Schießen mit 9mm und Schaftsystem

  • Hallo in die Runde


    Heute bin ich zum ersten mal angesprochen (vorher kein Problem) worden und musste nach Ansage der Aufsicht einpacken.


    Beschreibung:
    Habe für meine CZ75 Shadow ein Schaftsystem der Marke Kidon gekauft.
    Gerne schieße ich das auf 50m und macht mir riesen Spaß !!!

    Heute meinte also der 2. Vorsitzende zu mir wie folgt:


    Unsere Stände haben grundsätzlich nur eine Zulassung für Disziplinen die in einem Verband geschossen werden. Sofern du den Nachweis erbringen kannst, in welchem Verband und wie diese Disziplin mit einer Pistole mit Anschlagschaft geschossen wird, dann kannst du auch weiterhin mit der Pistole auf dem 50m Stand schiessen.


    Grundsätzlich ist aber den Anweisungen des Diensthabenen immer Folge zu leisten.


    Die Entscheidung dir das Schiessen mit dieser Waffe auf diesem Stand zu untersagen, war absolut berechtigt und notwendig.



    Denn sollte etwas passieren ist er verantwortlich und haftet ggf. mit seinem Privatvermögen, bei einem Todesfall kann er auch zu einem Freiheitsentzug verurteilt werden.

    Des weiteren weise ich dich darauf hin, dass solange du keinen Nachweis über eine Disziplin mit dieser Waffe in der Konstellation wie du sie benutzt hast, du auf keinem unserer Stände mit diesen Anbauteilen Schiessen darfst. Ohne diese Anbauteile ist diese Pistole selbstverständlich zugelassen, sofern sie einen amtl. Beschuss hat, und du kannst sie ohne weiteres auf unserem Pistolenstand gem. den Disziplinen nutzen.
    :rauch:


    Wie seht ihr das oder ist das Willkür???


    Danke für eure Meinung ...








    Angegebene Ladedaten sind immer ohne Gewähr, jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich!

    Einmal editiert, zuletzt von MarcusDG ()

  • Ganz einfach, gibt es die Disziplin bzw. ist dieser Anbau/Variante zulässig? Wenn nicht, darfst du so nicht schießen, ganz einfach :)


    Beim DSB sind z. B. die Lichtkörner der Shadow 2 unzulässig, ergo kein Wettkampf damit.

  • Hi Marcus,
    Willkür ist es nicht.
    So wie es dir Aufsicht und Vorsitzender gesagt haben, trifft es zu.
    Leider kenne ich es aus eigener Erfahrung, mit meinem 2,75" Revolver, dass in manchen Vereinen nur an ganz bestimmten Tagen damit geschossen werden darf als Sportschütze. Für mich/uns als Jäger tun sich da ganz andere Möglichkeiten auf.


    Wir können ohne bestimmte sportliche Disziplin mit all unseren Waffen auf unterschiedliche Distanzen schießen, mit allem an legalen Anbauteilen, auf jedem Schießstand, d.h. wenn du einen gültigen Jagdschein hast, darfst damit und Pistole im Schaftsystem sogar auf 100m schießen.


    Die entsprechenden Voraussetzungen bezüglich Kaliber und Joul Begrenzungen sind stets zu berücksichtigen ;)

  • BDS: Kennziffer 1321, Pistole mit Anschlagschaft off. Visierung , 25 m Fallscheiben-Schießen / Kennziffer 1322 für optische Visierung
    Kennziffer 1421, Pistole mit Anschlagschaft off. Visierung , 25 m Speed-Schießen / kennziffer 1422 für optische Visierung


    Handelsübliches Schaftsystem für die verwendete Waffe vorausgesetzt.


    Wie es in anderen Dachverbänden aussieht kann ich leider nicht sagen.



    Grundsätzlich ist aber den Anweisungen des Diensthabenen immer Folge zu leisten.

    Das ist richtig so.

    Grüße von der Müritz
    Andreas


    Alle Ladedaten ohne Gewähr, jeder Wiederlader arbeitet eigenverantwortlich!

  • Das ist richtig, dann wird @MarcusDG die Schießdistanz wohl verkürzen müssen :D

    Grüße von der Müritz
    Andreas


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    • Offizieller Beitrag

    Der mag Dich halt nicht... :krat::thumbdown:
    Schade für Dich

    Hat keinen persönlichen Hintergrund.
    Es sind Versicherungsgründe des Schießstandbetreibers.
    Daher auch die Frage nach der passenden Disziplin "irgendeines" Dachverbands.
    Wobei die Zugehörigkeit zu diesem Dachverband auch gegeben sein sollte.
    Halt der Versicherung wegen.

  • Hallo


    Danke für die Hilfe ... echt nett von Euch ...
    Naja ... da ist noch mehr im Busch aber hier ist das schlecht ... ;)


    Nochmal vielen Dank an Euch da draußen ...


    Hatte ihm bereits recht gegeben nur der Ton macht die Musik ... und der war nicht ...
    ich denke mal das wenn ich wechsle sich das thema erledigt hat ...


    LG
    Marcus


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  • Hat keinen persönlichen Hintergrund.Es sind Versicherungsgründe des Schießstandbetreibers.
    Daher auch die Frage nach der passenden Disziplin "irgendeines" Dachverbands.
    Wobei die Zugehörigkeit zu diesem Dachverband auch gegeben sein sollte.
    Halt der Versicherung wegen.

    DSB Verband ... also wäre es egal ... so denke ich mal ... weil DSB keine Disziplin hat ...
    Aber ist lieb von euch das hier so viele antworten in so kurzer zeit kommen ...



    Das mit "der mag Dich halt nicht"
    Könnte stimmen ... liegt denke ich mal an mir weil ich zu gerade bin ... :jawo:


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