Zur Info,
derGesetzesantrag zur Änderung des Waffengesetzes wurde gestern im Innenausschussbehandelt und mehrheitlich angenommen
https://www.parlament.gv.at/PA…XVI/I/I_00379/index.shtml
Die wichtigste Änderung für Jäger ist künftig das Führen einer Faustfeuerwaffe bei der Ausübung der Jagd, und das bemerkenswerte daran ist ,
als Inhaber gültiger Jagdkarte und WBK ist ein Waffenpass nicht nötig!
Weiters sind für Jäger Schalldämpfer frei. Der ganze Wortlaut ist im Link zum Parlament nachzulesen.
Die Änderungen sollen per 01.01.2019 in Kraft treten.
Gruss Longdistance01