Änderung des österreichische Waffengesetz vom Innenauschuss genemigt

  • Zur Info,


    derGesetzesantrag zur Änderung des Waffengesetzes wurde gestern im Innenausschussbehandelt und mehrheitlich angenommen
    https://www.parlament.gv.at/PA…XVI/I/I_00379/index.shtml


    Die wichtigste Änderung für Jäger ist künftig das Führen einer Faustfeuerwaffe bei der Ausübung der Jagd, und das bemerkenswerte daran ist ,
    als Inhaber gültiger Jagdkarte und WBK ist ein Waffenpass nicht nötig!
    Weiters sind für Jäger Schalldämpfer frei. Der ganze Wortlaut ist im Link zum Parlament nachzulesen.
    Die Änderungen sollen per 01.01.2019 in Kraft treten.


    Gruss Longdistance01

  • Fast wie im Schlaraffenland.


    Ihr Glücklichen.


    Hätte in Wien bleiben sollen :weinen:


    Gruß

    Natürlich:


    Keine Gewääähr für irgendwas, dumme Sprüche inklusive.

  • Auch bei uns wird man versuchen das Gesetz zu unterlaufen. Speziell in Wien ist man von der Ideologie des leitenden Beamten abhängig.

    Alle Ladeempfehlungen ohne Gewähr, jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich

  • @Longdistance01
    Unsere Händler sind da normalerweise sehr gelassen. Auf die Frage "Sind sie Sportschütze" reicht die Antwort "Ja". Noch nie wollte einer einen Schützenausweis sehen wenn ich Hohlspitz kaufe. (die sind bei uns in Ö nur für Sportschützen erlaubt)
    lg
    Hans-Peter

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  • @Longdistance01
    Unsere Händler sind da normalerweise sehr gelassen. Auf die Frage "Sind sie Sportschütze" reicht die Antwort "Ja". Noch nie wollte einer einen Schützenausweis sehen wenn ich Hohlspitz kaufe. (die sind bei uns in Ö nur für Sportschützen erlaubt)
    lg
    Hans-Peter

    Davor waren sie für Jäger für den Fangschuss erlaubt.

    Dann hat ein Sportschütze erfolgreich geklagt.

    Anfangs musste man als Sportschütze einen Schützenpass vorzeigen, das wurde dann nochmal erleichtert.

    Vom "Verbot" betroffen waren nur JHP, HP aus einem Metall (Nur Blei, nur Kupfer) waren immer erlaubt.