Allgemeine Fragen zur Lagerung

  • Hallo,


    ich habe mal eine Frage zur Lagerung des Nitropulvers und den anderen Utensilien zum Wiederladen.


    Ich lade selbst noch nicht wieder und bin noch etwas grün hinter den Ohren. Ich habe meine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragt und werde nach der Wartezeit (halbes Jahr Vereinszugehörigkeit) einen entsprechenden Lehrgang besuchen.


    Zum Wiederladen habe ich einen separaten Raum (umgebauter Schweinestall mit separatem Eingang im Wohnhaus).


    Aus den Gesetzen konnte ich mir leider nicht genau ablesen, was erlaubt ist, was nicht bzw. was gefordert wird. Bevor ich jetzt die Sachbearbeiter bei der Stadtverwaltung nerve, nutze ich dazu mal das Forum hier, um hoffentlich eine verlässliche Information zu bekommen.
    Welche Voraussetzungen müssen denn für die Aufbewahrung des Nitropulvers in einem bewohnten Gebäude erbracht werden? Ich habe etwas von bestimmter Fenstergröße gelesen und die Aufbewahrung in einem abgeschlossenen und gekennzeichneten Behältnis.


    Vielleicht hat mir jemand der erfahrenen Wiederlader hierzu eine Info?


    Danke und Grüße
    Benjamin ?(

  • Hallo,


    warte doch erst einmal ab und besuche den Wiederladekurs. Dort werden alle deine Fragen bearbeitet und beantwortet.
    Um Gottes Willen nicht zum Amt gehen und denen auf die Nerven gehen, so lange du noch keine Legitimation hast.


    Nur so viel vorab:
    Deine beschriebene Situation liest sich schon mal ganz gut.
    Damit wirst du zukünftig sicher eine gute Lösung aufbauen können.


    Grüße
    TW

  • Nur keine Angst da kommt weniger auf dich zu als du vielleicht denkst!
    Ruhig bleiben Kurs absolvieren gut zuhören alle dir dort gegebenen Infos aufsaugen gegebenenfalls aufschreiben. Unterlagen bekommst du auch im Kurs wo noch mal fast alles wichtige drinnen steht und wenn dann immer noch Fragen auftreten sollten meld dich wieder ok


    Grus aus dem schönen Vogtland :sm03:

  • Hallo,
    ab wann gilt ein Raum denn als unbewohnt und wann als bewohnt?


    Ich habe meine Waffen z.B. in meinem Hobbyraum im Keller in einem Mietshaus/Mehrfamielenhaus.
    Diesem würde ich als bewohnt bezeichnen, weil ich sonst nicht ohne Gitter vor den Fenstern meine Waffen drin aufbewahren dürfte.
    Geht denn Waffen in NC Pulver in einem Raum?


    Ich sehe bei den Vorschriften zur Lagerung von NC Pulver noch nicht durch.
    Ich weiß, im Lehrgang erzählen die dir alles. Aber ich würde gerne abwägen ob meine Räumlichkeiten überhaupt geeignet sind bevor das Wiederladen anstoße.

    • Offizieller Beitrag

    Warum muss man einen unbewohnten Raum vergittern wenn man seine Waffen dort aufbewahrt?


    Waffen und NC Pulver darfst du bedenkenlos in einem Raum lagern.


    Ein unbewohnter Raum ist ein Bad, Keller, Gästezimmer, Hobbyraum, Kellerraum je nach Gegebenheit, usw.
    Natürlich sollte man seinem Sachbearbeiter nicht das Wohnzimmer als Gästezimmer angeben.

  • Ich bin der Meinung, dass es bei einem unbewohnten Nebengelass höhere Sicherheitsanforderungen für die Aufbewahrung von Waffen gibt. z.B. Sicherheitstür Fensterschutzklassen ggf. Gitter. Bin mir da aber nicht sicher. Lasse mich da gerne aufklären :)


    Aber mein Hobbyraum im Keller ist bestimmt kein Nebengelass.

  • Also ich war gerade auf Lehrgang. Auch habe ich meine Sachbearbeiterin nach den Lagerraum gefragt.


    Also ich habe ein umgebauten Kellerraum ( mein Wiederlader Raum ) in dem darf ich das Pulver lagern mit dem ganzen Wiederladerzeug.
    Auch darf ich in diesen Raum meine Patronen laden. Da ich diesen Raum ja nur betrete wenn ich meine Wiederladertätigkeit ausübe.
    Ist also kein ständig bewohnter Raum.


    Auch ich hatte zuvor ein Nebengebäude auf meinen Grundstück vorgesehen. Nur da sollten dann Gitter an die Fenster und eine andere Tür sollte da auch noch rein.
    Das war mir dann doch etwas zu viel Aufwand.



    Gruß Micha

    Gruß von der Insel Rügen


    Micha :la::wdl_blue:


    Hart ist das Leben an der Küste.

  • Wo steht, das der Raum besonders gesichert sein muss, mit Gitter an den Fenstern und Sicherheitstür, nur weil er in einem Nebengebäude liegt? Dort liegt doch nichts weiter rum, außer freuverkäufliches Zeug.Das Pulver sowie die fertigen Patronen sind natürlich richtig weggeschlossen.
    Das hat nichts mit einer Waffenkammer oder ähnliches zu tun. Oder bin ich da auf dem Holzweg?

    +++ Ich lade hauptsächlich Gewehrpatronen, alle meine Kurzwaffenpatronen mache ich auch selber +++

    +++ Für meine Ladedaten übernehme ich keine Gewähr +++

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