauteilen Schiessen darfst. Ohne diese Anbauteile ist diese Pistole selbstverständlich zugelassen, sofern sie einen amtl. Beschuss hat, und du kannst sie ohne weiteres auf unserem Pistolenstand gem. den Disziplinen nutzen.
Wie seht ihr das oder ist das Willkür???
Danke für eure Meinung ...