Kommt das Aus für Schalldämpfer .....

    • Offizieller Beitrag

    Habe das gelesen.


    Kann darin nichts erkennen, das deine Überschrift rechtfertigt oder gar bestätigt.


    Hat für mich so einen "Bild" Überschrift Charakter - tschuldigung - bitte nochmals selbst durchlesen - womöglich hast Du da etwas missverstanden.


    Möchte das ergänzen damit nicht jeder die Begründung lesen muss.


    Jäger in der "Pampa" möchte Schalldämpfer mit der Begründung, sein Gehör damit zu schützen um keinem lauten Knall ausgesetzt zu sein.


    Gericht sagt - das Ist kein Grund der ein Bedürfnis rechtfertigt da das Gehör anders geschützt werden kann.

    • Offizieller Beitrag

    Ist halt auch noch ein Stück auslegungssache vom Amt...Du Ja,Du Nein.


    In BaWü gibt es die Tüte auch nicht sofort...
    Voraussetzung hier:
    Min. einen Begehungsschein ,der die Jagd auf Schalenwild beinhaltet( besser selber Pächter ),und eine Waffe in einem Hochwildtauglichem Kaliber mit Mündungsgewinde .


    Bayern reicht meines Wissens nach der Jagdschein allein schon.

  • Nur zu, hab das bewusst mal so geschrieben….
    Wer weiss was kommt….
    Kann sich doch jeder Behörden Fuzzi auf so ein Urteil berufen ……


    Für mich persönlich ist das Behördenwillkür, unserem Sachbearbeiter reicht ein gültiger Jagdschein für einen normalen Schalldämpfer. Ohne weitere Diskussion.
    Außer bei Waffen mit Integral Dämpfer macht er Zicken da hat
    selbst das Bedürfnis für Gatterabschuss nix geholfen.

    Wer nicht liebt Wein, Gesang und fremde Weiber, wird nie ein Jäger, bleibt für immer Treiber !!